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   StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19   

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https://dejure.org/2020,41886
StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19 (https://dejure.org/2020,41886)
StGH Bremen, Entscheidung vom 20.04.2020 - St 2/19 (https://dejure.org/2020,41886)
StGH Bremen, Entscheidung vom 20. April 2020 - St 2/19 (https://dejure.org/2020,41886)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen der fachgerichtlichen Verfahrensordnungen bezweckt § 12 Abs. 1 BremStGHG i.V.m. § 18 BVerfGG die subjektive Unabhängigkeit des Richters sowie seine Offenheit und Unbefangenheit im Hinblick auf den zur Entscheidung anstehenden Fall zu garantieren (vgl. BVerfGE 78, 331, 338 f.; 82, 30, 35; Kliegel, in: Barczak (Hrsg.), BVerfGG, 2018, § 18 Rn. 4).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die richterliche Tätigkeit von einem nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird (BVerfGE 21, 139, 145).
  • Wahlprüfungsgericht Bremen, 14.11.2019 - 14 K 1132/19

    Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft - Wahl; Bremische Bürgerschaft

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Das Wahlprüfungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat den Einspruch der Beschwerdeführerin durch Beschluss vom 14.11.2019 (14 K 1132/19) zurückgewiesen.
  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 2/16

    Wahlprüfungsbeschwerde des Landeswahlleiters

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Es entspricht auch der ständigen Praxis des Staatsgerichtshofs, dass der Landeswahlleiter als Beteiligter mit eigenen Antragsrechten im Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerde mitwirkt (vgl. BremStGH, Urt. v. 22.5.2008 - St 1/07, BremStGHE 8, 13, 34; Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, LVerfGE 27, 228, 238).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen der fachgerichtlichen Verfahrensordnungen bezweckt § 12 Abs. 1 BremStGHG i.V.m. § 18 BVerfGG die subjektive Unabhängigkeit des Richters sowie seine Offenheit und Unbefangenheit im Hinblick auf den zur Entscheidung anstehenden Fall zu garantieren (vgl. BVerfGE 78, 331, 338 f.; 82, 30, 35; Kliegel, in: Barczak (Hrsg.), BVerfGG, 2018, § 18 Rn. 4).
  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07

    Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Es entspricht auch der ständigen Praxis des Staatsgerichtshofs, dass der Landeswahlleiter als Beteiligter mit eigenen Antragsrechten im Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerde mitwirkt (vgl. BremStGH, Urt. v. 22.5.2008 - St 1/07, BremStGHE 8, 13, 34; Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, LVerfGE 27, 228, 238).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Der Begriff der Beteiligung an der Sache ist vor diesem Hintergrund in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne zu verstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98, juris Rn. 5; Kliegel, in: Barczak (Hrsg.), BVerfGG, 2018, § 18 Rn. 6; Heusch, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 18 Rn. 12, 13).
  • StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19

    Anforderungen an die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    zu Verfahrensbeteiligten nicht befugt, einen Antrag zu stellen (vgl. zur Rolle der Mitwirkungsberechtigten im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof BremStGH, Beschl. v. 9.12.2019 - St 1/19, juris Rn. 11).
  • StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16

    Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Ein Richter, der mit einer Person verheiratet ist oder war, die als ehrenamtliche Richterin in erster Instanz in derselben Sache von Amts wegen tätig gewesen ist, ist somit nicht von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen (BremStGH, Beschl. v. 5.4.2019 - St 1/16 u.a., juris Rn. 15).
  • VG Bremen, 08.01.2024 - 1 V 13/24

    Antrag des Landeswahlleiters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Seine Verfahrensbeteiligung dient hierbei dazu, die Funktion des Wahlprüfungsverfahrens, die in der objektiven Gewährleistung einer dem Wählerwillen entsprechenden Sitzverteilung im Parlament sowie in der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts besteht, zu garantieren (BremStGH, Urteil vom 22. Mai 2008 - St 1/07 -, Rn. 62, juris; Beschl. v. 20.04.2020 - St 2/19 -, juris Rn. 20; Rinken, in: Fischer-Lescano/Rinken/Buse/Meyer/ Stauch/Weber (Hrsg.), Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, 2016, Art. 140 Rn. 55).
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