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StGH Baden-Württemberg, 02.09.2013 - 1 VB 82/13 |
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StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. September 2013 - 1 VB 82/13 (https://dejure.org/2013,32760)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsgerichtshof
Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen
- baden-wuerttemberg.de
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 30.04.2013 - 3 F 95/13
- OLG Karlsruhe, 27.06.2013 - 20 WF 77/13
- StGH Baden-Württemberg, 02.09.2013 - 1 VB 82/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.09.2013 - 1 VB 82/13
Jedenfalls dann, wenn die angegriffene Entscheidung zu ihrer Begründung im Wesentlichen auf eine vorangegangene andere Entscheidung Bezug nimmt, ist es erforderlich, dass neben der angegriffenen Entscheidung auch die in Bezug genommene Entscheidung vorgelegt wird (Staatsgerichtshof, Beschluss vom 23.7.2013 - 1 VB 66/13 - Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7.4.2004 - 1 BvR 1333/04 -, Rn. 4 f.). - StGH Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 1 VB 66/13
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.09.2013 - 1 VB 82/13
Jedenfalls dann, wenn die angegriffene Entscheidung zu ihrer Begründung im Wesentlichen auf eine vorangegangene andere Entscheidung Bezug nimmt, ist es erforderlich, dass neben der angegriffenen Entscheidung auch die in Bezug genommene Entscheidung vorgelegt wird (Staatsgerichtshof, Beschluss vom 23.7.2013 - 1 VB 66/13 - Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7.4.2004 - 1 BvR 1333/04 -, Rn. 4 f.).
- StGH Baden-Württemberg, 04.11.2015 - 1 VB 61/15 Dies setzt im Regelfall eine Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder jedenfalls eine Wiedergabe ihres wesentlichen Inhalts voraus (vgl. StGH, Beschluss vom 2.9.2013 -1 VB 82/13 - BVerfGE 88, 40 - Juris Rn. 11).