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   VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852   

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VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852 (https://dejure.org/2018,968)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852 (https://dejure.org/2018,968)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - Au 2 S 17.1852 (https://dejure.org/2018,968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBG Art. 18 Abs. 1 S. 2, Art. 56 Abs. 2
    Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst

  • rabüro.de

    Zur Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen charakterlicher Nichteignung

  • rewis.io

    Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852
    Der Entlassungsverfügung ist eine ordnungsgemäße Anhörung des Antragstellers gemäß Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG (BVerwG, U.v. 29.5.1990 - 2 C 35.88 - ZBR 1990, 348; Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Dezember 2016, § 23 BeamtStG, Rn. 166 ff.) und auch der gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 BayPVG gebotene Hinweis auf die beabsichtige Maßnahme einschließlich einer Belehrung über das Recht, die Mitwirkung des Personalrats zu beantragen, vorausgegangen.

    Obwohl Art. 23 Abs. 3 BeamtStG als Kannbestimmung ausgestaltet ist, ist dem Dienstherrn kein Handlungsermessen eingeräumt, wenn die mangelnde Bewährung endgültig feststeht, da nach der zwingenden Vorschrift des § 10 BeamtStG ein Beamter nur dann in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden darf, wenn er sich in der Probezeit bewährt hat (BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177).

  • VGH Bayern, 04.08.2016 - 3 CS 16.409

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852
    Letztere können sich dabei sowohl im dienstlichen als auch im außerdienstlichen Verhalten zeigen (vgl. BayVGH B.v. 4.8.2016 - 3 CS 16.409 - juris Rn. 5; VG München, B.v. 24.6.2013 - M 5 S. 13.2475 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur dahin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5.00 - ZBR 2002, 184; BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 - juris Rn. 31; VG Ansbach. U.v. 30.4.2015 - 1 K 14.2241 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852
    Eine Entlassung wegen mangelnder Bewährung ist sachlich bereits dann gerechtfertigt, wenn sich während der Probezeit Zweifel an der persönlichen oder fachlichen Eignung des Beamten ergeben (BVerwG, U.v. 29.9.1960 - II C 79.59 - BVerwGE 11, 139).
  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852
    Dies hat im vorliegenden Fall auch Geltung vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber bei der Entlassung eines Beamten auf Probe von einer kraft Gesetzes angeordneten generellen sofortigen Vollziehbarkeit abgesehen hat (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe - Vortäuschung einer Krankheit

    Auszug aus VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852
    Unter Gesamtwürdigung der dem Antragsteller zur Last gelegten Vorkommnisse ist zu konstatieren, dass der Antragsgegner zu Recht von bestehenden Zweifeln an der charakterlichen Geeignetheit ausgeht, da es dem Antragteller an den für den Polizeivollzugsdienst grundlegenden und unabdingbaren Charaktereigenschaften wie Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein, Aufrichtigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Kollegialität fehlt (BayVGH, U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 50).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 3 CS 15.2220

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur dahin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5.00 - ZBR 2002, 184; BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 - juris Rn. 31; VG Ansbach. U.v. 30.4.2015 - 1 K 14.2241 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 3 CS 17.26

    Rechtmäßige sofort vollziehbare Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Auszug aus VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852
    Die Streitwertfestsetzung basiert auf § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG, wobei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Nr. 1.5 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, denen das Gericht folgt, die Hälfte des Streitwerts der Hauptsache anzusetzen ist (Bes.Gr. A7 - Stufe 2: EUR 2.388,48 x 3 ï.ª EUR 7.165,44; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 3 CS 13.289

    Beamtenrecht; Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852
    Die Entscheidung des Dienstherrn, ob und in welchem Umfang er dem Beamten nach einem Fehlverhalten nochmals die Gelegenheit gibt, sich im weiteren Verlauf der Probezeit zu bewähren und Zweifel an der Geeignetheit zu beseitigen, ist ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbares Werturteil (BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 3 CS 13.289 - juris).
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