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   SG Kassel, 24.09.2012 - S 6 VJ 24/06   

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https://dejure.org/2012,37197
SG Kassel, 24.09.2012 - S 6 VJ 24/06 (https://dejure.org/2012,37197)
SG Kassel, Entscheidung vom 24.09.2012 - S 6 VJ 24/06 (https://dejure.org/2012,37197)
SG Kassel, Entscheidung vom 24. September 2012 - S 6 VJ 24/06 (https://dejure.org/2012,37197)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2012 - S 6 VJ 24/06
    Der Vollbeweis setzt voraus, dass die Tatbestandsmerkmale mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können, dass kein vernünftiger Mensch noch Zweifel hat ( BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 9 VG 3/99 RmwN).".
  • LSG Hessen, 28.05.2008 - L 4 VG 6/07

    Opferentschädigung nach 40 Jahren wegen sexuellen Missbrauchs im Kindesalter

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2012 - S 6 VJ 24/06
    Kommt einem der Umstände gegenüber einem anderen eine überragende Bedeutung zu, ist dieser Umstand Alleinursache im Sinne des BVG (Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 28.05.2008, L 4 VG 6/07, Rn. 22; Doering-Striening in: Berchtold / Richter (Hrsg.), Prozesse in Sozialsachen, 2009, § 17 Rn. 90; Gelhausen, Soziales Entschädigungsrecht, 2. A. 1998, Rn. 32).
  • LSG Hessen, 01.12.2010 - L 9 U 47/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - betrieblich veranlasste Impfung

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2012 - S 6 VJ 24/06
    139 Kann im Einzelfall nicht festgestellt werden, welche von zwei Sachvarianten verwirklicht ist, sind im Sozialgerichtsprozess und damit auch im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts die Grundsätze der Wahlfeststellung heranzuziehen: Wäre der geltend gemachte Anspruch bei Feststellung jeder von zwei erörterten Sachverhaltsvarianten gegeben, so kann der Anspruch nicht als unbegründet abgelehnt werden, wenn der Anspruch nach allen ernsthaft in Betracht kommenden Sachverhaltsvarianten gegeben ist (vgl. dazu: BSG, Urteil v. 27.01.1966, 10/11 RV 816/73, juris; BSG, Urteil v. 13.12.1966, 10 RV 741/64, juris; s. auch: BSG, Urteil v. 26.03.1986, 2 RU 10/85, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 01.12.2010, L 9 U 47/07, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 10 VJ 15/06

    Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG) bzw. dem Infektionsschutzgesetz

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2012 - S 6 VJ 24/06
    Zu den Anforderungen an die gerichtliche Überzeugungsbildung stellt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 24.02.2010 (L 10 VJ 15/06, juris, Rn. 44) zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) fest:.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2007 - L 5 V 3/05

    Neufeststellung eines Versorgungsanspruchs nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2012 - S 6 VJ 24/06
    Mittelbare Schädigungsfolgen sind gesundheitliche Folgen, die auf Grund einer ärztlichen Behandlung der primären Schädigungsfolgen auftreten (vgl. auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 12.12.2007, L 5 V 3/05, juris).
  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 10/85

    Wahlfeststellung - Unfallversicherung - Verletztenrente - Heilbehandlungsanspruch

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2012 - S 6 VJ 24/06
    139 Kann im Einzelfall nicht festgestellt werden, welche von zwei Sachvarianten verwirklicht ist, sind im Sozialgerichtsprozess und damit auch im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts die Grundsätze der Wahlfeststellung heranzuziehen: Wäre der geltend gemachte Anspruch bei Feststellung jeder von zwei erörterten Sachverhaltsvarianten gegeben, so kann der Anspruch nicht als unbegründet abgelehnt werden, wenn der Anspruch nach allen ernsthaft in Betracht kommenden Sachverhaltsvarianten gegeben ist (vgl. dazu: BSG, Urteil v. 27.01.1966, 10/11 RV 816/73, juris; BSG, Urteil v. 13.12.1966, 10 RV 741/64, juris; s. auch: BSG, Urteil v. 26.03.1986, 2 RU 10/85, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 01.12.2010, L 9 U 47/07, juris).
  • BSG, 13.12.1966 - 10 RV 741/64

    Wahlfeststellung im Sozialrecht - Nachschieben von Gründen bei einem

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2012 - S 6 VJ 24/06
    139 Kann im Einzelfall nicht festgestellt werden, welche von zwei Sachvarianten verwirklicht ist, sind im Sozialgerichtsprozess und damit auch im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts die Grundsätze der Wahlfeststellung heranzuziehen: Wäre der geltend gemachte Anspruch bei Feststellung jeder von zwei erörterten Sachverhaltsvarianten gegeben, so kann der Anspruch nicht als unbegründet abgelehnt werden, wenn der Anspruch nach allen ernsthaft in Betracht kommenden Sachverhaltsvarianten gegeben ist (vgl. dazu: BSG, Urteil v. 27.01.1966, 10/11 RV 816/73, juris; BSG, Urteil v. 13.12.1966, 10 RV 741/64, juris; s. auch: BSG, Urteil v. 26.03.1986, 2 RU 10/85, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 01.12.2010, L 9 U 47/07, juris).
  • BSG, 29.11.1967 - 8 RV 607/67

    Kriegsopferversorgung - In dubio pro aegroto - Versorgungsgrundsätze

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2012 - S 6 VJ 24/06
    Da jedoch weder der Gerichtssachverständige Prof. Dr. D. noch Prof. Dr. F. sich dazu entschließen konnten, eine Erstmanifestation einer Autoimmunhepatitis zu bejahen und weil im sozialen Entschädigungsrecht der Grundsatz "Im Zweifel für den Kläger" nicht gilt (BSG, Beschluss v. 29.11.1967, 8 RV 607/67, juris), ist die Kammer zu der Einschätzung gekommen, dass ab 1/2011 keine Schädigungsfolgen mehr anzuerkennen sind.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Ist im Einzelfall nicht feststellbar, welche von zwei möglichen Sachverhaltsvarianten verwirklicht ist, so ist gleichwohl nach den Grundsätzen der Wahlfeststellung der geltend gemachte Anspruch zu bejahen, wenn er nach jeder dieser beiden Varianten gegeben ist und andere Sachverhaltsvarianten nicht ernsthaft in Betracht kommen (für das Sozialrecht BSG, NJW 1967, 461; SG Kassel, BeckRS 2012, 75892; vgl. auch OLG Düsseldorf [2. Zivilsenat], Urteil vom 15.05.2014 - 2 U 74/13 zur Wahlfeststellung im Patentrecht bei mehreren Benutzungsalternativen).
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