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   VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 17 K 22.01803   

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https://dejure.org/2023,11584
VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 17 K 22.01803 (https://dejure.org/2023,11584)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.05.2023 - AN 17 K 22.01803 (https://dejure.org/2023,11584)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. Mai 2023 - AN 17 K 22.01803 (https://dejure.org/2023,11584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 161 Abs. 2; GKG § 52
    Ablauf einer kalendarisch gesetzten Frist im Rahmen einer Zwangsgeldandrohung, Hauptsacheerledigung nach Änderung der Zwangsgeldandrohung (Fristsetzung in Abhängigkeit von Bestandskraft), Streitwertfestsetzung für Zwangsgeldandrohung nach Verfahrensabtrennung

  • rewis.io
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 21.08.2006 - 24 CS 06.1945
    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 17 K 22.01803
    Nach der neueren Rechtsprechung wird eine Zwangsgeldandrohung (lediglich) gegenstandslos, aber nicht rechtswidrig, wenn eine kalendarische Frist gesetzt wurde und diese abgelaufen ist, ohne dass der auferlegten Verpflichtung bis dahin nachzukommen war (BayVGH, B.v. 21.8.2006 - 24 CS 06.1945 - juris Rn. 85 m.w.N., ThürOVG, U.v. 28.9.2000 - 3 KO 7000/99 - juris Rn. 55 f., VG Ansbach, B.v. 25.8.2016 - AN 16 S 16.01316 - juris Rn. 23).
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