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   SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13   

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https://dejure.org/2015,34189
SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13 (https://dejure.org/2015,34189)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13 (https://dejure.org/2015,34189)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 24. September 2015 - S 18 AS 1812/13 (https://dejure.org/2015,34189)
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  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Auszug aus SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13
    In Einzelfällen ist eine ursächliche Verknüpfung auch dann verneint worden, wenn der Widerspruch unzulässig und damit formell erfolglos war (z. B. weil der angegriffene Bescheid nach § 96 SGG Gegenstand eines anhängigen sozialgerichtlichen Verfahrens geworden ist; vgl. BSG, Urteil v. 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R), der Leistungsträger dem eigentlichen Begehren des Widerspruchsführers aber dennoch stattgegeben hat.

    Denn anders als im Gerichtsverfahren ist eine Anwendung des "Veranlassungsprinzips" in § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht vorgesehen (vgl. hierzu näher BSG, Urteil v. 20.10.2010, a. a. O.).

  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Erfolg des Widerspruchs - Kausalität zwischen

    Auszug aus SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13
    Hieraus folgert das BSG, dass ein Widerspruch nicht immer schon dann erfolgreich ist, wenn zeitlich nach der Einlegung des Rechtsbehelfs eine dem Widerspruchsführer begünstigende Entscheidung ergeht (vgl. beispielsweise BSG, Urteil v. 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R).

    So hat das BSG eine ursächliche Verknüpfung zwischen Widerspruch und stattgebender Entscheidung z. B. für den Fall bejaht, dass eine während des Widerspruchsverfahrens eingetretene Rechtsänderung zu einem für den Widerspruchsführer günstigen Verfahrensausgang führt (BSG, Urteil v. 13.10.2010, a. a. O.).

  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 142/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - keine Erstattung der notwendigen

    Auszug aus SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13
    Wird wie vorliegend in der Hauptsache über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens gestritten, sind diese nicht Teil der Verfahrenskosten im Sinne des § 193 SGG und daher selbständig anfechtbar (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil v. 19.06.2012 - B 4 AS 142/11 R).
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 20/91

    Verwaltungsverfahren - Widerspruch - Kostenerstattung - Grund der abhelfenden

    Auszug aus SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13
    Ausgangspunkt für die genannte Rechtsprechung ist eine Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 21.07.1992 (Az.: 4 RA 20/91).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13
    Soweit der Beklagte vorgetragen hat, dass ihm eine Berücksichtigung der Unterkunftskosten deshalb noch nicht möglich gewesen sei, weil die konkrete Höhe der einzelnen Zahlungen noch nicht festgestanden habe, verweist die Kammer auf die Möglichkeit (und möglicherweise sogar Notwendigkeit, siehe hierzu BSG, Urteil v. 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R, zum "Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses", bevor die Sach- und Rechtslage vollständig geklärt ist) einer vorläufigen Bewilligung gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i. V. m. § 328 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III -.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13
    Die verwaltungsgerichtliche Praxis stellt bei der Anwendung des § 80 VwVfG alleine auf den Umstand des (äußeren) Erfolges ab, ohne dass es auf den Grund des Erfolges ankäme (vgl. beispielsweise Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 18.04.1996 - 4 C 6/95).
  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 35/10 R

    Erstattung von Kosten im Widerspruchsverfahren - Kausalität eines Widerspruchs

    Auszug aus SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13
    Das Verhalten eines Widerspruchsführers, der erst im Widerspruchsverfahren die gebotene Handlung nachholt und dann die Erstattung von Vorverfahrenskosten verlangt, ist als widersprüchlich angesehen worden (vgl. BSG, Urteil v. 19.10.2011 - B 6 KA 35/10 R m. w. N.).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 23/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Auszug aus SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13
    Ebenso hat das BSG eine ursächliche Verknüpfung in dem Fall bejaht, dass zum Zeitpunkt der Abhilfeentscheidung eine andere Sach- und Rechtslage vorliegt als zum Zeitpunkt des Erlasses des angegriffenen Bescheids (BSG, Urteil v. 02.05.2012 - B 11 AL 23/10 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 85/06

    Anspruch auf Erstattung der Kosten des Vorverfahrens bei Erfolg des Widerspruchs;

    Auszug aus SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13
    Auch wenn einem Widerspruch aus Gründen abgeholfen wurde, auf die sich der Widerspruchsführer nicht gestützt hat, ist der Widerspruch erfolgreich im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X (vgl. nur LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 27.05.2009 - L 3 KA 85/06; Mutschler, in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 86. Erg. Juni 2015, SGB X § 63 Rz. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - L 18 AS 565/12

    Erstattung der Kosten eines isolierten Vorverfahrens - Hinzuziehung eines

    Auszug aus SG Neuruppin, 24.09.2015 - S 18 AS 1812/13
    Für die Frage, ob und inwieweit ein Widerspruch erfolgreich ist, ist zunächst entscheidend, ob der Leistungsträger dem Begehren des Widerspruchsführers ganz oder teilweise abgeholfen hat (vgl. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.09.2013 - L 18 AS 565/12, m. w. N.).
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