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VG Ansbach, 17.10.2016 - AN 10 K 16.00630 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Hunde
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 17.10.2016 - AN 10 K 16.00630
- VG Ansbach, 17.10.2016 - AN 10 K 16.630
- VGH Bayern, 31.03.2017 - 9 ZB 16.2601
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus VG Ansbach, 17.10.2016 - AN 10 K 16.00630
Eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes ist nur dann anzunehmen, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterscheide von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, die die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung, so zuletzt BVerfG, Beschluss vom 29.12.2004, Az.: 1 BvR 2283/03, juris). - VGH Bayern, 18.08.2015 - 9 CE 15.934
Einstweilige Anordnung; Überschreitung der Hauptsache; Erlaubnispflicht für …
Auszug aus VG Ansbach, 17.10.2016 - AN 10 K 16.00630
Bei den Begriffen "erforderliche fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten" und "Sachkunde" handelt es sich nach der Auffassung der Kammer um unbestimmte Rechtsbegriffe, so dass die Auslegung dieser Begriffe einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 18.8.2015, Az.: 9 CE 15.934, juris). - VG Würzburg, 02.04.2015 - W 5 E 15.224
Gewerbliche Hundetrainer; gewerbliche Hundeausbilder; Erlaubnispflicht; …
Auszug aus VG Ansbach, 17.10.2016 - AN 10 K 16.00630
Auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Würzburg vom 2. April 2015 (W 5 E 15.224) wurde Bezug genommen. - VG Lüneburg, 19.04.2012 - 6 A 63/10
Einfuhr; Erlaubnis; Hund; Tierschutz; Vermittlung
Auszug aus VG Ansbach, 17.10.2016 - AN 10 K 16.00630
Wenn nunmehr der Gesetzgeber in § 11 Nr. 8 TierSchG darauf abzielt, einen angemessenen Ausgleich herzustellen zwischen den gewerblichen Interessen, die ihrem Wesen nach auf die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile ausgerichtet sind und den hierdurch potenziell nachteilig betroffenen tierschutzrechtlichen Belangen, so ist dies nicht zu beanstanden (vgl. hierzu VG Lüneburg, Urteil vom 19.4.2012, Az.: 6 A 63/10, juris).
- VG Würzburg, 11.02.2019 - W 8 K 18.1005
Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden …
Erforderlich ist es auch, zu belegen, dass die Inhalte der Fortbildungen vom Teilnehmer auch verinnerlicht wurden und wiedergegeben werden können (VG Ansbach, B.v. 17.10.2016 - AN 10 K 16.00630 - juris).Umfasst werden insbesondere auch Themengebiete wie Verhaltensproblematiken der Hunde, eine Strategie zur tierschutzgerechten Lösung dieser Probleme, einschließlich der praktischen Übungsgestaltung der Motivation sowie des tatsächlichen Trainings (vgl. VG Ansbach, U.v. 17.10.2016 - AN 10 K 16.00630 - juris).
- VG Würzburg, 17.09.2018 - W 8 K 18.469
Betrieb einer Hundeschule - Sachkundenachweis
Erforderlich ist auch zu belegen, dass die Inhalte der Fortbildungen vom Teilnehmer auch verinnerlicht wurden und wiedergegeben werden können (VG Ansbach, B.v. 17.10.2016 - AN 10 K 16.00630 - juris).Umfasst werden insbesondere auch Themengebiete wie Verhaltensproblematiken der Hunde, eine Strategie zur tierschutzgerechten Lösung dieser Probleme, einschließlich der praktischen Übungsgestaltung der Motivation sowie des tatsächlichen Trainings (vgl. VG Ansbach, U.v. 17.10.2016 - AN 10 K 16.00630 - juris).