Rechtsprechung
VG Ansbach, 20.11.2018 - AN 9 K 17.01526 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 34 Abs. 1; BayDSchG Art. 6 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 1; BayBO Art. 6 Abs. 7, Art. 63 Abs. 1
Baugenehmigung für Anbau eines Balkons bei denkmalgeschütztem Ensemble - rewis.io
Baugenehmigung für Anbau eines Balkons bei denkmalgeschütztem Ensemble
- ra.de
- denkmalrechtbayern.de (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Ensemble Bakon
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.03.2013 - 4 B 49.12
Zum baurechtlichen Einfügungsgebot
Auszug aus VG Ansbach, 20.11.2018 - AN 9 K 17.01526
Das Vorhaben fügt sich auch in die in der näheren Umgebung vorhandene Bebauung ein, da zum einen Balkonanlagen bis ins Traufgeschoss in der näheren Umgebung vorhanden sind, wie der Augenschein auch belegt hat, und zum anderen die von der Beklagten angeführten gestalterischen Erwägungen hinsichtlich des Dachs bzw. der Dachtraufe bei der Frage des Einfügens nicht zur planerischen Unzulässigkeit des Balkons führen können, weil Kriterien für die Prüfung des Einfügens insbesondere die in § 34 Abs. 1 BauGB ausdrücklich genannten sind (vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2013 - 4 B 49/12). - VGH Bayern, 03.01.2008 - 2 BV 07.760
Denkmalschutz: Erhaltung eines Ensembles // Ensemble; Bestandteil; Veränderung; …
Auszug aus VG Ansbach, 20.11.2018 - AN 9 K 17.01526
Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass ein Ensemble den gleichen Schutz wie ein Einzeldenkmal genießt, auch wenn der Schutzanspruch stärker und vorrangig auf das Erscheinungsbild zielt, das die Bedeutung vermittelt und in seiner Anschaulichkeit zu bewahren ist (vgl. VG Würzburg, U.v. 18.10.2012 - W 5 K 12.414, BayVGH, U.v. 3.1.2008 - 2 BV 07.760 - juris). - VG Würzburg, 18.10.2012 - W 5 K 12.414
Einzeldenkmal; Ensemble; Dachlandschaft; Ortsbild; Dachloggia
Auszug aus VG Ansbach, 20.11.2018 - AN 9 K 17.01526
Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass ein Ensemble den gleichen Schutz wie ein Einzeldenkmal genießt, auch wenn der Schutzanspruch stärker und vorrangig auf das Erscheinungsbild zielt, das die Bedeutung vermittelt und in seiner Anschaulichkeit zu bewahren ist (vgl. VG Würzburg, U.v. 18.10.2012 - W 5 K 12.414, BayVGH, U.v. 3.1.2008 - 2 BV 07.760 - juris).