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   VG Augsburg, 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459   

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VG Augsburg, 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459 (https://dejure.org/2013,6707)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459 (https://dejure.org/2013,6707)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - Au 2 K 11.1459 (https://dejure.org/2013,6707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Dienstunfallrecht - Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen - Kausalität - wesentlich mitwirkende (Teil-)Ursache - posttraumatische Belastungsstörung - Panikstörung - depressive Episode - Unfallausgleich - Verjährung - Unfallruhegehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 05.10.2010 - 3 B 09.1490

    Bevollmächtigter im Vorverfahren; Kostenerstattung

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459
    Das Dienstunfallrecht macht grundsätzlich keinen Unterschied zwischen mittelbaren und unmittelbaren Dienstunfallfolgen (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2010 - 3 B 09.1490 - UA Rn. 38).

    Somit war die PTBS und die Panikstörung für die Zeit zwischen dem Dienstunfall und der (ersten) Begutachtung am 7. November 2006 auch unter Wahrung der Grundsätze der wesentlich mitwirkenden Teilursache als weitere Dienstunfallfolgen anzuerkennen (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2010 a.a.O. Rn. 46).

    Diese Erkrankungen, die die Dienstunfähigkeit verursacht haben, sind auch - wie ausgeführt (Rn. 26 ff., 33 f.) - im Wesentlich als durch den Dienstunfall verursacht anzusehen (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2010 - 3 B 09.1490 - UA Rn. 46).

    Aufgrund der so verursachten dauernden Dienstunfähigkeit wurde der Kläger in den Ruhestand versetzt (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2010 a.a.O. Rn. 26; Begründung des Bescheids des Polizeipräsidiums München vom 10.12.2010).

    Der Kausalitätsbegriff des § 28 BeamtStG entspricht demjenigen aus dem Dienstunfallrecht (BayVGH U.v. 29.7.2010 - 3 B 09.1490 - UA Rn. 42).

  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 14 BV 08.2444
    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459
    In diesem Fall kann der Verjährungsbeginn hinaus zu schieben sein, denn es fehlt dann an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (vgl. BayVGH, U.v. 10.3.2010 - 14 BV 08.2444 - juris Rn. 31, 32; VG Augsburg, U.v. 28.6.2012 - Au 2 K 11.283 - juris Rn. 17).

    Regelmäßige Voraussetzung für den Einwand unzulässiger Rechtsausübung ist, dass der Schuldner eine Tätigkeit entfaltet und Maßnahmen trifft, die den Gläubiger veranlassen, verjährungsunterbrechende Schritte zu unterlassen, sei es auch nur, weil ihm infolge eines solchen Tuns Ansprüche unbekannt geblieben sind (BVerwG, U.v. 15.6.2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347; BayVGH, U.v. 10.3.2010 - 14 BV 08.2444 - juris Rn. 46).

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01

    Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache;

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459
    Auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung sind als Ursache im Rechtssinn nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen in naturwissenschaftlich-philosophischem (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - DVBl 2002, 1642; B.v. 29.12.1999 - 2 B 100.99 - juris Rn. 6; B.v. 20.2.1998 - 2 B 81.97 - juris Rn. 2).

    Dem Beamten sollen dagegen diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstlichen Gründen, insbesondere aus persönlichen Anlagen, Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen ergeben (BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - DVBl 2002, 1642).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459
    Regelmäßige Voraussetzung für den Einwand unzulässiger Rechtsausübung ist, dass der Schuldner eine Tätigkeit entfaltet und Maßnahmen trifft, die den Gläubiger veranlassen, verjährungsunterbrechende Schritte zu unterlassen, sei es auch nur, weil ihm infolge eines solchen Tuns Ansprüche unbekannt geblieben sind (BVerwG, U.v. 15.6.2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347; BayVGH, U.v. 10.3.2010 - 14 BV 08.2444 - juris Rn. 46).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78

    Unterbrechung der Verjährung - Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459
    b) Die Unfallausgleichszahlungen für den Zeitraum 12. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001 verjähren hingegen nach § 197 BGB in der Fassung vom 1. Januar 1964 (BGBl III) in vier Jahren (BVerwG, U.v. 9.3.1979 - 6 C 11.78 - BVerwGE 57, 306).
  • OVG Bremen, 12.11.1991 - 2 BA 23/91

    Anspruch auf Unfallausgleich; Verjährung; Verjährungseinrede

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459
    Dabei kann als qualifiziertes Fehlverhalten auch ein pflichtwidriges Unterlassen gebotener Maßnahmen durch die zuständige Behörde zu sehen sein (OVG Bremen, U.v. 12.11.1991 - 2 BA 23/91 - juris Rn. 33).
  • VG Augsburg, 28.06.2012 - Au 2 K 11.283

    Nachzahlung von Teilen des Familienzuschlags; Einrede der Verjährung; unzulässige

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459
    In diesem Fall kann der Verjährungsbeginn hinaus zu schieben sein, denn es fehlt dann an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (vgl. BayVGH, U.v. 10.3.2010 - 14 BV 08.2444 - juris Rn. 31, 32; VG Augsburg, U.v. 28.6.2012 - Au 2 K 11.283 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459
    Derjenige, der aus einer Norm eine ihm günstige Rechtsfolge ableitet, trägt die materielle Beweislast, wenn das Gericht in Erfüllung seiner Pflicht zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen zu seiner vollen Überzeugungsgewissheit ("mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit") weder feststellen noch ausschließen kann - "non liquet" - und wenn sich aus der materiellen Anspruchsnorm nichts Abweichendes ergibt (BVerwG, U.v. 28.4.2011 - 2 C 55.09 - ZBR 2012, 38).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459
    Auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung sind als Ursache im Rechtssinn nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen in naturwissenschaftlich-philosophischem (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - DVBl 2002, 1642; B.v. 29.12.1999 - 2 B 100.99 - juris Rn. 6; B.v. 20.2.1998 - 2 B 81.97 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86

    Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2013 - Au 2 K 11.1459
    Nicht Ursachen im Rechtssinne sind demgemäß sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, d.h. wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (siehe z.B. BVerwG, U.v. 30.6.1988 - 2 C 77.86 - DÖD 1988, 295).
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99

    Beamtendienstrechtliche Unfallversorgung - Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1993 - 3 L 99/93

    Beamter; Personalentscheidung; Dienstunfall

  • VGH Bayern, 09.03.2001 - 3 ZB 01.76
  • VGH Bayern, 29.07.2010 - 3 B 09.659

    Unfallausgleich

  • VG Augsburg, 08.11.2012 - Au 2 K 09.33

    Die Anerkennung weiterer Unfallfolgen eines Dienstunfalls richtet sich nach den

  • VG Regensburg, 21.03.2012 - RN 1 K 11.207

    Anerkennung eines Dienstunfalls; Behördenfußballturnier im Rahmen eines

  • VG Würzburg, 18.01.2011 - W 1 K 10.824

    Polizeibeamter; Dienstunfall; Tinnitus; Dysthymia; Kausalität; wesentlich

  • VGH Bayern, 10.08.2010 - 3 ZB 08.2457

    Verfahrensmangel wegen Ablehnung der Einholung weiterer Sachverständigengutachten

  • VG München, 14.07.2016 - M 12 K 13.2743

    Kein Anspruch auf Unfallausgleich und Unfallruhegehalt bei nicht hinreichend

    Im Bereich des Unfallausgleichs gelten ebenfalls die allgemeinen Beweisgrundsätze (vgl. VG Augsburg, U. v. 21.2.2013, Au 2 K 11.1459).
  • VG München, 18.02.2016 - M 12 K 15.1799

    Kein Unfallausgleich bei dienstunfallunabhängiger Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Im Bereich des Unfallausgleichs gelten ebenfalls die allgemeinen Beweisgrundsätze (vgl. VG Augsburg, U. v. 21.2. 2013, Au 2 K 11.1459).
  • VG München, 15.12.2016 - M 12 K 16.2825

    Kein Anspruch auf höhere MdE

    Im Bereich des Unfallausgleichs gelten ebenfalls die allgemeinen Beweisgrundsätze (vgl. VG Augsburg, U.v. 21.2.2013 - Au 2 K 11.1459).
  • VG München, 09.08.2018 - M 12 K 17.4882

    Anspruch auf Anerkennung weiterer Körperschäden als Dienstunfallfolge und auf

    Im Bereich des Unfallausgleichs gelten ebenfalls die allgemeinen Beweisgrundsätze (vgl. VG Augsburg, U.v. 21.2.2013 - Au 2 K 11.1459).
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