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   SG Leipzig, 10.08.2004 - S 8 KR 416/04 ER   

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https://dejure.org/2004,22868
SG Leipzig, 10.08.2004 - S 8 KR 416/04 ER (https://dejure.org/2004,22868)
SG Leipzig, Entscheidung vom 10.08.2004 - S 8 KR 416/04 ER (https://dejure.org/2004,22868)
SG Leipzig, Entscheidung vom 10. August 2004 - S 8 KR 416/04 ER (https://dejure.org/2004,22868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten für eine Interferon alfa-2a (Roferon-A)-Therapie als Therapie außerhalb der Zulassungsindikation ("Off-Label-Use"); Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache; Verordnung eines Medikaments in einem von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.04.2002 - 5 B 22.02
    Auszug aus SG Leipzig, 10.08.2004 - S 8 KR 416/04
    Im Falle der Verordnung bleiben der Ag mögliche Regressansprüche erhalten (vgl. dazu auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.06.2002, Az: S L 5 B 22/02 KR ER).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus SG Leipzig, 10.08.2004 - S 8 KR 416/04
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, der das Gericht im Grundsatz folgt, ein zugelassenes Arzneimittel grundsätzlich nicht zu Lasten der Krankenversicherung in einem Anwendungsgebiet verordnet werden, auf das sich die Zulassung nicht erstreckt; hiervon kann jedoch ausnahmsweise abgewichen werden, wenn es bei einer schweren Krankheit keine Behandlungsalternative gibt und sich nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis die begründete Aussicht besteht, dass mit dem Medikament ein Behandlungserfolg erzielt werden kann (BSG, Urteil vom 19.03.2002, Az: B 1 KR 37/00 R).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Leipzig, 10.08.2004 - S 8 KR 416/04
    Dann müssen jedoch gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass das Rechtsmittel in der Hauptsache aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988, NJW 89, 827).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Leipzig, 10.08.2004 - S 8 KR 416/04
    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes kann mit der einstweiligen Anordnung die Hauptsache ausnahmsweise nur vorweggenommen werden, wenn ohne die einstweilige Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Ast. entstehen (BVerfGE 46, 166 ff).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01

    Zur Auslagenerstattung bei Beseitigung des angegriffenen Aktes durch die

    Auszug aus SG Leipzig, 10.08.2004 - S 8 KR 416/04
    Die Entscheidung ist mithin maßgeblich auf Grund einer Folgenabwägung zu treffen (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, bspw. Beschluss vom 04.07.2001, Az: 1 BvR 165/01 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 1 B 66.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus SG Leipzig, 10.08.2004 - S 8 KR 416/04
    Eine davon abweichende Applikation umfasst damit grundsätzlich nicht den von der Zulassung des Arzneimittels gedeckten Bereich (Beschluss vom 07.05.2003, Az: S 8 KR 9/03 ER; vgl. auch: BSG, wie vor; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.08.2002, Az: L 1 B 66/02 KR ER).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1992 - 3 M 36/92

    Vorläufiger Rechtsschutz; Abiturprüfung; Prüfungsentscheidung; Mündliche Prüfung

    Auszug aus SG Leipzig, 10.08.2004 - S 8 KR 416/04
    Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen im Hauptsacheverfahren besteht (so: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.1992, DVBl. 93, 66).
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