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   VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 3443/99   

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VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 3443/99 (https://dejure.org/2000,15187)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 22.12.2000 - 3 K 3443/99 (https://dejure.org/2000,15187)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 3 K 3443/99 (https://dejure.org/2000,15187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Versorgungsvertrages und Schließung eines Krankenhauses wegen Bettenüberhangs; Sicherstellung der Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung; Kündigung eines Krankenhausversorgungsvertrages wegen mangelnder ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99

    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 3443/99
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, in: Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 72, 38) und Beschluß vom 31. Mai 2000 - 3 B 53.99 -.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Mai 2000 - 3 B 53.99 -.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Mai 2000 - 3 B 53.99 -.

  • VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 5515/96
    Auszug aus VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 3443/99
    Am 08. November 1996 hat die Klägerin gegen die Bescheide der Bezirksregierung B Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 3 K 5515/96 anhängig ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Verfahrensakte sowie die zum Verfahren 3 K 5515/96 beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Bezirksregierung B verwiesen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist.

    Ausgehend hiervon ergibt sich bei Zugrundelegung der auf der Grundlage der landesdurchschnittlichen Verweildauern vorgenommenen Berechnungen der Bezirksregierung B, die sie auf Anforderung des Gerichts in dem Verfahren 3 K 5515/96 übersandt hat und den Beteiligten dieses Verfahrens mitgeteilt worden sind, daß das klägerische Krankenhaus für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist und deshalb die Kündigung des Versorgungsvertrages durch die Beklagten nicht rechtmäßig war.

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 3443/99
    vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 -, Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSGE) 78, 233 und Urteil vom 20. November 1996 - 3 RK 7/96 -.

    vgl. BSG, Urteil vom 29. Mai 1996, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1996 - 13 A 6049/94

    Krankenhausplan; Strahlentherapeutische Abteilung ; Krankenhaus; Aufnahme eines

    Auszug aus VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 3443/99
    Ebenso wohl auch OVG NW, Urteil vom 25. April 1996 - 13 A 6049/94 -., Blatt 17 des Urteilsabdrucks, wo es heißt: "Die korrigierende Betrachtung der Auslastung der planvorgehaltenen Betten auf der Basis der auch in der Strahlentherapie anzustrebenden durchschnittlichen Verweildauer ist nicht zu beanstanden, denn sie zeichnet ein realistisches Bild der Wirtschaftlichkeit der Bettennutzung.".
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 3443/99
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, in: Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 72, 38) und Beschluß vom 31. Mai 2000 - 3 B 53.99 -.
  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96

    Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes durch die Gartenbau-Krankenkasse,

    Auszug aus VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 3443/99
    vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 -, Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSGE) 78, 233 und Urteil vom 20. November 1996 - 3 RK 7/96 -.
  • VG Freiburg, 20.02.2002 - 1 K 148/00

    Kündigung eines Versorgungsvertrags mit einem Plankrankenhaus, SGB 5 § 110

    a.) Eine leistungsfähige Krankenhausbehandlung - abzustellen ist in sachlicher Hinsicht auf die Leistungsfähigkeit der Abteilung Frauenheilkunde/Geburtshilfe und in zeitlicher Hinsicht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung am 31.12.1999 (VG Arnsberg, Urt. v. 22.12.2000 - 3 K 3443/99; Klückmann, a.a.O., Rnr. 22) - kann nach Auffassung der Kammer nicht verneint werden.

    Einen Automatismus, der im Ergebnis allen kleinen Häusern die Leistungsfähigkeit abspricht, darf es nicht geben (in diesem Sinne auch VG Arnsberg, Urt. v. 22.12.2000 - 3 K 3443/99 - EAS. 8/9 = GAS. 363/365).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Bedarfsgerechtigkeit im Sinne der §§ 1, 6, 8 KHG kann deshalb grundsätzlich herangezogen werden (so auch VG Minden, Urt. v. 29.08.2001, a.a.O.; VG Arnsberg, Urt. v. 22.12.2000, a.a.O.).

  • VG Minden, 29.08.2001 - 3 K 3280/97
    Entscheidend ist vielmehr - das Gegenteil haben die Beklagten nicht dargelegt und ist auch sonst nicht ersichtlich -, dass die tatsächlich auftretenden Fälle auf Grund der sachlichen und personellen Ausstattung entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft ausreichend versorgt werden können, wobei es in erster Linie auf den Bestand an sachlichen Mitteln und medizinischem Personal im ärztlichen und pflegerischen Bereich ankommt - vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 22. Dezember 2000- 3 K 3443/99, S. 8 -.

    Andernfalls würde kleineren Häusern die Leistungsfähigkeit in pauschalisierender und damit unzulässiger Weise abgesprochen - vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 22. Dezember 2000- 3 K 3443/99, S. 8 -.

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