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VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478
Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren, …
Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171
Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte der Betroffenen (vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).
- VG Aachen, 16.08.2012 - 6 L 353/12
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in privaten Räumen von Mitgliedern …
Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171
Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Antragsteller davon ausgeht, dass auch am Arbeitsplatz der Antragsgegnerin maßgebliches Beweismaterial aufgefunden wird, da es dem heute im Alltagsleben weit verbreiteten Standard entspricht, dass auch vom Arbeitsplatz aus mit Hilfe moderner technischer Kommunikationsmittel mit anderen Mitgliedern und Hintermännern des "..." kommuniziert wird (vgl. VG Aachen, B. v. 16.8.2012, 6 L 353/12).Ebenso wie der Begriff "Sachen" ein von dem Betroffenen genutztes Kraftfahrzeug einschließt (vgl. dazu VG Aachen, B. v. 16.8.2012, a. a. O.) ist auch der Arbeitsplatz ist - wie der zur Wohnung gehörende Briefkasten oder Nebengelasse, wie z. B. eine Garage - "Wohnung" im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG.
- BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171
Der Begriff "Wohnung" umfasst deshalb die Unterkunft, in welcher sich der Betroffene, wenn auch nur zeitweise, mit eigenen, von Fremdeinflüssen freien Gestaltungsmöglichkeiten aufhält, wie in Hotelzimmern, Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftsräumen, auch solchen, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, soweit dieser die Räume dem Betroffenen zur Arbeitsausübung überlassen hat (vgl. Karlsruher Kommentar zur StPO u. a. - KK-Laufhütte, § 102, RN 8, unter Hinweis auf BVerfG, E. v. 13.10.1971, 1 BvR 280/66, BVerfGE 32, 54 ff. = DVBl 1971, 892 ff.).
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171
Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte der Betroffenen (…vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.). - BGH, 15.10.1985 - 5 StR 338/85
Gewaltsame Behinderung einer Durchsuchung - Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei …
Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171
Mit "Wohnung" werden die Räumlichkeiten bezeichnet, in denen sich der Betroffene tatsächlich aufhält oder die er tatsächlich benutzt, wobei gleichgültig ist, ob Allein- oder Mitbesitz vorliegt (vgl. BGH, B. v. 8.4.19988, 2 B Js 53/96 - 2 StB 5/98, unter Hinweis auf U. v. 15.10.1985, 5 StR 338/85, NStZ 1986, 84 f. zur vergleichbaren Regelung des § 102 StPO). - BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen einen …
Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171
Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte der Betroffenen (…vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.). - BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171
Mit "Wohnung" werden die Räumlichkeiten bezeichnet, in denen sich der Betroffene tatsächlich aufhält oder die er tatsächlich benutzt, wobei gleichgültig ist, ob Allein- oder Mitbesitz vorliegt (vgl. BGH, B. v. 8.4.19988, 2 B Js 53/96 - 2 StB 5/98, unter Hinweis auf U. v. 15.10.1985, 5 StR 338/85, NStZ 1986, 84 f. zur vergleichbaren Regelung des § 102 StPO). - VGH Bayern, 07.08.2012 - 4 C 12.1485
Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren
Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171
Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).