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StGH Baden-Württemberg, 04.09.2013 - 1 VB 81/13 |
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StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. September 2013 - 1 VB 81/13 (https://dejure.org/2013,25013)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Staatsgerichtshof
Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen
- Justiz Baden-Württemberg
- baden-wuerttemberg.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 28.05.2013 - 12 K 280/13
- StGH Baden-Württemberg, 04.09.2013 - 1 VB 81/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 04.09.2013 - 1 VB 81/13
Eine Überprüfung durch ein Landesverfassungsgericht am Maßstab der Landesverfassung ist möglich, wenn (1.) bislang kein Bundesgericht den Streitgegenstand des Ausgangsverfahrens schon geprüft hat, (2.) wenn der Beschwerdeführer den in den Verfahrensordnungen des Bundes eingeräumten Rechtsweg ordnungsgemäß erschöpft hat und (3.) wenn die Gewährleistungen der Landesverfassung den gleichen Inhalt wie entsprechende Rechte des Grundgesetzes haben, so dass eine Prüfung zu gleichen Ergebnissen führt (vgl. BVerfGE 96, 345 - Juris Rn. 84).Nach der oben genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfbarkeit landesgerichtlicher Entscheidungen, in denen Verfahrensordnungen des Bundes angewendet wurden, ist der Rechtsweg nicht ordnungsgemäß ausgeschöpft, wenn ein statthaftes Rechtsmittel nicht eingelegt wurde oder als unzulässig verworfen wurde, weil der Beschwerdeführer den Zulässigkeitsanforderungen nicht entsprochen hat (vgl. BVerfGE 96, 345 - Juris Rn. 88;… VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 19.12.2006 - 102/06 -, Juris Rn. 16, …und vom 11.3.2011 - 164/06 -, Juris Rn. 11 und 15).
- StGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 1 VB 62/15 Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 2. September 2015 über die Zurückweisung des Befangenheitsantrags des Beschwerdeführers gegen Vizepräsidenten Dr. Graßhof steht der aus § 55 Abs. 2 StGHG folgende Grundsatz der materiellen Subsidiarität (vgl. StGH, Beschluss vom 4.9.2013 - 1 VB 81/13 -, Juris Rn. 5) nicht entgegen.
- VerfGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 VB 100/16 Dem Beschwerdeführer stand die Möglichkeit einer Anhörungsrüge nach § 33a StPO offen, die bei der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Teil des Rechtswegs im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG ist (vgl. VerfGH…, Urteil vom 13.4.2016 - 1 VB 83/15 -, Juris Rn. 20; StGH, Beschluss vom 4.9.2013 - 1 VB 81/13 -, Juris Rn. 6;… BVerfGE 134, 106 - Juris Rn. 22 für § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
- VerfGH Baden-Württemberg, 10.08.2016 - 1 VB 66/16
Ausnahmsloses Erfordernis der Erschöpfung eines bundesrechtlich eingeräumten …
Daher kann der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Landesverfassungsbeschwerde wegen § 55 Abs. 2 Satz 3 VerfGHG und Art. 31 GG - anders als das Bundesverfassungsgericht nach § 90 Abs. 2 BVerfGG - vom Erfordernis der Erschöpfung eines bundesrechtlich eingeräumten Rechtsweges zu den Fachgerichten keine Ausnahme zulassen (ebenso: StGH, Beschluss vom 4.9.2013 - 1 VB 81/13 -, Juris Rn. 3 ff.).