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   SG Marburg, 15.06.2011 - S 10 KA 295/10   

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https://dejure.org/2011,28599
SG Marburg, 15.06.2011 - S 10 KA 295/10 (https://dejure.org/2011,28599)
SG Marburg, Entscheidung vom 15.06.2011 - S 10 KA 295/10 (https://dejure.org/2011,28599)
SG Marburg, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - S 10 KA 295/10 (https://dejure.org/2011,28599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht alle im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur Fristwahrung enthalten; Aufzählung aller im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur Fristwahrung in einer Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluß der Prüfung nach Durchschnittswerten bei

    Auszug aus SG Marburg, 15.06.2011 - S 10 KA 295/10
    Angesichts der ständig verbesserten statistischen Auswertung der Abrechnungen (z. B. Gewichtung des Rentneranteils, Beschränkung des Vergleichs auf Ärzte, die die fraglichen Leistungen abrechnen) ist es nicht gerechtfertigt, generell Ärzte mit Fallzahlen oberhalb der Grenze von 20 % des Durchschnitts von der Prüfung nach Durchschnittswerten auszunehmen, wenn ihre Fallzahl die absolute Grenze von 100 nicht erreicht (vgl. BSG, Urt. v. 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R - SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 = NZS 1999, 310 = Breith 1999, 664 = USK 98174, juris Rdnr. 15 bis 19).
  • VG Trier, 22.09.2009 - 1 K 365/09

    Unterschrift Klageschrift; Klagen aus dem Beamtenverhältnis; Monatsfrist;

    Auszug aus SG Marburg, 15.06.2011 - S 10 KA 295/10
    Von daher muss auf die Möglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form nicht gesondert hingewiesen werden (a.A. VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 10.09.2010 - 2 K 156/10.NW - juris Rdnr. 27; VG Trier, Urt. v. 22.09.2009 - 1 K 365/09 - juris Rdnr. 23 ff.).
  • VG Neustadt, 10.09.2010 - 2 K 156/10

    Rechtsbehelfsbelehrung über Form elektronischer Klageerhebung; Rücknahme einer

    Auszug aus SG Marburg, 15.06.2011 - S 10 KA 295/10
    Von daher muss auf die Möglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form nicht gesondert hingewiesen werden (a.A. VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 10.09.2010 - 2 K 156/10.NW - juris Rdnr. 27; VG Trier, Urt. v. 22.09.2009 - 1 K 365/09 - juris Rdnr. 23 ff.).
  • BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75

    Widerspruchsschrift - Rechtzeitig eingereicht - Einsortierung kurz vor

    Auszug aus SG Marburg, 15.06.2011 - S 10 KA 295/10
    Gerade im Interesse des rechtsungewandten Leistungsbewerbers liegt es, wenn er eine möglichst kurze, übersichtliche und leicht verständliche Rechtsbehelfsbelehrung erhält (vgl. BSG, Urt. v. 11.08.1976 - 10 RV 225/75 - SozR 1500 § 84 Nr. 1 = BSGE 42, 140 = USK 76226, juris Rdnr. 15 - 18 m.w.N.).
  • SG München, 27.04.2015 - S 38 KA 5034/12

    Abrechnung kassenzahnärztlicher Leistungen

    Weitere Ermittlungen scheiden wegen der großen Anzahl von Behandlungsfällen - die Rede ist von mehr als 1.500 Einzelabrechnungsvorgängen -, der außerordentlichen Komplexität des Verfahrens bei gleichwohl verbleibender Ungewissheit aus (vgl. SG Marburg, Urteil vom 15.06.2011, S 10 KA 295/10; SG Neuruppin, Urteil vom 03.07.2014, S 20 KR 329/11).
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