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   VG Arnsberg, 02.04.2019 - 1 L 497/19   

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VG Arnsberg, 02.04.2019 - 1 L 497/19 (https://dejure.org/2019,20000)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 02.04.2019 - 1 L 497/19 (https://dejure.org/2019,20000)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 02. April 2019 - 1 L 497/19 (https://dejure.org/2019,20000)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    Auszug aus VG Arnsberg, 02.04.2019 - 1 L 497/19
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris, Rn. 13.

    vgl. hierzu allgemein: OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris, Rn. 10.

    Zur weiteren Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des OVG NRW in dem bereits vorstehend zitierten Beschluss vom 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 - (vgl. dort Rn. 32ff) Bezug genommen, denen sich die Kammer anschließt.

  • VG Arnsberg, 18.09.2019 - 1 K 9939/17
    Auszug aus VG Arnsberg, 02.04.2019 - 1 L 497/19
    Vorliegend ist im Hinblick auf die - zumindest missverständliche - Formulierung des Antrags in der Antragsschrift vom 26. März 2019 bereits unklar, ob und inwieweit eine hier wohl begehrte vorläufige Feststellung dazu dienen soll, den mit der Klage 1 K 9939/17 in der Hauptsache verfolgten Anspruch zu sichern.

    Überdies würde einem auf die Sicherung des mit dem Hauptsacheverfahren 1 K 9939/17 verfolgten Anspruchs gerichteten einstweiligen Rechtsschutzantrag der Erfolg auch schon deshalb versagt bleiben müssen, weil ein Erfolg in der Hauptsache nicht überwiegend wahrscheinlich ist.

    Die auf die Verpflichtung der Antragsgegnerin gerichtete Klage 1 K 9939/17, die glücksspielrechtliche Erlaubnis für die Spielhalle K. 2 vom 18. Oktober 2017 dahingehend abzuändern, dass diese bis zum 30. Juni 2021 befristet bzw. dass über die Befristung neu entschieden wird, wird aller Voraussicht nach keinen Erfolg haben.

  • VGH Hessen, 29.05.2017 - 8 B 2744/16

    Veranstalten von Sportwetten

    Auszug aus VG Arnsberg, 02.04.2019 - 1 L 497/19
    Der wörtliche Antrag des Antragstellers, "entsprechend dem Beschluss des VGH Kassel vom 29.5.2017 (8 B 2744/16) im Wege der einstweiligen Verfügung festzustellen, dass zwischen den Beteiligten betreffend die Spielhalle in der L. Straße 249 in O. im Obergeschoss (mit acht Geldspielgeräten) kein Rechtsverhältnis besteht, wonach der Antragsgegner berechtigt ist, die bestehende Untersagungsverfügung vom 14.12.2018 und/oder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegenüber dem Antragsteller von dem Vorliegen einer anderen als der glücksspielrechtlichen Konzession/ Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gemäß § 24 GlüÄndStV und/oder § 16 GlüÄndStV abhängig zu machen, die der Antragsgegner dem Antragsteller (mit einer Befristung auf den 31.12.2018) unter dem Datum 18.10.2017 zum Betrieb der schon mit einer gewerberechtlichen Betriebserlaubnis vom 17.10.2017, die bis Juli 2021 gültig ist, versehenen Spielhalle "K. 2" abhängig zu machen", hat keinen Erfolg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2019 - 4 B 546/19

    Duldung des Betriebs einer Spielhalle; Negative Feststellungsklage; Aussetzung

    Der wörtlich gestellte Antrag, "unter Aufhebung des Beschlusses des VG Arnsberg vom 03.04.2019 (1 L 497/19) entsprechend dem Beschluss des VGH Kassel vom 29.5.2017 (8 B 2744/16) im Wege der einstweiligen Verfügung festzustellen, dass zwischen den Beteiligten betreffend die Spielhalle in der L. Straße 249 in O. im Obergeschoss ("K. " mit acht Geldspielgeräten) kein Rechtverhältnis besteht, wonach der Antragsgegner berechtigt ist, die Untersagungsverfügung vom 14.12.2018 zu vollstrecken und/oder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegenüber dem Antragsteller vom Vorliegen einer anderen als der glücksspielrechtlichen Konzession/Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gemäß § 24 GlüÄndStV, die der Antragsgegner mit einer - unionsrechtlich nicht gerechtfertigten und daher unanwendbaren - Befristung auf den 31.12.2018 unter dem Datum 18.10.2017 für diese Spielhalle "K. 2" erteilt hat, abhängig zu machen", ist unbegründet.
  • VG Arnsberg, 18.09.2019 - 1 K 9939/17
    Am 26. März 2019 stellte der Kläger einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung (1 L 497/19) mit dem Ziel, den Betrieb der Spielhalle K. 2 bis zum Abschluss des vorliegenden Klageverfahrens vorläufig zu dulden.
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