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   SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10 ER   

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SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10 ER (https://dejure.org/2011,14023)
SG Hannover, Entscheidung vom 21.02.2011 - S 65 KA 775/10 ER (https://dejure.org/2011,14023)
SG Hannover, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - S 65 KA 775/10 ER (https://dejure.org/2011,14023)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsverfahren nach Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen - Gewichtung der Kriterien nach § 23 Abs 3 ÄBedarfsplRL vor dem Hintergrund des Wegfalles der Altersbegrenzung auf 68 Jahre

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Facharztzulassung für Radiologie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

    Auszug aus SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10
    Ein derartiger Spielraum wird den Zulassungsgremien (insbesondere) bei der Bewertung zugebilligt, ob und inwieweit ein - für eine Ermächtigung wie für eine Sonderbedarfszulassung erforderlicher - besonderer Versorgungsbedarf besteht (zuletzt BSG Urteil vom 8.12.2010 - B 6 KA 36/09 R - RdNr 16 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 5 RdNr 26; zusammenfassend BSGE 104, 116 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 7, RdNr 15 ff).

    Die gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen beschränkt sich darauf, ob die mit der Entscheidung betrauten Behörden den zugrunde liegenden Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und zu den für maßgeblich gehaltenen Umständen ausreichende Ermittlungen angestellt haben und hieraus vertretbare Schlussfolgerungen abgeleitet haben (vgl BSGE 104, 116 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 7, RdNr 15 f).

    Auch für die Zeit vor dem 1.10.2008 hat der Beklagte vertretbar eine quantitative Verbesserung verneint (zu Vertrauensschutzgesichtspunkten, wenn eine frühere Sach- und Rechtslage für den Arzt günstiger war vgl BSGE 104, 116 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 7, RdNr 28; BSGE 104, 128 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 15, RdNr 30).

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10
    a) Was unter einer "Verbesserung der Versorgung" iS des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Zahnärzte-ZV zu verstehen ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 28.10.2009 (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 47 ff - zur gleichlautenden Vorschrift des § 24 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte) skizziert.

    b) Bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "Verbesserung der Versorgung der Versicherten" steht den mit der Entscheidung betrauten Behörden - den KÄVen im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 2 (Zahn-)Ärzte-ZV bzw den Zulassungsgremien im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 3 (Zahn-)Ärzte-ZV - ein der gerichtlichen Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Für die Beurteilung einer Versorgungsverbesserung gilt nichts anderes, weil die ortsnahen fachkundigen KÄVen auch hier nur ungefähr entscheiden können, ob das Angebot der Zweigpraxis zu einer Verbesserung der Versorgung vor Ort führt (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 54).

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10
    Der Senat hat jedoch bereits entschieden, dass nicht in jedem Fall allein aufgrund einer rechnerisch bestehenden Unterversorgung ein quantitativ-allgemeiner Bedarf anzunehmen ist (vgl für den Fall einer Ermächtigung in einem atypisch geschnittenen Planungsbereich BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 19; BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S 7 f).

    Zwar handelt es sich bei kieferorthopädischen Leistungen um spezielle Leistungen, für deren Inanspruchnahme nach der Rechtsprechung des Senats auch Wege von mehr als 25 km zumutbar sind (vgl dazu BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 19 und zuletzt BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 8 RdNr 23 f).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auszug aus SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10
    b) Bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "Verbesserung der Versorgung der Versicherten" steht den mit der Entscheidung betrauten Behörden - den KÄVen im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 2 (Zahn-)Ärzte-ZV bzw den Zulassungsgremien im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 3 (Zahn-)Ärzte-ZV - ein der gerichtlichen Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Der Beklagte, dem auch insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl dazu Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren B 6 KA 7/10 R), hat die Auffassung vertreten, dass die beabsichtigten Sprechstunden in C. nicht ohne eine Beeinträchtigung der Praxistätigkeit in K. angeboten werden können.

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R

    Vertrags (zahn) ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auszug aus SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10
    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann etwa dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die zB besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (BSG aaO RdNr 52; vgl auch Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 49/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    b) Bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "Verbesserung der Versorgung der Versicherten" steht den mit der Entscheidung betrauten Behörden - den KÄVen im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 2 (Zahn-)Ärzte-ZV bzw den Zulassungsgremien im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 3 (Zahn-)Ärzte-ZV - ein der gerichtlichen Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BVerwG, 04.02.2009 - 2 B 7.09
    Auszug aus SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10
    Diesbezüglich hat der Antragsgegner die im Widerspruchsverfahren vorgetragene Argumentation (vgl. hierzu: LSG Hamburg, Beschl. v. 26.2.2009, Az: L 2 B 7/09 ER KA), dass die beiden Kriterien der Dauer der ärztlichen Tätigkeit und des Approbationsalters vor dem Hintergrund des Wegfalles der Altersbegrenzung ab einer Dauer bzw. einem Alter von ca. 10 Jahren kein geeignetes Abgrenzungskriterium mehr darstellten, nicht hinreichend berücksichtigt.

    Die Kammer schließt sich insofern der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Hamburg (Beschl. v. 26.2.2009, Az: L 2 B 7/09 ER KA, unveröffentlicht) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 12.5.2010, Az: L 11 KA 9/10 B ER, Rn. 78, zit. nach [...]) an, dass nämlich die Kriterien des Approbationsalters und der Dauer der ärztlichen Tätigkeit ab einer gewissen Dauer auch zu Lasten des jeweiligen Antragstellers gewichtet werden können (sog. Ambivalenz der Kriterien).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Auszug aus SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10
    B 6 KA 3/10 R BSG.

    Az: B 6 KA 3/10 R.

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 18/10 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung wegen Erreichens

    Auszug aus SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10
    Die vormalige Altersbegrenzung war im Übrigen in Bezug auf den Schutz jüngerer Ärzte und Leistungserbringer nicht zu beanstanden (vgl. hierzu zuletzt: BSG, Beschl. v. 18.8.2010, Az: B 6 KA 18/10 B).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

    Auszug aus SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10
    Der Senat hat jedoch bereits entschieden, dass nicht in jedem Fall allein aufgrund einer rechnerisch bestehenden Unterversorgung ein quantitativ-allgemeiner Bedarf anzunehmen ist (vgl für den Fall einer Ermächtigung in einem atypisch geschnittenen Planungsbereich BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 19; BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S 7 f).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 7. kommt nicht in Betracht, weil sie keine Anträge gestellt haben (vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 13/06 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende neben Leistungen zur

  • BSG, 16.02.1989 - 4 REg 6/88

    Zulassung der Sprungrevision, Bundeserziehungsgeld bei Mehrfachgeburten,

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - keine Bindung an

  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer

  • SG Magdeburg, 01.07.2009 - S 13 KA 51/08
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 07.06.2018 - S 12 KA 148/18

    Vertragsarztrecht

    Zahnärzte-ZV, Kommentar, 2017, § 96 SGB V Rdnr. 13 f. und § 97 SGB V Rdnr. 11 m.w.N.; anders wohl LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.05.2016 - L 7 KA 51/15 B ER - juris Rdnr. 3; SG Hannover, Beschl. v. 21.02.2011 - S 65 KA 775/10 ER - juris Rdnr. 20; zum Streitstand vgl. auch BSG, Urt. v. 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - SozR 4-2500 § 96 Nr. 1, juris Rdnr. 30 m.w.N.).

    Die Kriterien Approbationsalter und Dauer der ärztlichen Tätigkeit zielen darauf ab, einen gewissen Erfahrungsstand und den dadurch erworbenen Standard zu berücksichtigen; dieser dürfte in den meisten ärztlichen Bereichen nach ca. fünf Jahren in vollem Ausmaß erreicht sein, sodass das darüber hinausgehende höhere Alter eines Bewerbers und eine noch längere ärztliche Tätigkeit keinen zusätzlichen Vorzug mehr begründen (vgl. BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R - SozR 4-2500 § 101 Nr. 9, juris Rdnr. 39; aus der Instanzenpraxis vgl. SG Berlin, Urt. v. 28.07.2010 - S 79 KA 514/09 - juris; SG Hannover, Beschl. v. 18.02.2011 - S 65 KA 775/10 ER - juris Rdnr. 28).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2012 - L 5 KA 1420/12
    Hinsichtlich der Dauer der ärztlichen Tätigkeit und des Approbationsalters sei bereits fraglich, ob aus einer ärztlichen Tätigkeit von 24 Jahren (Antragsteller) bzw. 18 Jahren (Beigeladener Nr. 7) und einem Approbationsalter von 26 Jahren (Antragsteller) bzw. 18 Jahren (Beigeladener Nr. 7) auf hinreichend gewichtige Unterschiede in der beruflichen Erfahrung geschlossen werden könne (vgl. SG Hannover, Beschl. v. 21.2.2011, - S 65 KA 775/10 ER -).
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