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   VG Ansbach, 03.11.2009 - AN 4 K 09.00310   

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VG Ansbach, 03.11.2009 - AN 4 K 09.00310 (https://dejure.org/2009,72142)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.11.2009 - AN 4 K 09.00310 (https://dejure.org/2009,72142)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. November 2009 - AN 4 K 09.00310 (https://dejure.org/2009,72142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Rückforderung der bereits geleisteten Zuwendungen; Förderfähigkeit von Bodenfiltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 29.12.1999 - 4 B 99.526
    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2009 - AN 4 K 09.00310
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist es für die wirksame Einbeziehung dieser Nebenbestimmungen in die Bescheide nicht erforderlich, dass diese im Bescheid selbst im Einzelnen bezeichnet werden (vgl. BayVGH vom 29.12.1999, BayVBl 2000, 245).

    Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG bestehen gegen die Rechtmäßigkeit dieser Nebenbestimmung keine Bedenken, insbesondere stellt sie - zumal mit Blick auf die Besonderheiten bei der staatlichen Förderung kommunaler Baumaßnahmen - keine unzulässige Umgehung der Vorschriften über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten dar (ständige Rechtsprechung des BayVGH, vgl. schon Beschluss vom 29.12.1999, a.a.O.; Urteil vom 28.7.2005, BayVBl 2006, 731 ff.).

    Sie wirkt zwar auf den Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung zurück (vgl. BayVGH vom 28.12.1999, 4 B 99.526), maßgeblich für die Verjährung ist jedoch jedenfalls der Zeitpunkt, in dem die Behörde die Rechtswidrigkeit ihrer Entscheidung erkannt hat.

  • VGH Bayern, 17.09.2007 - 4 ZB 06.686
    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2009 - AN 4 K 09.00310
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genügt jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben, auch wenn er lediglich auf einer Neubewertung durch die Bewilligungsbehörde beruht (vgl. BayVGH vom 17.9.2007, 4 ZB 06.686, zitiert nach juris, m.w.N.).

    Da die dreijährige Erlöschensfrist nicht vor dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist, beginnt (Art. 71 Abs. 1 Satz 2 AGBBG), konnte sie bei Erlass des Rückforderungsbescheides am 29. Januar 2009 noch nicht abgelaufen sein (vgl. BayVGH vom 17.9.2007, Az. 4 ZB 06.686).

  • VGH Bayern, 06.04.2001 - 4 B 00.334
    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2009 - AN 4 K 09.00310
    Denn nach obergerichtlicher Rechtsprechung kann sich zum einen eine Behörde gegenüber einer anderen Behörde grundsätzlich nicht auf Vertrauensschutz berufen; dies gilt auch für Gemeinden, weil diese als Körperschaften des öffentlichen Rechts an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und "nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustandes vertrauen können sollen, sondern darauf achten müssen, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden" (BVerwG vom 29.5.1980, BVerwGE 60, 208, 211 m.w.N.; BayVGH vom 6.4.2001, BayVBl 2002, 80).
  • BVerwG, 21.12.2001 - 2 AV 3.01

    Androhung eines Zwangsgeldes; Vollstreckung eines Bescheidungsurteils;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2009 - AN 4 K 09.00310
    Das Wasserwirtschaftsamt hat zu Recht auf die jeweilige tatsächliche Auszahlung der beiden letzten Teilbeträge in Höhe des zurückzuerstattenden Betrages abgestellt (BVerwG, Beschluss vom 7.11.2001, BayVBl 2002, 705).
  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 B 01.2536
    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2009 - AN 4 K 09.00310
    Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG bestehen gegen die Rechtmäßigkeit dieser Nebenbestimmung keine Bedenken, insbesondere stellt sie - zumal mit Blick auf die Besonderheiten bei der staatlichen Förderung kommunaler Baumaßnahmen - keine unzulässige Umgehung der Vorschriften über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten dar (ständige Rechtsprechung des BayVGH, vgl. schon Beschluss vom 29.12.1999, a.a.O.; Urteil vom 28.7.2005, BayVBl 2006, 731 ff.).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2009 - AN 4 K 09.00310
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG vom 26.4.1979, BVerwGE 58, 45) unterliegen Richtlinien, in denen bestimmt ist, unter welchen Voraussetzungen die im Haushaltsgesetz zweckbestimmt ausgewiesenen Fördermittel an den Empfängerkreis zu verteilen sind, grundsätzlich keiner richterlichen Interpretation.
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2009 - AN 4 K 09.00310
    Denn nach obergerichtlicher Rechtsprechung kann sich zum einen eine Behörde gegenüber einer anderen Behörde grundsätzlich nicht auf Vertrauensschutz berufen; dies gilt auch für Gemeinden, weil diese als Körperschaften des öffentlichen Rechts an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und "nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustandes vertrauen können sollen, sondern darauf achten müssen, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden" (BVerwG vom 29.5.1980, BVerwGE 60, 208, 211 m.w.N.; BayVGH vom 6.4.2001, BayVBl 2002, 80).
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