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   SG Kassel, 24.09.2014 - S 6 AS 101/13   

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https://dejure.org/2014,36844
SG Kassel, 24.09.2014 - S 6 AS 101/13 (https://dejure.org/2014,36844)
SG Kassel, Entscheidung vom 24.09.2014 - S 6 AS 101/13 (https://dejure.org/2014,36844)
SG Kassel, Entscheidung vom 24. September 2014 - S 6 AS 101/13 (https://dejure.org/2014,36844)
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  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2014 - S 6 AS 101/13
    Eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung setzt eine vorwerfbare, nicht nur unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten voraus und dass eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung auch in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist (BAG, Urteil v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 - juris, Rn. 24), so dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach der Abwägung mit den Interessen des Arbeitnehmers nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BAG, Urteil v. 16.08.1991 - 2 AZR 604/90 - juris; Heinz in: Mutschler, Schmidt-De Caluwe & Coseriu (Hrsg.), SGB III, 2013, § 92 Rn. 35).

    Da die verhaltensbedingte Kündigung eine steuerbare Vertragspflichtverletzung zum Anlass nimmt und das Kündigungsrecht zukunftsbezogen ist, setzt eine solche Kündigung regelmäßig eine vorhergehende Abmahnung voraus, wenn nicht im Einzelfall ausnahmsweise ex ante erkennbar ist, dass eine künftige Verhaltensänderung des Arbeitnehmers nicht zu erwarten ist (BAG, Urteil v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 - juris - Rn. 35; Armbrust in: Eicher & Spellbrink (Hrsg.), Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 16 Rn. 64).

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2014 - S 6 AS 101/13
    Die objektive Beweislast kennzeichnet das Risiko, wegen der Nichterweislichkeit rechtlich erheblicher Tatsachen im Prozess zu unterliegen (BSG, Urteil v. 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R - juris - Rn. 20).

    Wie sich die objektive Beweislast verteilt, also welche Tatbestandsmerkmale rechtsbegründend und welche rechtshindernd sind, ist der für den Rechtsstreit maßgebenden Norm, in der Regel einer Norm des materiellen Rechts, zu entnehmen (BSG, Urteil v. 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R - juris - Rn. 20).

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2014 - S 6 AS 101/13
    Eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung setzt eine vorwerfbare, nicht nur unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten voraus und dass eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung auch in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist (BAG, Urteil v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 - juris, Rn. 24), so dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach der Abwägung mit den Interessen des Arbeitnehmers nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BAG, Urteil v. 16.08.1991 - 2 AZR 604/90 - juris; Heinz in: Mutschler, Schmidt-De Caluwe & Coseriu (Hrsg.), SGB III, 2013, § 92 Rn. 35).
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2014 - S 6 AS 101/13
    Dementsprechend weist das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung (vgl. zu: § 223 SGB III a. F.: BSG, Urteil v. 02.06.2004 - B 7 AK 56/03 R - juris - Rn. 13 f.; BSG, Urteil v. 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R - juris; weitere Nachweise auf die Rechtsprechung bei: Voelzke in: Hauck / Noftz, SGB III, Stand 5/2012, § 92 Rn.8 f. und bei: Kuhnke in: juris-PK-SGB III, Stand 01.12.2013, § 92 Rn. 22, 45) darauf hin, dass ein auf § 92 Abs. 2 SGB III gestützter Rückzahlungsbescheid weder eine Aufhebung des Bewilligungsbescheides noch die Prüfung von Vertrauensschutzerwägungen voraussetzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.09.2011 - L 3 AL 4999/10

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht - Beendigung des

    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2014 - S 6 AS 101/13
    Dementsprechend kann im Rahmen der personenbedingten Kündigungsgründe eine Minderleistung des Arbeitnehmers keine Berücksichtigung finden, wenn sie ursprünglich bereits Grundlage für die Förderung des Beschäftigungsverhältnisses gewesen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.09.2011 - L 3 AL 4999/10 - Rn. 44; Armbrust in: Eicher & Spellbrink (Hrsg.), Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 16 Rn. 63; Volezke in: Hauck & Noftz, SGB III, § 92 Rn. 38).
  • LSG Sachsen, 03.11.2011 - L 3 AS 268/11
    Auszug aus SG Kassel, 24.09.2014 - S 6 AS 101/13
    Es besteht der Grundsatz, dass die Unerweislichkeit einer Tatsache im Zweifel zu Lasten des Beteiligten geht, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (vgl. auch: Sächsisches LSG, Beschluss vom 03.11.2011, L 3 AS 268/11 B ER).
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