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   VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592   

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VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592 (https://dejure.org/2014,6901)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592 (https://dejure.org/2014,6901)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. März 2014 - AN 11 K 13.01592 (https://dejure.org/2014,6901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Die Befristung gewerblicher Sammlungen von Altkleidern und -schuhen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist rechtlich unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Befristung gewerblicher Sammlungen von Altkleidern und -schuhen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist rechtlich unzulässig

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Die Befristung gewerblicher Sammlungen von Altkleidern und -schuhen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist rechtlich unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07

    Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592
    Haushaltsabfälle werden dem ÖRE regelmäßig erst mit dessen Abholung überlassen (BVerwG, U.v.13.12.2007 - 7 C 42.07 - juris; BeckOK a.a.O. Rn. 3).

    Gesammelte Altkleidung unterliegt wegen dieser überwiegenden Entledigungsabsicht zunächst dem Abfallrecht, unabhängig davon, ob diese wiederverwendbar ist oder nicht (BayStMUG vom 14.9.2012, VG Düsseldorf, B.v. 21.3.2013 - 17 L 260/13 - juris, OVG NRW, B.v. 20.1.2014 - 20 B 331/13 - juris, für den Hausmüll BVerwG, U.v. 13.12.2007 - 7 C 42/07 - juris).

  • VG Düsseldorf, 21.03.2013 - 17 L 260/13

    Vereinbarkeit der Stellung als untere Umweltbehörde mit der als

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592
    Gesammelte Altkleidung unterliegt wegen dieser überwiegenden Entledigungsabsicht zunächst dem Abfallrecht, unabhängig davon, ob diese wiederverwendbar ist oder nicht (BayStMUG vom 14.9.2012, VG Düsseldorf, B.v. 21.3.2013 - 17 L 260/13 - juris, OVG NRW, B.v. 20.1.2014 - 20 B 331/13 - juris, für den Hausmüll BVerwG, U.v. 13.12.2007 - 7 C 42/07 - juris).

    Insoweit besteht - auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung - selbstverständlich eine Neutralitätspflicht (BR-Drs. 216/11,12, Weidemann AbfallR 2012, 96/100), wobei es ausreicht, dass diese durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt wird (VG Düsseldorf, B.v. 21.3.2013 - 17 L 260/13 - juris, VG Würzburg, B.v. 6.6.2013 - W 4 S 13.4412 - juris).

  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625

    Beschwerde; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; keine

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592
    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe);

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592
    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • VG Gelsenkirchen, 30.07.2010 - 14 L 372/10

    Abfallbeseitigungsrecht, Altpapier, Altpapiersammlung, Verwertung, Sammlung,

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592
    Die zuständige Behörde muss also darauf achten, dass sie die Voraussetzungen für das Einschreiten nicht verkennt, dass sie mit den von ihr angeordneten Einschränkungen nicht über das notwendige Maß hinausgeht und dass sie, soweit ihr ein Ermessensspielraum verbleibt, diesen ordnungsgemäß ausübt, wofür sie darlegungspflichtig ist (VG Gelsenkirchen, B.v. 30.7.2010 - 14 L 372/10 - juris, LR a.a.O. Rn. 28 und 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 331/13

    Durchführung einer Interessenabwägung bei der Erteilung einer Genehmigung für das

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592
    Gesammelte Altkleidung unterliegt wegen dieser überwiegenden Entledigungsabsicht zunächst dem Abfallrecht, unabhängig davon, ob diese wiederverwendbar ist oder nicht (BayStMUG vom 14.9.2012, VG Düsseldorf, B.v. 21.3.2013 - 17 L 260/13 - juris, OVG NRW, B.v. 20.1.2014 - 20 B 331/13 - juris, für den Hausmüll BVerwG, U.v. 13.12.2007 - 7 C 42/07 - juris).
  • VG Ansbach, 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592
    Es kann offen bleiben, ob in diesem Zusammenhang wegen § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 KrWG die Einleitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens zu fordern ist (vgl. VG Ansbach, U.v. 7.8.2013 - AN 11 K 12.02212), denn jedenfalls wurde keine nach außen manifestierte entsprechende Entscheidung eines zuständigen Beschlussgremiums des ÖRE nachgewiesen, so sie denn nach den letzten Äußerungen des Beigeladenen derzeit überhaupt angedacht ist.
  • LG Ravensburg, 03.07.1987 - 3 S 121/87
    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592
    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Würzburg, 08.10.2013 - W 4 K 13.60

    Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592
    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.
  • VG Bremen, 25.06.2013 - 5 V 2112/12
    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592
    Dabei ist auch zu beachten, dass nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG die zuständige Behörde die Durchführung der angezeigten Sammlung zu untersagen hat (also zwingend), wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen ergeben (zum Begriff der Zuverlässigkeit in diesem Zusammenhang VG Würzburg, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 - juris, BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris, VG Bremen, B.v. 25.6.2013 - 5 V 2112/12 - juris, VG Würzburg, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 - juris, VGH BW, B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris, Nds OVG, B.v. 21.1.2014 - 7 ME 1/14 - juris), oder die Einhaltung der in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 genannten Voraussetzungen anders nicht zu gewährleisten ist.
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 20 CS 13.2446

    Rechtliches Gehör; Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Verwertungswege

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07

    Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung;

  • VG Würzburg, 16.10.2012 - W 4 S 12.833

    Abfallrechtliche Anordnungen; Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen

  • VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10

    Zur Rechtmäßigkeit, insbesondere zur europarechtlichen Zulässigkeit des Verbots

  • BVerwG, 27.08.2009 - 7 CN 2.08

    Sperrmüllabfuhr, flächendeckende; Rückstände; Abfallbesitzer,

  • VG Würzburg, 12.11.2013 - W 4 K 13.326

    Befristung einer gewerblichen Sammlung

  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 20 CS 13.377

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 7 ME 1/14

    Verwendung externer Dienstleister durch den Träger einer Sammlung

  • VG Kassel, 08.10.2013 - 4 K 551/13

    Gewerbliche Altmetall Sammlung

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 56/11

    Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung bei Identität von

  • VG Würzburg, 06.06.2013 - W 4 S 13.441

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Befristung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche

  • VG Würzburg, 05.07.2013 - W 4 S 13.540

    1) Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

  • VG Stuttgart, 28.04.2017 - 14 K 361/15

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung - Entfernung von aufgestellten

    Anders als der Beklagte vortragen lässt, sind deshalb gegenüber einer Untersagung wegen Unzuverlässigkeit auch mildere Mittel in Betracht zu ziehen, hier etwa die Erteilung der Auflage, die beanstandeten Aufkleber zu entfernen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592 -, juris Rn. 39, welches Auflagen zur Containerbezeichnung gerade auch im Hinblick auf eine Zuverlässigkeitsprüfung für zulässig erachtet).
  • VG München, 10.04.2014 - M 17 K 12.6238

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien

    Bei Verbindung mit einer Befristung bestünde nach deren Ablauf die Möglichkeit, auf Grundlage der gewonnenen Daten über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung von Beschränkungen der Sammeltätigkeit zu befinden (vgl. zur Möglichkeit der Befristung zum Zweck der späteren Überprüfung: VGH BW, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 57; a.A.: VG Ansbach, U.v. 26.3.2014 - AN 11 K 13.01592, AN 11 K 13.01604, AN 11 K 13.1608).
  • VG München, 10.04.2014 - M 17 K 12.6420

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; "Überangebot" gewerblicher

    Bei Verbindung mit einer Befristung bestünde nach deren Ablauf die Möglichkeit, auf Grundlage der gewonnenen Daten über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung von Beschränkungen der Sammeltätigkeit zu befinden (vgl. zur Möglichkeit der Befristung zum Zweck der späteren Überprüfung: VGH B-W, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 57; a.A.: VG Ansbach, U.v. 26.3.2014 - AN 11 K 13.01592, AN 11 K 13.01604, AN 11 K 13.1608).
  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01604

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Auch auf ein etwa geplantes servicefreundlicheres System des ÖRE (welches nach einer Gesamtschau von § 17 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 und S. 4 KrWG ebenfalls grundsätzlich zu berücksichtigen wäre, vgl. VG Ansbach, Urt. v. 23.1.2013, AN 11 K 12.01693; Weidemann, AbfallR 2012, 96, 100; Beckmann/Wübbenhorst, DVBl. 2012, 1407, 1409) kann sich der Beklagte bereits deshalb nicht berufen, da die Absichten der ÖRE, wie sich aus dessen Beantwortung der Anfrage des Gerichts vom 30. Januar 2014 ergab, noch nicht ansatzweise konkret sind (so sie nach den Bekundungen in der mündlichen Verhandlung im Parallelverfahren AN 11 K 13.01592 und AN 11 K 13.01608 nicht aufgegeben wurden).
  • VG München, 06.11.2014 - M 17 K 13.4798

    Aufhebung eines Bescheids - gewerbliche Sammlung von Alttextilen

    Bei Verbindung mit einer Befristung bestünde nach deren Ablauf die Möglichkeit, auf Grundlage der gewonnenen Daten über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung von Beschränkungen der Sammeltätigkeit zu befinden (vgl. zur Möglichkeit der Befristung zum Zweck der späteren Überprüfung: VGH BW, B. v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 57; a.A.: VG Ansbach, U. v. 26.3.2014 - AN 11 K 13.01592, AN 11 K 13.01604, AN 11 K 13.1608).
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