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   VG Ansbach, 09.10.2008 - AN 14 K 08.00482   

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https://dejure.org/2008,73644
VG Ansbach, 09.10.2008 - AN 14 K 08.00482 (https://dejure.org/2008,73644)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.10.2008 - AN 14 K 08.00482 (https://dejure.org/2008,73644)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - AN 14 K 08.00482 (https://dejure.org/2008,73644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klagebefugnis für Hilfe zur Erziehung steht dem Personensorgeberechtigten zu;Zur Anerkennung ausländischer Sorgerechtsentscheidung;Keine Antragsberechtigung auf Hilfe zur Erziehung aus "tatsächlicher" Personensorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus VG Ansbach, 09.10.2008 - AN 14 K 08.00482
    So wird nach überwiegender Auffassung nicht einmal einem Pfleger, dem das Recht zur Aufenthaltsbestimmung übertragen worden ist, das Recht zugestanden, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen (BayVGH, Beschluss vom 1.4.2005, 12 AE 05.671, BVerwG, ZFJ 2002, 30; Wiesner, a.a.O. vor § 27 RdNr. 43).
  • VGH Bayern, 01.04.2005 - 12 AE 05.671

    Kinder- und Jugendhilferecht, Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege, Begriff des

    Auszug aus VG Ansbach, 09.10.2008 - AN 14 K 08.00482
    So wird nach überwiegender Auffassung nicht einmal einem Pfleger, dem das Recht zur Aufenthaltsbestimmung übertragen worden ist, das Recht zugestanden, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen (BayVGH, Beschluss vom 1.4.2005, 12 AE 05.671, BVerwG, ZFJ 2002, 30; Wiesner, a.a.O. vor § 27 RdNr. 43).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VG Ansbach, 09.10.2008 - AN 14 K 08.00482
    Auch wenn ein ungedeckter erzieherischer Bedarf vorliegen würde, ist die Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Jugendhilfeleistung das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung der Antragsteller und mehrerer Fachkräfte, das nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt und das auch nicht durch eine gerichtliche Bewertung ersetzt werden kann (BVerwG vom 24.6.1999, BVerwGE 109, 155/167).
  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus VG Ansbach, 09.10.2008 - AN 14 K 08.00482
    Hinsichtlich des darüber hinaus gestellten Verpflichtungsantrags bleibt darüber hinaus noch festzustellen, dass das Gericht ohnehin nicht zu der begehrten Jugendhilfeleistung hätte verpflichten können, da eine Feststellung der Notwendigkeit und Geeignetheit der begehrten Hilfeleistung noch nicht erfolgt war und auch nicht geklärt war, ob der erzieherische Bedarf der Kinder nicht bereits durch eine jugendhilfeunabhängige Betreuung, nämlich durch die Klägerin, gedeckt war, die, entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 12. September 1996 (FEVS 47, 433) nicht dargetan hat, Betreuungsleistungen in Zukunft nicht länger unentgeltlich zu erbringen, sondern von der Gewährung von Pflegegeld abhängig zu machen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96

    Rechtsschutzinteresse an der Aussetzung des Sofortvollzuges der zeitlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 09.10.2008 - AN 14 K 08.00482
    Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Minderjährigenschutzabkommens hat der Minderjährige dort, wo sich in zeitlicher und sozialer Hinsicht der tatsächliche Mittelpunkt seiner eigenen Lebensführung befindet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.6.1996, 13 S 1400/96, NJW 97, 270 bis 274 unter Hinweis auf Münchner Kommentar BGB, 2. Auflage, Band 7, Art. 19 Anh., RdNr. 23 ff.).
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