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   SG Neuruppin, 03.09.2020 - S 20 KR 101/19   

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https://dejure.org/2020,36178
SG Neuruppin, 03.09.2020 - S 20 KR 101/19 (https://dejure.org/2020,36178)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 03.09.2020 - S 20 KR 101/19 (https://dejure.org/2020,36178)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 03. September 2020 - S 20 KR 101/19 (https://dejure.org/2020,36178)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus SG Neuruppin, 03.09.2020 - S 20 KR 101/19
    An die Stelle des Versicherungsverhältnisses tritt bei einem nachgehenden Anspruch die hieraus erwachsende Berechtigung ( vgl Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R, RdNr 8 mwN ).
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus SG Neuruppin, 03.09.2020 - S 20 KR 101/19
    Die Klagen, über die die Kammer gemäß § 105 Abs. 1 S 1 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) durch Gerichtsbescheid entscheiden konnte, weil die Sache keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweist, der Sachverhalt geklärt ist, die Beteiligten gemäß § 105 Abs. 1 S 2 SGG zuvor mit gerichtlicher Verfügung vom 09. Juli 2020 zu dieser beabsichtigten Entscheidungsform ordnungsgemäß angehört worden sind, eine ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten hierzu nicht erforderlich ist und weil das Gericht - ebenso wie im Rahmen der mündlichen Verhandlung - weder zur vorherigen Darstellung seiner Rechtsansicht ( vgl Bundessozialgericht, Beschluss vom 03. April 2014 - B 2 U 308/13 B, RdNr 8 mwN ) noch zu einem vorherigen umfassenden Rechtsgespräch verpflichtet ist ( vgl Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R, RdNr 23 ), haben keinen Erfolg.
  • BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 1/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung - selbständige Arbeit -

    Auszug aus SG Neuruppin, 03.09.2020 - S 20 KR 101/19
    aa) Anspruchsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs auf Gewährung von Krankengeld für beschäftigte Pflichtversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung sind hier § 44 Abs. 1 SGB V und § 46 S 1 Nr. 2 SGB V - jeweils in der Fassung, die die genannten Vorschriften zu Beginn des streitgegenständlichen Zeitraums hatten, weil in Rechtsstreitigkeiten über bereits abgeschlossene Bewilligungszeiträume das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden ist, was im Übrigen auch für die weiteren zitierten Vorschriften gilt < sog Geltungszeitraumprinzip, vgl dazu aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 19. März 2020 - B 4 AS 1/20 R, RdNr 13 mwN ).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus SG Neuruppin, 03.09.2020 - S 20 KR 101/19
    Die Klagen, über die die Kammer gemäß § 105 Abs. 1 S 1 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) durch Gerichtsbescheid entscheiden konnte, weil die Sache keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweist, der Sachverhalt geklärt ist, die Beteiligten gemäß § 105 Abs. 1 S 2 SGG zuvor mit gerichtlicher Verfügung vom 09. Juli 2020 zu dieser beabsichtigten Entscheidungsform ordnungsgemäß angehört worden sind, eine ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten hierzu nicht erforderlich ist und weil das Gericht - ebenso wie im Rahmen der mündlichen Verhandlung - weder zur vorherigen Darstellung seiner Rechtsansicht ( vgl Bundessozialgericht, Beschluss vom 03. April 2014 - B 2 U 308/13 B, RdNr 8 mwN ) noch zu einem vorherigen umfassenden Rechtsgespräch verpflichtet ist ( vgl Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R, RdNr 23 ), haben keinen Erfolg.
  • LSG Berlin, 04.08.2004 - L 9 KR 114/02

    Gewährung von Krankengeld; Auslegung des Begriffs "Arbeitsunfähigkeit";

    Auszug aus SG Neuruppin, 03.09.2020 - S 20 KR 101/19
    Alle diese Versicherungstatbestände gewähren indes keinen Anspruch auf Krankengeld ( vgl zu alledem auch erneut den zwischen den gleichen Beteiligten ergangenen nicht veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg vom 24. Januar 2019 - L 9 KR 384/18 B ER - Seite 3 und Seite 4 des Umdruckes unter Hinweis auf Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04. August 2004 - L 9 KR 114/02, RdNr 29 zur Formalmitgliedschaft nach § 189 SGB V ).
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