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   VG Augsburg, 09.05.2012 - Au 4 S 12.509   

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https://dejure.org/2012,23319
VG Augsburg, 09.05.2012 - Au 4 S 12.509 (https://dejure.org/2012,23319)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09.05.2012 - Au 4 S 12.509 (https://dejure.org/2012,23319)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - Au 4 S 12.509 (https://dejure.org/2012,23319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf Waffenbesitzkarten und Schießstanderlaubnis;Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen waffenrechtliche Anordnungen;Waffenrechtlich verantwortliche Person bei Schießsportverein;Gröblicher Verstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - 20 A 524/05

    Anspruch eines Waffenbesitzers gegen die Aufhebung der ihm erteilten

    Auszug aus VG Augsburg, 09.05.2012 - Au 4 S 12.509
    Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Verstoß gröblich ist, ist ferner der ordnungsrechtliche Zweck; das Gesetz will das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering halten (OVG NRW vom 31.08.2006, Az. 20 A 524/05, juris - Rdnr. 29).
  • VGH Bayern, 07.04.2003 - 21 CS 02.3210
    Auszug aus VG Augsburg, 09.05.2012 - Au 4 S 12.509
    Da mit einer Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens gegen den Antragsteller nach § 153a StPO - anders als bei einer Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO - nicht der Anlass zur Erhebung einer Klage entfallen ist, sondern nur das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch Auflagen und Weisungen beseitigt wurde und die Schwere der Schuld einer Einstellung des Verfahrens nicht entgegenstand, kann der zugrundeliegende Sachverhalt im Verwaltungsverfahren ohne Bindungswirkung herangezogen werden (BVerwG vom 26.03.1996, Az. 1 C 12/95, juris - Rdnr. 24; BayVGH vom 7.04.2003, Az. 21 CS 02.3210, juris - Rdnr. 11; Apel/Bushart, Waffenrecht, 3. Auflage 2004, Rdnrn. 9 und 10 zu § 5) und - unter sicherheitsrechtlicher Aspekten - auch anders bewertet und gewichtet werden.
  • VG Augsburg, 19.10.2012 - Au 4 K 12.508

    Widerruf Waffenbesitzkarten und Schießstanderlaubnis; Waffenrechtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 09.05.2012 - Au 4 S 12.509
    Hiergegen hat der Antragsteller am 17. April 2012 Klage (Az. Au 4 K 12.508) erheben lassen und beantragt,.
  • VG Augsburg, 19.10.2012 - Au 4 K 12.508

    Widerruf Waffenbesitzkarten und Schießstanderlaubnis; Waffenrechtlich

    Mit Beschluss vom 9. Mai 2012 (Au 4 S 12.509) hat das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.
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