Rechtsprechung
SG Mainz, 31.01.2018 - S 8 KA 266/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 25 (Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Sonstiger Schaden: Hemmung der Verjährung bei zeitnaher Kenntnisnahme des Antrags
Verfahrensgang
- SG Mainz, 31.01.2018 - S 8 KA 266/15
- BSG - B 6 KA 7/18 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - L 7 KA 16/19
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - …
Das Sozialgericht ist nach Überzeugung des Senats zu Recht davon ausgegangen, dass die Kenntnisnahme nicht innerhalb der Vierjahresfrist erfolgen muss (so auch das SG Mainz, Urteil vom 31. Januar 2018, S 8 KA 266/15, zitiert nach juris, dort Rn. 40).Denn um die Kenntnisnahme des Vertragsarztes innerhalb der Ausschlussfrist sicherzustellen, müsste die Krankenkasse rechtzeitig vor Ablauf der Frist den Prüfantrag stellen, was eine Verkürzung der Vierjahresfrist zur Folge hätte (SG Mainz, Urteil vom 31. Januar 2018, S 8 KA 266/15, zitiert nach juris, dort Rn. 40).
Eine Kenntnisnahme "in gewisser zeitlicher Nähe zur Antragstellung (...) z.B. innerhalb der nächsten sechs Monate nach Antragstellung", welche das SG Mainz für ausreichend hält (Urteil vom 31. Januar 2018, S 8 KA 266/15, zitiert nach juris, dort Rn. 40), löst dagegen den Widerspruch zwischen den Interessenlagen nicht ausreichend auf.