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   SG Neubrandenburg, 29.03.2007 - S 10 RA 334/03   

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https://dejure.org/2007,26149
SG Neubrandenburg, 29.03.2007 - S 10 RA 334/03 (https://dejure.org/2007,26149)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 29.03.2007 - S 10 RA 334/03 (https://dejure.org/2007,26149)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 29. März 2007 - S 10 RA 334/03 (https://dejure.org/2007,26149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz sowie der in diesem Zeitraum erzielten Entgelte; Unterschied zwischen einem volkseigenen Betrieb und einem volkseigenen Produktionsbetrieb

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 29.03.2007 - S 10 RA 334/03
    Entgegen der Ansicht des Klägers reicht es nach der Regelung des Versorgungssystems der AVItech nicht aus, dass der Betroffene in irgend einem volkseigenen Betrieb gearbeitet hat, es muss sich vielmehr um einen volkseigenen Produktionsbetrieb (Industrie oder Bauwesen) gehandelt haben (BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R; Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R).

    Wie sich aus § 5 VO-AVItech und § 1 der 1. Durchführungsbestimmung zur VO-AVItech (1. DB) vom 26. September 1950 (GBl. S. 1043) ableiten lässt, sind volkseigene Produktionsbetriebe im Sinne des § 1 Abs. 2 der 2. DB nur die VEB, die organisatorisch dem industriellen Produktionssektor der DDR Planwirtschaft zugeordnet waren, deren Hauptzweck auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen ist (BSG, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 5/02 R).

  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 29.03.2007 - S 10 RA 334/03
    Der Bundesgesetzgeber durfte an die im Zeitpunkt der Wiedervereinigung vorgefundene Ausgestaltung des Versorgungssystems in der DDR anknüpfen (BSG, B 4 RA 41/05 R, Urteil vom 07.09.2006).

    Der Umstand, dass es bereits ab den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts keine MAS mehr gab, hat auch nicht zur Folge, dass an ihre Stelle nunmehr die KfL als am 30. Juni 1990 gleichgestellte Betriebe getreten wären, sondern dass die Gleichstellungsnorm am 30. Juni 1990 in Bezug auf MAS gegenstandslos geworden ist (vgl. zum ähnlichen Fall der Konstruktionsbüros: BSG, Urteil vom 07. September 2006, B 4 RA 41/05 R).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 29.03.2007 - S 10 RA 334/03
    Entgegen der Ansicht des Klägers reicht es nach der Regelung des Versorgungssystems der AVItech nicht aus, dass der Betroffene in irgend einem volkseigenen Betrieb gearbeitet hat, es muss sich vielmehr um einen volkseigenen Produktionsbetrieb (Industrie oder Bauwesen) gehandelt haben (BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R; Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 5/02 R

    Keine Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 29.03.2007 - S 10 RA 334/03
    Wie sich aus § 5 VO-AVItech und § 1 der 1. Durchführungsbestimmung zur VO-AVItech (1. DB) vom 26. September 1950 (GBl. S. 1043) ableiten lässt, sind volkseigene Produktionsbetriebe im Sinne des § 1 Abs. 2 der 2. DB nur die VEB, die organisatorisch dem industriellen Produktionssektor der DDR Planwirtschaft zugeordnet waren, deren Hauptzweck auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen ist (BSG, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 5/02 R).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2007 - L 7 R 377/05

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 29.03.2007 - S 10 RA 334/03
    Dem entspricht es, dass 1990 einige Betriebe nunmehr der Wirtschaftsgruppe 15510 (Landmaschinenbau) zugeordnet waren (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern L 7 R 377/05, Urteil vom 24. Januar 2007 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
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