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   VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334   

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VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334 (https://dejure.org/2021,6329)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334 (https://dejure.org/2021,6329)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - AN 7 P 19.01334 (https://dejure.org/2021,6329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 16, Abs. 3 Nr. 17; BPersVG § 76 Abs. 2 Nr. 5
    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Einführung einer EDV-basierten Befragungstätigkeit der Beschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334
    Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren besteht ein Rechtsschutzbedürfnis auch bei Durchführung der Maßnahme fort, wenn die Maßnahme rechtlich und tatsächlich rückgängig gemacht werden kann, wobei auch eine mögliche Änderung oder das Stoppen der Maßnahme für die Zukunft ist diesem Sinne ausreichend ist (BVerwG, B.v. 14.6.2011 - 6 P 10/10 - juris Rn. 9 f.; B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 9).

    Da sich der Entgeltanspruch des Einzelnen aufgrund der Tarifautomatik aus der ausgeübten Tätigkeit selbst ergibt, ist die vorgenommene bzw. vorgesehene Eingruppierung der Arbeitnehmer rein deklaratorisch und liegt an sich keine Maßnahme vor ("Der Arbeitnehmer wird nicht eingruppiert, er ist eingruppiert.", BVerwG, B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Damit der Mitbestimmungstatbestand der Eingruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG nicht leerläuft, ist unter der Eingruppierung deshalb die mit der Zuordnung des Arbeitnehmers verbundene (deklaratorische) Folgeentscheidung zu verstehen (BVerwG, B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 14 f.).

    Vom Eingruppierungstatbestand erfasst ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch die Zuordnung eines neuen Arbeitsplatzes, wenn diese nicht mit einer Höher- oder Herabgruppierung verbunden wird, sondern sich entgeltmäßig "neutral" darstellt (BVerwG, B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 14, Rn. 16, Rn. 19).

    Während die Frage der Einstellung nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG die Status- bzw. Verwendungsentscheidung meint und diese der Personalratsmitbestimmung zur Kontrolle einer gerechten Personalauslese unterwirft, liegt die Mitbeurteilung durch den Personalrat bei der Eingruppierung in der Kontrolle der richtigen Bezahlung, der Überprüfung der Lohngerechtigkeit bzw. der einheitlichen, gleichmäßigen und transparenten Anwendung der Entgeltordnung begründet (BVerwG, B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 15; Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber/ Griebeling/Hebeler, BPersVG, Stand Mai 2020, § 75 Rn. 77 und 80 ff.; Altvater/Baden/Berg/ Kröll/Noll/Seulen, BPersVG, 8. Aufl. 2013, 75 Rn. 36 ff.; Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 75 Rn. 8 ff.).

    Die Aufgabenänderung betrifft zwar alle Beschäftigten der Asylverfahrenssekretariate im BAMF gleichermaßen, jeden einzelnen aber unmittelbar in seinem Arbeitsverhältnis (vgl. auch BVerwG, B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 24).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Aufgabenneuzuweisung einer Umsetzung gleichkommt, wenn der Arbeitsplatz durch die Veränderung also eine neue, andere Prägung erhält (BVerwG, B.v. 8.11.2011 - 6 P 23/10 - juris Rn. 21 m.w.N.; Altvater, § 75 Rn. 36; Lorenzen, § 75 Rn. 83).

  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334
    Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren besteht ein Rechtsschutzbedürfnis auch bei Durchführung der Maßnahme fort, wenn die Maßnahme rechtlich und tatsächlich rückgängig gemacht werden kann, wobei auch eine mögliche Änderung oder das Stoppen der Maßnahme für die Zukunft ist diesem Sinne ausreichend ist (BVerwG, B.v. 14.6.2011 - 6 P 10/10 - juris Rn. 9 f.; B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 9).

    Eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung kann darüber hinaus auch vorliegen, wenn es der Maßnahme zwar an einer entsprechenden Zielgerichtetheit fehlt, aber mit ihr eine Erhöhung des Arbeitsergebnisses zwangsläufig und unausweichbar verbunden ist (BVerwG, B.v. 14.6.2011 - 6 P 10/10 - juris Rn. 27f., Lorenzen, § 76 Rn. 227).

    Der Personalrat ist zum Schutz vor steigenden körperlichen und auch geistig-psychischen Belastungen der Belegschaft mitbestimmungsberechtigt (BVerwG, B.v. 14.6.2011 - 6 P 10/10 - juris Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 17.1.2019 - OVG 60 PV 1.18 - juris Rn. 23).

    Durch das zeitgleiche Einstellen der Befragung zur Vorbereitung der Anhörung nach § 25 AsylG wäre eine solche Zusatzaufgabe jedenfalls kompensiert, was den Mitbestimmungstatbestand entfallen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2011 - 6 P 10/10 - juris Rn. 28).

    Auch wenn für den Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG die objektive Eignung zur Überwachung ausreichend ist und es insofern nicht auf die Kontrollabsicht der Leitung ankommt (Lorenzen, § 75 Rn. 676; BVerwG, B.v. 14.6.2011 - 6 P 10.10 - juris; VG Berlin, B.v. 14.11.2019 - 61 K 8.19 PVL - PersV 2020, 105), weil bereits das Wissen um die Überprüfbarkeit einen Anpassungsdruck auslöst und der Zweck des Mitbestimmungstatbestandes im Schutz des Persönlichkeitsrechts liegt (Lorenzen, § 75 Rn. 665), scheidet eine Mitbestimmung hier wegen technischer Unmöglichkeit der Nachvollziehung aus.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2003 - 1 A 1088/01

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei der Auswertung von mit Hilfe einer

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334
    Zwar ist inzwischen anerkannt, dass sich ein Personalrat auf die abredegemäße Durchführung von bestehenden Dienstvereinbarungen berufen kann und zwar sowohl hinsichtlich eigener Rechtspositionen des Personalrats (Zuständigkeiten, Beteiligungsrechte, sonstige Befugnisse), als auch soweit Positionen der Beschäftigten betroffen sind (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2019 - 5 P 2/18 - PersV 2020, 64 ff., Leitsatz 2 u. S. 67 m.w.N; BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 17 P 14.559 - juris Leitsatz 1 u. Rn. 15 ff. sowie B.v. 4.7.2017 - 18 P 16.2000 - juris Rn. 22; a.A. noch OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 17.12.2003 - 1 A 1088/01.PVL - juris Leitsatz 2 u. Rn. 65 ff.).

    Es können mit einer Dienstvereinbarung auch einvernehmlich keine Mitbestimmungsrechte begründet werden, die über das Gesetz hinausgehen (vgl. OVG NRW, B.v. 17.12.2003 - 1 A 1088/01.PVL - juris Rn. 104).

  • VG Berlin, 14.11.2019 - 61 K 8.19
    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334
    Eine Softwareumstellung stellt nach der oben dargestellten Definition des Arbeitsplatzes grundsätzlich eine Änderung der Arbeitsmethode dar, da - anders als bei der Hardware - regelmäßig nicht die Arbeitsumgebung verändert wird, sondern (allenfalls) Änderungen im Arbeitsablauf damit einhergehen (vgl. insofern VG Berlin, B.v. 3.4.2012 - 72 K 11.11 PVB - juris; B.v. 14.11.2019 - 61 K 8.19 PVL - PersV 2020, 105).

    Auch wenn für den Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG die objektive Eignung zur Überwachung ausreichend ist und es insofern nicht auf die Kontrollabsicht der Leitung ankommt (Lorenzen, § 75 Rn. 676; BVerwG, B.v. 14.6.2011 - 6 P 10.10 - juris; VG Berlin, B.v. 14.11.2019 - 61 K 8.19 PVL - PersV 2020, 105), weil bereits das Wissen um die Überprüfbarkeit einen Anpassungsdruck auslöst und der Zweck des Mitbestimmungstatbestandes im Schutz des Persönlichkeitsrechts liegt (Lorenzen, § 75 Rn. 665), scheidet eine Mitbestimmung hier wegen technischer Unmöglichkeit der Nachvollziehung aus.

  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 P 2.18

    Antragsbefugnis; Beruhen; Beschlussverfahren; Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334
    Dahinstehen kann, ob eine Mitbestimmung nicht bereits durch eine vorweggenommene Beteiligung durch Erlass der Rahmen-DV-IT, der DV-Maris, jeweils vom 5./6. Juli 2006, oder der Rahmen-DV-Digitalisierung vom 16. Oktober 2019, die allesamt grundsätzliche Regelungen zum Betrieb von IT-Systemen treffen, abgegolten ist (vgl. insoweit BVerwG, B.v. 30.3.2009 - 6 PB 31.08; B.v. 27.6.2019 - 5 P 2/18 - juris Rn. 42).

    Zwar ist inzwischen anerkannt, dass sich ein Personalrat auf die abredegemäße Durchführung von bestehenden Dienstvereinbarungen berufen kann und zwar sowohl hinsichtlich eigener Rechtspositionen des Personalrats (Zuständigkeiten, Beteiligungsrechte, sonstige Befugnisse), als auch soweit Positionen der Beschäftigten betroffen sind (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2019 - 5 P 2/18 - PersV 2020, 64 ff., Leitsatz 2 u. S. 67 m.w.N; BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 17 P 14.559 - juris Leitsatz 1 u. Rn. 15 ff. sowie B.v. 4.7.2017 - 18 P 16.2000 - juris Rn. 22; a.A. noch OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 17.12.2003 - 1 A 1088/01.PVL - juris Leitsatz 2 u. Rn. 65 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 60 PV 1.18

    Mitbestimmung bei der Auflösung einer Meldestelle in einem Finanzamt

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334
    Dies ist dann der Fall, wenn die Maßnahme auf die qualitative oder quantitative Steigerung der Arbeitsleistung gerichtet ist, etwa die Effektivität mit ihr gefördert werden soll (BVerwG, B.v. 28.12.1998 - 6 P 1/97 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 17.1.2019 - OVG 60 PV 1.18 - juris - Rn. 24; Lorenzen, § 76 Rn. 224).

    Der Personalrat ist zum Schutz vor steigenden körperlichen und auch geistig-psychischen Belastungen der Belegschaft mitbestimmungsberechtigt (BVerwG, B.v. 14.6.2011 - 6 P 10/10 - juris Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 17.1.2019 - OVG 60 PV 1.18 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559

    Dienstvereinbarung zwischen Personalvertretung und Dienststelle über

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334
    Zwar ist inzwischen anerkannt, dass sich ein Personalrat auf die abredegemäße Durchführung von bestehenden Dienstvereinbarungen berufen kann und zwar sowohl hinsichtlich eigener Rechtspositionen des Personalrats (Zuständigkeiten, Beteiligungsrechte, sonstige Befugnisse), als auch soweit Positionen der Beschäftigten betroffen sind (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2019 - 5 P 2/18 - PersV 2020, 64 ff., Leitsatz 2 u. S. 67 m.w.N; BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 17 P 14.559 - juris Leitsatz 1 u. Rn. 15 ff. sowie B.v. 4.7.2017 - 18 P 16.2000 - juris Rn. 22; a.A. noch OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 17.12.2003 - 1 A 1088/01.PVL - juris Leitsatz 2 u. Rn. 65 ff.).
  • BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09

    Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren; instanzielle

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334
    Eine Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten ist im Rahmen des hiesigen Verfahrens nicht vorgesehen (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.2009 - 6 P 2/09 - juris).
  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 18 P 16.2000

    Dienstvereinbarung zum betrieblichen Vorschlagswesen

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334
    Zwar ist inzwischen anerkannt, dass sich ein Personalrat auf die abredegemäße Durchführung von bestehenden Dienstvereinbarungen berufen kann und zwar sowohl hinsichtlich eigener Rechtspositionen des Personalrats (Zuständigkeiten, Beteiligungsrechte, sonstige Befugnisse), als auch soweit Positionen der Beschäftigten betroffen sind (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2019 - 5 P 2/18 - PersV 2020, 64 ff., Leitsatz 2 u. S. 67 m.w.N; BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 17 P 14.559 - juris Leitsatz 1 u. Rn. 15 ff. sowie B.v. 4.7.2017 - 18 P 16.2000 - juris Rn. 22; a.A. noch OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 17.12.2003 - 1 A 1088/01.PVL - juris Leitsatz 2 u. Rn. 65 ff.).
  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334
    Der Schutzzweck dieses Tatbestandes ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen (Lorenzen, § 75 Rn. 649; BVerwG, B.v. 19.3.2003 - 6 P 16.02 - juris).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 19.10

    Stellenbewertung; mitbestimmungspflichtige Maßnahme

  • BVerwG, 13.09.2012 - 6 PB 10.12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz und bei Hebung der Arbeitsleistung;

  • BVerwG, 28.12.1998 - 6 P 1.97

    Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrer als mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 31.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • VG Berlin, 03.04.2012 - 72 K 11.11

    Frage der Mitbestimmung bei der Einführung neuer Anwendersoftware

  • VG Ansbach, 15.09.2022 - AN 7 P 22.00822

    Mitbestimmung, Personalrat, Arbeitnehmer, Personalvertretung, Dienstherr,

    Unter ihn fallen Fragen der Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Geräten und Hilfsmitteln, Anordnung von Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen, auch die Licht-, Temperatur-, Geräusch- und sonstigen äußeren Einflüsse auf den Arbeitsbereich (BayVGH, B.v. 5.4.2022 - 18 P 21.1067 - juris Rn. 33; VG Ansbach, B.v. 25.2.2021 - AN 7 P 19.01334 - juris Rn. 82).
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