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   SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00   

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SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00 (https://dejure.org/2000,14771)
SG Kassel, Entscheidung vom 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00 (https://dejure.org/2000,14771)
SG Kassel, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - S 12 KR 1458/00 (https://dejure.org/2000,14771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherungsrecht: Kostenerstattung bei Arznei- bzw. Lebensmitteln im Rahmen einer neuen Arzneimitteltherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00
    Wenn kein Vergütungsanspruch des Leistungserbringers entstanden ist, steht dem Versicherten jedoch kein Erstattungs- oder Freistellungsanspruch zu, da § 13 Abs. 3 SGB V allein den Zweck hat, den Versicherten so zu stellen, wie bei Gewährung einer Sachleistung, so dass auch lediglich solche Kosten von § 13 Abs. 3 SGB V erfasst werden, von denen der Versicherte bei regulärer Leistungserbringung befreit wäre (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 1997, 1 RK 4/96 = SozR 3-2500 § 13 SGB V Nr. 14 und diese Rechtsprechung fortführend, BSG, Urteil vom 28. März 2000, B 1 KR 21/99 R).

    Lediglich bei Verschreibungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung finden diese Grundsätze keine Verordnung (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2000, B 1 KR 21/99 R).

    Eine Beschaffung auf anderem Wege, insbesondere beim pharmazeutischen Hersteller, ist damit faktisch ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2000, B 1 KR 21/99 R).

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 18/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00
    Präparate, die aber von der im Wesentlichen mit dem allgemeinen Sprachgebrauch übereinstimmenden Grunddefinition des § 2 Abs. 1 AMG erfasst werden, sind jedoch regelmäßig zugleich Arzneimittel im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und § 31 SGB V , wobei dann gleichzeitig nicht nur die ausdrückliche Versagung, sondern auch ein sonstiges Fehlen der arzneimittelrechtlichen Zulassung für ein zulassungspflichtiges Arzneimittel wiederum dazu führt, dass das Mittel nach dem SGB V nicht verordnungsfähig ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28. Januar 1999, B 8 KN 1/98 KRr sowie BSG, Urteil vom 28. März 2000, B 1 KR 18/98 R).

    Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen nach § 135 Abs. 1 SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen insoweit nur abgerechnet werden, wenn der hierfür zuständige Bundesausschuss in entsprechenden Richtlinien Empfehlungen u.a. über die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode abgeben hat, wobei die Richtlinien nicht nur Modalitäten der Leistungserbringung regeln, sondern für ihren Anwendungsbereich zugleich den Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten Leistungen festlegen (vgl. BSG in SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 und BSG, Urteil vom 28. März 2000, B 1 KR 18/98 R).

    Letztlich findet § 135 Abs. 1 SGB V danach zumindest dann uneingeschränkt Anwendung, wenn die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikaments - wie hier - nicht bzw. noch nicht in einem arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren überprüft worden ist, ob nun wegen fehlender Antragstellung oder aber weil das Mittel keiner Zulassung bedarf (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 28. März 2000, B 1 KR 18/98 R mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00
    Ohne Kausalzusammenhang zum haftungsbegründenden Umstand ist die Bedingung des § 13 Abs. 1 SGB V für eine Ausnahme vom Sachleistungsgrundsatz insoweit nicht erfüllt, wobei dieser sodann auch nur besteht, wenn die Krankenkasse die streitigen Kosten im Sinne einer wesentlichen Bedingung (mit) verursacht hat (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. September 1996, 1 RK 33/95 in NZS 1997, 130 ff.).
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95

    Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost

    Auszug aus SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00
    Soweit "Zellular Formulas" als Nahrungsergänzungsmittel eingenommen würden, werde schließlich auf die Urteile des BSG vom 9. Dezember 1997, 1 RK 23/95 und vom 28. Januar 1999, B 8 KN 1/98 KR R verwiesen.
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

    Auszug aus SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00
    Der Versicherte darf der Entscheidung der Krankenkasse nicht dadurch vorgreifen, dass er die erstrebte Behandlung durchführen lässt und die genannte Prüfung in das Verfahren der Kostenerstattung verlagert (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 10. Februar 1993, 1 RK 31/92 in NZS 1993, S. 312 ff. und BSG, Urteil vom 29. Juni 1994, 1 RK 40/93).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 15/96

    Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes Arznei- oder Heilmittel

    Auszug aus SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00
    Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. November 1996, 1 RK 15/96, könne ein Sachleistungsanspruch nur dadurch begründet werden, dass ein Vertragsarzt das Arznei- oder Heilmittel auf Kassenrezept verordne und damit die Verantwortung für die Behandlung übernehme.
  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 40/93

    Zahnersatz - Kostenerstattungsumfang

    Auszug aus SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00
    Der Versicherte darf der Entscheidung der Krankenkasse nicht dadurch vorgreifen, dass er die erstrebte Behandlung durchführen lässt und die genannte Prüfung in das Verfahren der Kostenerstattung verlagert (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 10. Februar 1993, 1 RK 31/92 in NZS 1993, S. 312 ff. und BSG, Urteil vom 29. Juni 1994, 1 RK 40/93).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00
    Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen nach § 135 Abs. 1 SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen insoweit nur abgerechnet werden, wenn der hierfür zuständige Bundesausschuss in entsprechenden Richtlinien Empfehlungen u.a. über die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode abgeben hat, wobei die Richtlinien nicht nur Modalitäten der Leistungserbringung regeln, sondern für ihren Anwendungsbereich zugleich den Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten Leistungen festlegen (vgl. BSG in SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 und BSG, Urteil vom 28. März 2000, B 1 KR 18/98 R).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Auszug aus SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00
    Wenn kein Vergütungsanspruch des Leistungserbringers entstanden ist, steht dem Versicherten jedoch kein Erstattungs- oder Freistellungsanspruch zu, da § 13 Abs. 3 SGB V allein den Zweck hat, den Versicherten so zu stellen, wie bei Gewährung einer Sachleistung, so dass auch lediglich solche Kosten von § 13 Abs. 3 SGB V erfasst werden, von denen der Versicherte bei regulärer Leistungserbringung befreit wäre (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 1997, 1 RK 4/96 = SozR 3-2500 § 13 SGB V Nr. 14 und diese Rechtsprechung fortführend, BSG, Urteil vom 28. März 2000, B 1 KR 21/99 R).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 32.99

    Arzneimittelversand; Versendung apothekenpflichtiger Arzneimittel an

    Auszug aus SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00
    Hierfür stellt das Versandhandelsverbot eine geeignete Maßnahme dar, da beim Versand von Arzneimitteln der Schutz der menschlichen Gesundheit nicht ebenso gut gewährleistet werden kann, wie bei der Übergabe des Arzneimittels in den Apothekenbetriebsräumen (zum Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln über das INTERNET im Fall der ebenfalls in den Niederlanden ansässigen Internet-Apotheke DocMorris - auch aus europarechtlicher Sicht - vgl. ausführlich Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 9. November 2000, 2/3 O 366/00 sowie im übrigen und allgemein zum Versandhandelsverbot sowie zur Apothekenpflicht BSG wie vor und Bayerischer VGH , Urteil vom 27. März 1997, 25 B 96.2040, OVG des Saarlandes, Urteil vom 13. Januar 1998, 1 Q 151/97, OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juni 1999, 6 U 253/98, OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. August 1999, 13 A 202/99, BGH, Urteil vom 6. April 2000, l ZR 294/97 und BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2000, 3 C 32.99).
  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00

    Internetapotheke geschlossen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99

    Ausgestaltung der Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens;

  • OVG Saarland, 13.01.1998 - 1 Q 151/97

    Gewerberecht: Untersagung des Versandhandels mit Arzneimitteln

  • OLG Dresden, 02.02.1999 - 14 U 1700/98

    Rechtsmissbräuchliches Vorgehen eines Verbandes zur Förderung gewerblicher

  • KG, 04.09.1998 - 25 U 266/98

    Zurechnung des Verhaltens der Partei oder des Prozessbevollmächtigten bei

  • VGH Bayern, 27.03.1997 - 25 B 96.2040
  • KG, 13.10.1997 - 25 U 1939/97
  • OLG Karlsruhe, 09.06.1999 - 6 U 253/98
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