Rechtsprechung
   VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72772
VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510 (https://dejure.org/2009,72772)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510 (https://dejure.org/2009,72772)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. September 2009 - AN 18 K 07.30510 (https://dejure.org/2009,72772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,72772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Folgeantrag (Iran); Gefahr einer Doppelbestrafung (verneint); Beweisanforderungen des iranischen Strafgesetzbuches nicht erfüllt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Ansbach, 07.04.2004 - AN 9 K 04.30190
    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510
    Mit Urteil vom 7. April 2004 (AN 9 K 04.30190) wies das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach die Klage ab und begründete seine Entscheidung wie folgt:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte sowie auf die beigezogenen Akten des Bundesamtes sowie auf die Gerichtsakte im Verfahren AN 9 K 04.30190 Bezug genommen.

    Dieser Sachverhalt wurde bereits im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 7. April 2004 (AN 9 K 04.30190) eingehend gewürdigt.

    Liegen somit die strengen gesetzlichen Vorgaben des § 51 VwVfG für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nicht vor, weil insbesondere nicht von einer nachträglichen Änderung der Sach- oder Rechtslage gegenüber dem verwaltungsgerichtlichen Urteil vom 7. April 2004 (AN 9 K 04.30190) auszugehen war, hat es das Bundesamt zutreffend abgelehnt, für den Kläger ein Asylfolgeverfahren durchzuführen.

  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 1243/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510
    Das ist nicht der Fall, wenn das Vorbringen bzw. das vorgelegte Beweismittel von vornherein nach jeder vernünftigerweise vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylberechtigung zu verhelfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.1991 - BVerwG 9 C 33.90 unter Verweisung auf BVerwG InfAuslR 1991, 133).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510
    Durch die Anknüpfung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags an die in § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG aufgestellten gesetzlichen Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens sind Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Sachprüfung des Folgeantrages eingeführt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 und vom 25.10.1988 - BVerwG 9 C 2.88 - BVerwGE 80.313).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit ist dabei dann anzunehmen, wenn bei der im Rahmen der Prognose vorzunehmenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Gründe ein größeres Gesicht als die dagegen sprechenden Gründe haben (vgl. BVerwGE 79, 143).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88

    Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510
    Durch die Anknüpfung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags an die in § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG aufgestellten gesetzlichen Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens sind Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Sachprüfung des Folgeantrages eingeführt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 und vom 25.10.1988 - BVerwG 9 C 2.88 - BVerwGE 80.313).
  • BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88
    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510
    Aus den Darlegungen sowie aus dem vorgelegten Beweismittel muss sich damit wenigstens ein schlüssiger Ansatz für eine mögliche politische Verfolgung entnehmen lassen (BVerwG Urteil vom 7.3.1989 - BVerwG 9 C 59.88 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 9).
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90

    Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510
    Das ist nicht der Fall, wenn das Vorbringen bzw. das vorgelegte Beweismittel von vornherein nach jeder vernünftigerweise vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylberechtigung zu verhelfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.1991 - BVerwG 9 C 33.90 unter Verweisung auf BVerwG InfAuslR 1991, 133).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510
    Die für eine Verfolgung sprechenden Umstände können dabei auch dann das größere Gewicht haben, wenn sie zwar eine mathematische Wahrscheinlichkeit von weniger als 50 % für eine Verfolgung ergeben, der befürchtete Eingriff aber besonders schwer, insbesondere lebensbedrohend ist und die Rückkehr ins Heimatland unzumutbar erscheint (vgl. BVerwGE 89, 162).
  • VG Würzburg, 09.10.2002 - W 7 K 02.30595

    Iran, Flüchtlingsfrauen, Ehebruch, Strafverfolgung, Körperstrafen, Auspeitschung,

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510
    Insoweit kann das Gericht die Schlussfolgerung in dem seitens des Klägerbevollmächtigten vorgelegten Urteil des VG Würzburg (W 7 K 02.30595) - gestützt auch auf die in diesem Verfahren zum Gegenstand gemachten Erkenntnisquellen -, dass freilich damit zu rechnen sei, dass die hohen Beweisanforderungen nicht eingehalten oder Geständnisse erzwungen würden, insgesamt nach den obigen Ausführungen und der zu Grunde gelegten Auskunftslage nicht teilen.
  • VGH Bayern, 25.05.2004 - 14 ZB 04.30452
    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510
    Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. Mai 2004 (Az.: 14 ZB 04.30452) ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht