Rechtsprechung
VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 1 S 10.01883, AN 1 S 10.01883 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 1 S 10.01883
Dabei ist auch bei einer verlängerten Probezeit auf die gesamte Probezeit abzustellen; den in der verlängerten Probezeit erbrachten Leistungen kommt aber besonderes Gewicht zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.1990 - 2 C 35/88, ZBR 1990, 348; Urteil vom 19.3.1998 - 2 C 5/97, ZBR 1999, 58).Der Dienstherr hat deshalb sicherzustellen, dass Einschränkungen oder besondere Erschwerungen der Erprobung unterbleiben (BVerwG vom 19.3.1998 - 2 C 5.97, ZBR 1999, 58).
Mit dem Wort "kann" trägt § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG lediglich dem Gesichtspunkt Rechnung, die Probezeit zu verlängern, wenn die Bewährung oder Nichtbewährung des Beamten noch nicht endgültig festgestellt worden ist (BVerwG vom 19.3.1988 - 2 C 5.97, ZBR 1999, 58).
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00
Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung; …
Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 1 S 10.01883
Die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung des Beamten durch den Dienstherrn ist gerichtlich nur eingeschränkt darauf hin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.5.2002 - 3 CS 02.629; BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5.00, ZBR 2002, 184). - BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88
Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten …
Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 1 S 10.01883
Der Antragsteller wurde im Verwaltungsverfahren zu dem der Entlassung zu Grunde liegenden Sachverhalt ordnungsgemäß angehört (Art. 28 BayVwVfG, vgl. BVerwG vom 29.5.1990 - 2 C 35.88, ZBR 1990, 348; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Erl. 166 zu § 23 BeamtStG).
- BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit
Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 1 S 10.01883
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entlassungsverfügung ist der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung maßgebend (BVerwG vom 28.11.1980 - 2 C 24.78, ZBR 1981, 251). - BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01
Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst; …
Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 1 S 10.01883
Der Bewertung der Amtsärztin, einer Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, kommt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss 8.3.2001 - 1 DB 8/01) besonders Gewicht zu (vgl. auch Art. 67 Abs. 1 BayBG). - BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66
Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?
Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 1 S 10.01883
Der Antragsteller übersieht, dass die (gesundheitliche) Eignung nicht nur für ein bestimmtes Amt im konkret-funktionellen Sinne, also einen bestimmten Dienstposten, vorliegen muss, sondern bei der Beurteilung der Eignung auf die vorgesehene Laufbahn als Ganzes abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.6.1969 - VIII C 63.66, BVerwGE 32, 237). - VGH Bayern, 16.05.2002 - 3 CS 02.629
Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 1 S 10.01883
Die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung des Beamten durch den Dienstherrn ist gerichtlich nur eingeschränkt darauf hin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.5.2002 - 3 CS 02.629; BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5.00, ZBR 2002, 184). - VGH Bayern, 13.01.2004 - 3 CS 03.2700
Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 1 S 10.01883
Die von der Antragsgegnerin herangezogenen fiskalischen Interessen begründen in Anbetracht der fehlenden Erfolgsaussichten des Widerspruchs des Antragstellers ein das von der Antragsgegnerin ebenfalls berücksichtigte private Interesse überwiegendes öffentliches Interesse (vgl. BayVGH vom 13.1.2004 - 3 CS 03.2700), so dass die - knappe - schriftliche Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs noch mit den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO vereinbar ist.
- VG Kassel, 05.05.2015 - 1 L 2196/14
Entlassung eines Probebeamten wegen fehlender Bewährung
Denn die von dem Antragsgegner angestellten Überlegungen sind aus Sicht der Kammer ohne weiteres geeignet, den Schluss auf die besondere Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit der Vollziehung der Entlassungsverfügung im öffentlichen Interesse zu tragen (vgl. dazu auch VG Ansbach, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - AN 1 S 10.01883 -, Juris).