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   SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03 ER   

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SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03 ER (https://dejure.org/2004,19152)
SG Leipzig, Entscheidung vom 27.02.2004 - S 8 KR 219/03 ER (https://dejure.org/2004,19152)
SG Leipzig, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - S 8 KR 219/03 ER (https://dejure.org/2004,19152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehbarkeit einer Beitragsnachforderung zur Sozialversicherung; Ernstliche Zweifel an der Arbeitgebereigenschaft; Voraussetzungen der Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages; Voraussetzungen einer "Beschäftigung" i.S.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95

    Beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03
    Diese tritt allerdings zurück, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen (BSG, Urteil vom 30.01.1999, Az: 10 RAr 6/95).

    Danach ist Arbeitnehmer, wer als Arbeiter oder Angestellter gegen Entgelt beschäftigt ist (BSG, Urteil vom 30.01.1997, Az: 10 RAr 6/95).

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

    Auszug aus SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03
    Eine Arbeitgeber-Stellung und damit eine Beitragspflicht zur Sozialversicherung kann auch nicht in dem Umstand gesehen werden, dass die Ast als formale Gaststätteninhaberin B ... und die anderen Gesellschaftern wesentliche geschäftliche Entscheidungsbefugnise überließ; die Rechtsmacht soll durch tatsächliche Ohnmacht" nämlich nicht entfallen (vgl. dazu: SächsLSG, Urteil vom 22.03.2000, Az: L 3 AL 98/98; Anm. Holstraeter SGb 2000, 137 ff.; zum Alleingesellschafter einer GmbH, siehe auch: BSG NZS 1995, 373).
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03
    die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot oder eine Weisungsbefugnis gegenüber den Arbeitnehmern (vgl. bereits BSGE 13, 196 ff.) Diese Grundsätze lassen sich auf die BGB-Gesellschaft insoweit übertragen: Weder hatte die Ast auf Grund fehlender Anteile am Gesellschaftsvermögen bestimmenden wirtschaftlichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft, noch war sie allein oder überwiegend gegenüber den im " ..." Beschäftigten weisungsbefugt.
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 35/98 R

    Unfallversicherung - Beitragspflicht - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer -

    Auszug aus SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03
    Eine Arbeitgeber-Stellung und damit eine Beitragspflicht zur Sozialversicherung kann auch nicht in dem Umstand gesehen werden, dass die Ast als formale Gaststätteninhaberin B ... und die anderen Gesellschaftern wesentliche geschäftliche Entscheidungsbefugnise überließ; die Rechtsmacht soll durch tatsächliche Ohnmacht" nämlich nicht entfallen (vgl. dazu: SächsLSG, Urteil vom 22.03.2000, Az: L 3 AL 98/98; Anm. Holstraeter SGb 2000, 137 ff.; zum Alleingesellschafter einer GmbH, siehe auch: BSG NZS 1995, 373).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03
    Selbstständige Tätigkeit wird demgegenüber durch das Unternehmerrisiko und das Recht und die Möglichkeit bestimmt, über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und über Arbeitszeit frei zu verfügen (BSGE 38, 53 ff (58); 51, 164 ff (167)).
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03
    Dieses Weisungsrecht kann indes - vor allem bei Diensten höherer Art - dergestalt eingeschränkt sein, dass es zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert ist (BSGE 16, 289 (294)).
  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03
    Selbstständige Tätigkeit wird demgegenüber durch das Unternehmerrisiko und das Recht und die Möglichkeit bestimmt, über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und über Arbeitszeit frei zu verfügen (BSGE 38, 53 ff (58); 51, 164 ff (167)).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RR 72/92

    Rentenversicherung - GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigung

    Auszug aus SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03
    Hierbei ist maßgebend stets das Gesamtbild der jeweiligen Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BSG, NJW 1994, 2974; E 45, 199 (200)).
  • LSG Hessen, 30.11.2000 - L 14 KR 777/97

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - Übungsleitertätigkeit - Sportverein

    Auszug aus SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03
    Denn nach dem Grundsatz der "Tatsächlichkeit" (Hessisches LSG, Urteil vom 30.11.2000, Az: L 14 KR 777/97) kommt es zur Beurteilung der Frage, ob sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten vorliegen, nicht auf den subjektiven Willen der Beteiligten an, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall.
  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 220/84

    Vorführung des Geschlechtsverkehrs und anderer sexueller Handlungen auf einer

    Auszug aus SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03
    Es ist anerkannt, dass die mögliche Sittenwidrigkeit der Arbeitsverhältnisse der entsprechenden steuerrechtlichen Beurteilung nicht entgegensteht (so bereits: BGH NJW 1985, 208).
  • LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99

    Zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses (§ 7 SGB IV)

  • VG Meiningen, 21.01.1998 - 8 E 1344/97

    Gaststättenrecht; Gaststättenrecht; Erteilung der Gaststättenerlaubnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1993 - 4 A 3247/92

    Unzuverlässigkeit; Gastwirt; Erforderliche Zuverlässigkeit ; Gaststätte; Einfluß

  • VG Schleswig, 04.05.1999 - 3 B 39/99

    Straßenverkehrsrecht; Sicherstellung eines Radar- und Laserwarngerätes

  • SG Leipzig, 13.12.2001 - S 8 KR 59/00
  • SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen nach einer Betriebsprüfung ergangenen

    Er muss auch für Beitragsverpflichtungen einstehen, wenn diese durch Handlungen eines alleingeschäftsführenden Dritten ohne sein Wissen begründet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12.11.1986 - 9b RU 8/84 - SG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.08.1986 - S 1/9 Kr 136/76 -, NZA 1987, 141; entgegen SG Leipzig, Beschluss vom 27.02.2004 - S 8 KR 219/03 ER -).

    Demgegenüber hat das SG Leipzig der Inhaberin eines Gaststättenbetriebes die Arbeitgebereigenschaft abgesprochen, weil diese zwar in der Gaststätte anwesend gewesen sei, jedoch die (illegalen) Geschäfte lediglich formal im eigenen Interesse, tatsächlich aber ausschließlich für eine zum Betrieb der Gaststätte (verdeckt) gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt und weder über Kapitalanteile an dieser Gesellschaft noch über Einfluss auf die Beschäftigten verfügt habe (SG Leipzig, Beschluss vom 27.02.2004 - S 8 KR 219/03 ER -).

    Seine Rechtsauffassung ist im Hinblick auf die dieser im Wesentlichen entsprechenden, aktuellen Entscheidung des SG Leipzig vom 27.02.2004 - S 8 KR 219/03 ER - vertretbar, so dass die Klage Aussicht auf Erfolg i. S. des § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) hatte.

  • VG Minden, 07.03.2018 - 11 K 1451/17
    vgl. SG Leipzig, Beschluss vom 27. Februar 2004 - S 8 KR 219/03 ER -, juris Rn. 62.
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