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VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02153 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Teilnehmerentgelt für Kabelfernsehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02153
Die Regelungen über die Erhebung des Teilnehmerentgelts dürfen nach dem Beschluss des BVerfG vom 26. Oktober 2005 (1 BvR 396/98) noch bis 31. Dezember 2008 angewandt werden.25 Mit Beschluss vom 26. Oktober 2005 (1 BvR 396/98) hat zwar das Bundesverfassungsgericht die Regelung über das Teilnehmerentgelt in Art. 38 Abs. 3 bis 6 des Bayerischen Mediengesetzes i.d.F. vom 24. November 1992 und in Art. 33 Abs. 4 bis 6 des Gesetzes i.d.F. vom 22. Oktober 2003 als unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes erklärt.
- VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.1252
Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02153
Die Höhe der Mindestgebühr verstoße auch nicht gegen höherrangiges Recht, wie z.B. der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Mai 2007 - 7 B 06.1252 - festgestellt habe. - VGH Bayern, 16.06.2009 - 7 ZB 08.1917
Kabelanschlussinhaber; Teilnehmerentgelt; Einspeisung entgeltpflichtiger …
Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02153
Die Verpflichtung, ein Teilnehmerentgelt im Sinne des Art. 33 Abs. 4 BMG zu zahlen, ist lediglich an die Inhaberschaft eines Kabelanschlusses geknüpft, aber nicht davon abhängig, dass dieser Kabelanschluss auch benutzt wird (vgl. dazu: Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.6.2009 - 7 ZB 08.1917 -).