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VG Augsburg, 17.07.2018 - Au 8 K 18.665 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayJG Art. 6 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2; VwGO § 43 Abs. 1
Feststellung eines befriedeten Bezirks iSd Art. 6 Abs. 1 Nr. 2 BayJG - rewis.io
Feststellung eines befriedeten Bezirks iSd Art. 6 Abs. 1 Nr. 2 BayJG
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 22.11.2022 - Au 8 K 20.2342
Jagdrechtliche Befriedung, fehlendende Glaubhaftmachung von ethischen Gründen
Eine auf Feststellung gerichtete Klage, dass es sich bei diesem Grundstück um einen befriedeten Bezirk i.S.d. Art. 6 Abs. 1 Nr. 2 BayJG handelt, wurde bereits mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. Juli 2018, rechtskräftig seit 4. September 2018, abgewiesen (Au 8 K 18.665).Ferner wurde die Gerichtsakte des Verfahrens Au 8 K 18.665 beigezogen.
Der Kläger hat (noch) in dem vor dem Verwaltungsgericht Augsburg geführten Klageverfahren Au 8 K 18.665 im Jahre 2018 eine Nutzung des verfahrensgegenständlichen Grundstücks als "Hausgarten" (vgl. VG Augsburg, U.v. 17.7.2018 - Au 8 K 18.665 - juris Rn. 6) vorgebracht.