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   SG Karlsruhe, 28.04.2009 - S 4 U 4810/07   

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https://dejure.org/2009,19461
SG Karlsruhe, 28.04.2009 - S 4 U 4810/07 (https://dejure.org/2009,19461)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2009 - S 4 U 4810/07 (https://dejure.org/2009,19461)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2009 - S 4 U 4810/07 (https://dejure.org/2009,19461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität - schwere Hauterkrankung - Krankenschwester

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellung einer beruflich bedingten schweren Hauterkrankung (BK 5101) - Keine Nortwendigkeit der genauen diagnostischen Einordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Krankenschwester auf Feststellung und Anerkennung des Vorliegens einer Berufskrankheit in Form einer Hauterkrankung an den Händen; Beurteilung der Schwere einer Hauterkrankung anhand klinischer Symptomatik und Ausdehnung sowie Verlauf und Dauer ebenso wie ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Für die Feststellung einer beruflich bedingten schweren Hauterkrankung (BK 5101) kommt es nicht auf deren genaue diagnostische Einordnung an

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Offensichtlich berufsbedingte Hauterkrankung ist als Berufskrankheit anzuerkennen - Erkrankung durch Gutachter und Sachverständigen bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.04.2009 - S 4 U 4810/07
    Um einerseits die erforderliche Erweiterung des Versicherungsschutzes in den sachlich berechtigten und gesundheitlich begründeten Grenzen herbeizuführen und andererseits nur die Erkrankungen zu entschädigen, die nach Verlauf und Dauer als chronische Hauterkrankungen bezeichnet werden, sowie die außerordentlichen Schwierigkeiten, die in der Klärung der Krankheitsursachen in jedem Einzelfall liegen, möglichst einzuschränken, wurde das weitere Tatbestandsmerkmal Wechsel des Berufs oder Tätigkeitsaufgabe eingeführt (siehe BSG, Urteil vom 28. April 2004, B 2 U 21/03 R, Breith 2005, 39-43 = JURIS Rn. 15 unter Hinweis auf frühere Senats Rechtsprechung in BSG, Urteil vom 30. April 1986, SozR 5670 Anl. 1 Nr. 5101 Nr. 5 und Urteil vom 20. März 1981, BSGE 51, 251).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.04.2009 - S 4 U 4810/07
    Wie bei einem Arbeitsunfall müssen auch bei einer Berufskrankheit die anspruchsbegründenden Tatsachen, zu denen u.a. neben der versicherten Tätigkeit die Dauer und Intensität der schädigenden Einwirkungen und die Krankheit gehören, erwiesen sein, während für den ursächlichen Zusammenhang die Wahrscheinlichkeit ausreichend, aber auch erforderlich ist (vgl. BSG 45, 285).
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