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   SG Marburg, 08.04.2015 - S 11 KA 332/12   

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SG Marburg, 08.04.2015 - S 11 KA 332/12 (https://dejure.org/2015,8042)
SG Marburg, Entscheidung vom 08.04.2015 - S 11 KA 332/12 (https://dejure.org/2015,8042)
SG Marburg, Entscheidung vom 08. April 2015 - S 11 KA 332/12 (https://dejure.org/2015,8042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 Abs. 4 S. 6 - 8 SGB V, § 87b Abs. 2 S. 1 und 3 SGB V, § 87b Abs. 3 SGB V, § 87b Abs. 4 SGB V
    Der Zusammenschluss eines seit längerem zugelassenen Vertragsarztes mit einem ebenfalls seit längerem niedergelassenen Facharzt gleicher Fachrichtung zu einer Berufsausübungsgemeinschaft an dessen Praxisstandort rechtfertigt keine Sonderregelung bei der Zuweisung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus SG Marburg, 08.04.2015 - S 11 KA 332/12
    Sie war vielmehr nur eine unterdurchschnittlich abrechnende Praxis, deren Anspruch auf Honorarsteigerung bis zum Fachgruppendurchschnitt dem Vorbehalt unterliegt, dass dies binnen fünf Jahren möglich sein muss; dabei darf ein Moratorium von einem Jahr für Fallzahlerhöhungen festgelegt werden, wie dies nach den RLV-Regelungen der Fall war [vgl. st. Rspr. BSG SozR 4 -2500 § 85 Nr. 45 Rn. 23 - 33; Nr. 50 Rn. 14-16 m.w.N; Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 32/12 R - juris; zuletzt Urteil vom 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R - juris].

    Die Regelung über die "junge Praxis" beruht auf der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BSG [vgl. BSG, Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R, zitiert nach juris, m.w.N.].

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus SG Marburg, 08.04.2015 - S 11 KA 332/12
    Sie war vielmehr nur eine unterdurchschnittlich abrechnende Praxis, deren Anspruch auf Honorarsteigerung bis zum Fachgruppendurchschnitt dem Vorbehalt unterliegt, dass dies binnen fünf Jahren möglich sein muss; dabei darf ein Moratorium von einem Jahr für Fallzahlerhöhungen festgelegt werden, wie dies nach den RLV-Regelungen der Fall war [vgl. st. Rspr. BSG SozR 4 -2500 § 85 Nr. 45 Rn. 23 - 33; Nr. 50 Rn. 14-16 m.w.N; Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 32/12 R - juris; zuletzt Urteil vom 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R - juris].
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus SG Marburg, 08.04.2015 - S 11 KA 332/12
    Es reicht auch aus, wenn die KV gegenüber Vertragsärzten, deren RLV noch im Streit steht, die Verpflichtung übernimmt, den Honorarbescheid einer eventuell geänderten RLV-Festsetzung anzupassen oder generell verlautbart, dass sie neue Honorarbescheide erlassen wird, wenn sich beim einzelnen Arzt Änderungen bei dem RLV ergeben (vgl. BSG, Urt. v. 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 1 = NZS 2013, 197 = MedR 2013, 331 = USK 2012-56, juris Rdnr. 11 u. 15).
  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 32/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Berücksichtigung

    Auszug aus SG Marburg, 08.04.2015 - S 11 KA 332/12
    Sie war vielmehr nur eine unterdurchschnittlich abrechnende Praxis, deren Anspruch auf Honorarsteigerung bis zum Fachgruppendurchschnitt dem Vorbehalt unterliegt, dass dies binnen fünf Jahren möglich sein muss; dabei darf ein Moratorium von einem Jahr für Fallzahlerhöhungen festgelegt werden, wie dies nach den RLV-Regelungen der Fall war [vgl. st. Rspr. BSG SozR 4 -2500 § 85 Nr. 45 Rn. 23 - 33; Nr. 50 Rn. 14-16 m.w.N; Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 32/12 R - juris; zuletzt Urteil vom 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R - juris].
  • SG Marburg, 26.10.2016 - S 12 KA 59/15

    Vertragsarztrecht

    Insofern wird die bereits bestehende Praxis nunmehr erweitert und fortgeführt, wenn auch in rechtlicher Hinsicht eine Zäsur besteht und die Einzelpraxis von der BAG als Leistungserbringer zu unterscheiden ist (vgl. SG Marburg, Gerichtsb. v. 06.02.2015 - S 12 KA 137/14 - juris Rdnr. 35; siehe auch SG Marburg, Urt. v. 08.04.2015 - S 11 KA 332/12 juris; SG Marburg, Urt. v. 23.04.2015 - S 16 KA 156/13 - juris).
  • SG Marburg, 23.04.2015 - S 16 KA 156/13

    Eine Berufsausübungsgemeinschaft, die zwischen einem seit zahlreichen Jahren

    Aus Wertungsgesichtspunkten gilt im Ergebnis aber dieselbe Rechtsfolge (so im Ergebnis für ähnliche Konstellationen auch SG Marburg, Urteil vom 08.04.2015, Az. S 11 KA 332/12, und Gerichtsbescheid vom 06.02.2015, S 12 KA 137/14).
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