Rechtsprechung
   VG Aachen, 10.02.2005 - 6 L 825/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21456
VG Aachen, 10.02.2005 - 6 L 825/04 (https://dejure.org/2005,21456)
VG Aachen, Entscheidung vom 10.02.2005 - 6 L 825/04 (https://dejure.org/2005,21456)
VG Aachen, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 6 L 825/04 (https://dejure.org/2005,21456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,21456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung von Bargeld ; Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens aus präventiv-polizeilichen Gründen ; Interesses an einer Aufrechterhaltung des polizeilichen Gewahrsams an Geld; Erfordernis einer gegenwärtigen Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VG Aachen, 10.02.2005 - 6 L 825/04
    Diese Umstände sind vielmehr im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Maßnahme und insoweit insbesondere bei der Frage zu berücksichtigen, ob die konkrete Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 -1 BvR 2257/01-, NJW 2002, 3231 (zur fortdauernden Datenspeicherung trotz Freispruchs); BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1988 -1 B 61.88-, NJW 1989, 2640 (zur weiteren Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Freispruchs); sowie OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002 -1 N 13.00-, (in dem vergleichbaren Fall einer auf eine Beschlagnahme von Bargeld im Millieu des illegalen Zigarettenschmuggels erfolgten polizeilichen Sicherstellung des Geldes).
  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

    Auszug aus VG Aachen, 10.02.2005 - 6 L 825/04
    Diese Umstände sind vielmehr im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Maßnahme und insoweit insbesondere bei der Frage zu berücksichtigen, ob die konkrete Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 -1 BvR 2257/01-, NJW 2002, 3231 (zur fortdauernden Datenspeicherung trotz Freispruchs); BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1988 -1 B 61.88-, NJW 1989, 2640 (zur weiteren Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Freispruchs); sowie OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002 -1 N 13.00-, (in dem vergleichbaren Fall einer auf eine Beschlagnahme von Bargeld im Millieu des illegalen Zigarettenschmuggels erfolgten polizeilichen Sicherstellung des Geldes).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2000 - 5 A 291/00

    Notwendigkeit einer sofortigen Sicherstellung wegen Gefahr im Verzug;

    Auszug aus VG Aachen, 10.02.2005 - 6 L 825/04
    Die Qualifizierung des Gefahrenbegriffs markiert daher eine besondere zeitliche Nähe der Gefahrenverwirklichung und ein gesteigertes Maß der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, vgl. Schenke, a.a.O., § 3 Rdnr. 78; Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht, 8. Aufl. 2000, § 10 Rdnr. 94; Denninger, a.a.O., Abschnitt E Rdnr. 43; OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2000 -5 A 291/00- ("an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit"); jeweils m.w.N.
  • OVG Berlin, 16.09.2002 - 1 N 13.00
    Auszug aus VG Aachen, 10.02.2005 - 6 L 825/04
    Diese Umstände sind vielmehr im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Maßnahme und insoweit insbesondere bei der Frage zu berücksichtigen, ob die konkrete Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 -1 BvR 2257/01-, NJW 2002, 3231 (zur fortdauernden Datenspeicherung trotz Freispruchs); BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1988 -1 B 61.88-, NJW 1989, 2640 (zur weiteren Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Freispruchs); sowie OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002 -1 N 13.00-, (in dem vergleichbaren Fall einer auf eine Beschlagnahme von Bargeld im Millieu des illegalen Zigarettenschmuggels erfolgten polizeilichen Sicherstellung des Geldes).
  • VG Aachen, 15.02.2007 - 6 K 1757/05

    Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

    Mit Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 L 825/04 - lehnte die Kammer den Eilantrag ab.

    Bezug genommen wird darüber hinaus neben dem Inhalt der Gerichtsakten - 6 L 669/04 - und - 6 L 825/04 - auf die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft B. - 902 Js 474/03 -, die dem Gericht vorgelegen hat.

    Dabei hält das Gericht zunächst an der im Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 L 825/04 - geäußerten Einschätzung fest, dass dem Erlass des streitgegenständlichen Bescheids nicht von vornherein entgegen steht, dass die Staatsanwaltschaft B. nach Einstellung des gegen den Kläger geführten Ermittlungsverfahrens - 902 Js 474/03 - am 17. Mai 2004 die Freigabe der zunächst für die Zwecke der Durchführung eines Strafverfahrens nach §§ 94 ff., 111 b der Strafprozessordnung (StPO) beschlagnahmten Geldscheine verfügt hat.

    Wiederum kann hierzu zunächst die entsprechende Passage im Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 L 825/04 - auf S. 5 ff. in Bezug genommen werden:.

  • VG Braunschweig, 19.10.2006 - 5 B 284/06

    Bargeld; Betrug; Betrugsdelikt; Betrüger; Beweismittel; deliktische Herkunft;

    Bei präventiv-polizeilicher Betrachtung kann sogar trotz Einstellung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens allein aufgrund verbliebener Verdachtsmomente ein Bedürfnis für die Aufrechterhaltung von polizeilichem Gewahrsam an beschlagnahmtem Geld bestehen (vgl. dazu: VG Aachen, Beschluss vom 10.02.2005 - 6 L 825/04 - m. w. N., zitiert nach Juris).

    Je schwerer der Schaden ist, der einzutreten droht, desto geringer sind die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gestellt werden (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 10.02.2005 a. a. O, Rn. 19; Böhrenz/ Unger/ Siefkens, Nds. SOG, 8. Aufl. § 2 Anm. 2.).

    Angesichts des hohen Wertes der durch diese Straftaten gefährdeten Rechtsgüter ist hier bereits von einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Gestalt der Unverletzlichkeit der Rechtsordnung auszugehen (so auch in einem vergleichbaren Fall: VG Aachen, Beschluss vom 10.02.2005, a. a. O.).

    Da Zinshöhe und Laufzeit sich hier schwer exakt bemessen lassen, ist in Anlehnung an Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. NVwZ 2004, 1327) pauschal ein Viertel des maßgeblichen Betrages (10.850 EUR : 4 = rund 2.700,- EUR) in Ansatz gebracht worden (anders VG Aachen, Beschluss vom 10.02.2005 a. a.O.: Zinsvorteil von 10%).

  • VG Köln, 03.05.2018 - 20 K 7407/16

    Rechtswidrigkeit einer präventiv-polizeilichne Sicherstellung von Bargeld;

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2008 - 18 K 4188/08 -, juris, Rn. 17 m.w.N., und Beschluss vom 02.11.2017 - 18 L 3114/17 -, juris, Rn. 30 ff., VG Aachen, Beschluss vom 10.02.2005 - 6 L 825/04 -, juris, Rn. 8 m.w.N.
  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2017 - 17 K 3416/14

    Sicherstellung, Bargeld, Zoll, präventiv, Gefahrenabwehr, gegenwärtige Gefahr,

    OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002- 1 N 13.00 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 L 825/04 -, juris.
  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 5 B 332/06

    Bargeld; Beschlagnahme; Delikt; deliktische Handlung; Ermittlungsverfahren;

    Bei präventiv-polizeilicher Betrachtung kann sogar trotz Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens allein aufgrund verbliebender Verdachtsmomente ein Bedürfnis für die Aufrechterhaltung von polizeilichem Gewahrsam an beschlagnahmtem Geld bestehen (vgl. dazu: VG Aachen, Beschl. vom 10.02.2005 - 6 L 825/04 - m.w.N., juris).
  • VG Düsseldorf, 10.12.2008 - 18 K 4188/08

    Sicherstellung Geld PolG NRW § 43 Nr. 2

    Insbesondere erstreckt sich die Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht auf polizeiliche Präventivmaßnahmen vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 27. November 2003 - 3 BS 471/02; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. Mai 2001 - 9 K 2018/99; VG Ansbach, Urteil vom 08.Oktober 2004, AN 5 K 04.00664; VG Aachen, Beschluss vom 10.Februar 2005 - 6 L 825/04; VG Braunschweig, Beschluss vom 18.Januar 2007, 5 B 332/06 -.
  • VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08

    Bankkonto; Bargeld; Beweislast; Beweisverwertung; Dauerverwaltungsakt;

    Bei präventiv-polizeilicher Betrachtung kann trotz Einstellung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens allein aufgrund verbliebener Verdachtsmomente ein Bedürfnis für die Aufrechterhaltung von polizeilichem Gewahrsam an beschlagnahmtem Geld bestehen (vgl. dazu: VG Aachen, Beschluss v. 10.02.2005 - 6 L 825/04 - m. w. N., zitiert nach Juris).
  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2017 - 17 K 3532/14

    Sicherstellung, Bargeld, Zoll, präventiv, Gefahrenabwehr, gegenwärtige Gefahr,

    OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002- 1 N 13.00 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 L 825/04 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2017 - 17 K 3425/14

    Sicherstellung, Bargeld, Zoll, präventiv, Gefahrenabwehr, gegenwärtige Gefahr,

    OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 2002- 1 N 13.00 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 L 825/04 -, juris.
  • VG Weimar, 18.02.2011 - 1 K 254/10

    Aufhebung der polizeilichen Sicherstellung von 500 Schachteln Zigaretten;

    Der präventive Zweck der polizeilichen Sicherstellung kann fortwirken, auch wenn das Strafverfahren als Grundlage des Beschlagnahmebeschlusses nach derStPO seinen Abschluss gefunden hat (vgl. OVG Berlin, Beschluss v. 16.09.2002 - 1 N 13.00 - VG Aachen, Beschluss v. 10.02.2005 - 6 L 825/04 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht