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   StGH Niedersachsen, 11.11.1998 - StGH 1/98   

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https://dejure.org/1998,7551
StGH Niedersachsen, 11.11.1998 - StGH 1/98 (https://dejure.org/1998,7551)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 11.11.1998 - StGH 1/98 (https://dejure.org/1998,7551)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 11. November 1998 - StGH 1/98 (https://dejure.org/1998,7551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Mitwirkung des Niedersächsischen Landtags; Rechtzeitige gesetzliche Feststellung des Haushaltsplans; Zeitpunkt der Einbringung des Etatentwurfs durch Niedersächsische Landesregierung; Ordnungsgemäße Durchführung des Haushaltsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung des Niedersächsischen Landtags; Rechtzeitige gesetzliche Feststellung des Haushaltsplans; Zeitpunkt der Einbringung des Etatentwurfs durch Niedersächsische Landesregierung; Ordnungsgemäße Durchführung des Haushaltsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung des Niedersächsischen Landtags; Rechtzeitige gesetzliche Feststellung des Haushaltsplans; Zeitpunkt der Einbringung des Etatentwurfs durch Niedersächsische Landesregierung; Ordnungsgemäße Durchführung des Haushaltsverfahrens

  • Staatsgerichtshof Niedersachsen PDF, S. 16

    Zum Vorherigkeitsprinzip des Artikels 65 Abs. 4 NV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 294
  • DVBl 1999, 169
  • DÖV 1999, 204
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.11.1998 - StGH 1/98
    Damit soll verhindert werden, dass zu Beginn des Rechnungsjahres ein etatloser Zustand entsteht, in dem die Haushaltsführung nicht vom Willen des Parlaments gedeckt ist (BVerfGE 45, 1, 33 [BVerfG 25.05.1977 - 2 BvE 1/74] ; 66, 26, 38 [BVerfG 15.12.1983 - 2 BvE 14/83] ; 92, 130, 137) [BVerfG 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95] .

    Diese Staatspraxis ist unter normalen Umständen verfassungswidrig (vgl. dazu BVerfGE 45, 1, 33) [BVerfG 25.05.1977 - 2 BvE 1/74] .

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.11.1998 - StGH 1/98
    Damit soll verhindert werden, dass zu Beginn des Rechnungsjahres ein etatloser Zustand entsteht, in dem die Haushaltsführung nicht vom Willen des Parlaments gedeckt ist (BVerfGE 45, 1, 33 [BVerfG 25.05.1977 - 2 BvE 1/74] ; 66, 26, 38 [BVerfG 15.12.1983 - 2 BvE 14/83] ; 92, 130, 137) [BVerfG 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95] .
  • BVerfG, 15.12.1983 - 2 BvE 14/83

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 1984

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.11.1998 - StGH 1/98
    Damit soll verhindert werden, dass zu Beginn des Rechnungsjahres ein etatloser Zustand entsteht, in dem die Haushaltsführung nicht vom Willen des Parlaments gedeckt ist (BVerfGE 45, 1, 33 [BVerfG 25.05.1977 - 2 BvE 1/74] ; 66, 26, 38 [BVerfG 15.12.1983 - 2 BvE 14/83] ; 92, 130, 137) [BVerfG 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95] .
  • StGH Niedersachsen, 19.01.1963 - StGH 2/62

    Keine Verletzung verfassungsrechtlicher Zuständigkeiten des Landtages durch eine

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.11.1998 - StGH 1/98
    Sie ist deswegen auch berechtigt, die Entscheidung des Staatsgerichtshofs darüber herbeizuführen, ob Art. 65 Abs. 4 NV die Landesregierung als eines der obersten Landesorgane verpflichtet, an der Vorbereitung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999 so mitzuwirken, wie es die Antragstellerin für geboten erachtet (vgl. dazu Urt. des StGH vom 13.08.1962-StGH 1/62-, StGHE 1, 75, 80, und vom 19.01.1963-StGH 2/62-, a.a.O. S. 83, 88).
  • StGH Niedersachsen, 13.08.1962 - StGH 1/62

    Die Auslegung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages kann nicht zum

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.11.1998 - StGH 1/98
    Sie ist deswegen auch berechtigt, die Entscheidung des Staatsgerichtshofs darüber herbeizuführen, ob Art. 65 Abs. 4 NV die Landesregierung als eines der obersten Landesorgane verpflichtet, an der Vorbereitung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999 so mitzuwirken, wie es die Antragstellerin für geboten erachtet (vgl. dazu Urt. des StGH vom 13.08.1962-StGH 1/62-, StGHE 1, 75, 80, und vom 19.01.1963-StGH 2/62-, a.a.O. S. 83, 88).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - VerfGH 12/11

    Landesregierung hat parlamentarisches Budgetrecht durch verspätete Vorlage des

    Es begründet eine zwingende Verpflichtung (vgl. Kamp, in: Heusch/ Schönenbroicher, Die Landesverfassung Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 2010, Art. 81 Rn. 67; Tettinger, in: Löwer/Tettinger, Kommentar zur Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2002, Art. 81 Rn. 38; Grawert, Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, 1998, Art. 81 Anm. 6; ebenso zu Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG Siekmann, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 110 Rn. 56 f.; Reimer, in: Epping/ Hillgruber, GG, 2009, Art. 110 Rn. 14; Maunz, in: Maunz/Dürig, GG Bd. VII, 1981, Art. 110 Rn. 22; Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II, München 1980, § 50 III 4; a. A. Dickersbach, in: Geller-Kleinrahm, Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl., 2. Erg.Lfg. 1994, Art. 81 Anm. 7; Brockmeyer, in: Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 12. Aufl. 2011, Art. 110 Rn. 16; unklar für Niedersachsen Nds. StGH, Beschluss vom 1. November 1998 - StGH 1/98 -, NVwZ 1999, 294).

    Angesichts dieses klaren Regelungsinhalts verbietet sich auch eine schematische "Korrektur" des Vorherigkeitsgebots dahingehend, dass es in bestimmten Fällen - etwa nach einer Landtagswahl - ausreichen soll, den Haushaltsentwurf "so rechtzeitig" einzubringen, dass er vor Beginn des Haushaltsjahres im Landtag in erster Lesung beraten werden kann (so für Niedersachsen Nds. StGH, Beschluss vom 1. November 1998 - StGH 1/98 -, NVwZ 1999, 294 f.).

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