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   VG Augsburg, 22.02.2021 - Au 8 K 20.30558   

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VG Augsburg, 22.02.2021 - Au 8 K 20.30558 (https://dejure.org/2021,11802)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22.02.2021 - Au 8 K 20.30558 (https://dejure.org/2021,11802)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - Au 8 K 20.30558 (https://dejure.org/2021,11802)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3; AsylG, § 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Türkei: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung bei HDP- bzw. vermeintlichen PKK-Unterstützer; Keine Sippenhaft; Verweis auf internen Schutz sowie inländische Fluchtalternative

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Augsburg, 28.01.2020 - Au 6 K 17.35104

    Innerstaatliche Fluchtalternative

    Auszug aus VG Augsburg, 22.02.2021 - Au 8 K 20.30558
    Die Grundversorgung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der Türkei jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzminimums gesichert (in std. Rspr. VG Augsburg, U.v. 28.1.2020 - Au 6 K 17.35104 - juris Rn. 62f. m.w.N.).

    40 Der Kläger würde im Fall seiner Abschiebung in die Türkei auch nicht wegen seiner Asylantragstellung unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden (vgl. VG Augsburg, U.v. 28.1.2020 - Au 6 K 17.35104 - juris Rn. 65 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Augsburg, 22.02.2021 - Au 8 K 20.30558
    Auch wenn hierfür mehr zu fordern ist als ein kümmerliches Einkommen zur Finanzierung eines Lebens am Rande des Existenzminimums (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 20), ist doch vernünftigerweise zu erwarten, dass der Kläger sich dort aufhält und seinen Lebensunterhalt dort sicherstellt.
  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VG Augsburg, 22.02.2021 - Au 8 K 20.30558
    Dies ist auch der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen Au 8 K 20.30558 (vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - Asylmagazin 2015, 197) und die aus zu erwartenden schwierigen Lebensbedingungen resultierenden Gefährdungen im Einzelfall eine solche Intensität aufweisen, dass auch ohne konkret drohende Maßnahmen von einer unmenschlichen Behandlung auszugehen ist.
  • VG Aachen, 05.03.2018 - 6 K 3554/17

    Asyl; Türkei; politische Verfolgung; Gülen; Militärdienst; Kurde;

    Auszug aus VG Augsburg, 22.02.2021 - Au 8 K 20.30558
    26 Daher besteht eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung insbesondere bei Personen, die in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie dort als tatsächliche oder potentielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (vgl. VG Aachen, U.v. 5.3.2018 - 6 K 3554/17.A-juris Rn. 51 m.w.N.; auch BFA, Länderinformationsblatt Türkei vom 29.11.2019, S. 88).
  • VGH Bayern, 10.02.2020 - 24 ZB 20.30271

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei

    Auszug aus VG Augsburg, 22.02.2021 - Au 8 K 20.30558
    Kurden gehören zu einer weit verbreiteten Bevölkerungsgruppe in der Türkei; Anhaltspunkte für eine staatliche oder staatlich geduldete Gruppenverfolgung ethnischer Kurden liegen nicht vor (vgl. in st. Rspr. VG Augsburg, U.V. 17.12.2019 - Au 6 K 17.35166 - juris Rn. 40 ff. m.w.N.; bestätigend BayVGH, B.v. 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 - Rn. 6).
  • VG Magdeburg, 28.09.2018 - 6 A 243/17

    Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung für Kurden in der Türkei wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 22.02.2021 - Au 8 K 20.30558
    Das Gericht geht unter Auswertung der angeführten Erkenntnismittel und der Rechtsprechung (vgl. VG Magdeburg, U.v. 28.9.2018 - 6 A 243/17 - juris Rn. 25) davon aus, dass selbst normale Mitglieder der HDP durch die bloße Mitgliedschaft in der HDP nicht im besonderen Fokus staatlicher Sicherheitsbehörden stehen.
  • VG Augsburg, 17.12.2019 - Au 6 K 17.35166

    Kein Anspruch auf Asylanerkennung oder subsidiären Schutz

    Auszug aus VG Augsburg, 22.02.2021 - Au 8 K 20.30558
    Kurden gehören zu einer weit verbreiteten Bevölkerungsgruppe in der Türkei; Anhaltspunkte für eine staatliche oder staatlich geduldete Gruppenverfolgung ethnischer Kurden liegen nicht vor (vgl. in st. Rspr. VG Augsburg, U.V. 17.12.2019 - Au 6 K 17.35166 - juris Rn. 40 ff. m.w.N.; bestätigend BayVGH, B.v. 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 - Rn. 6).
  • VG München, 17.05.2021 - M 1 K 17.42425

    Asylbegehren eines kurdischen Jesiden aus der Türkei

    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung besteht insbesondere bei Personen, die in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie dort als tatsächliche oder potentielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden Anhaltspunkte sind hierfür etwa der Eintrag in ein Fahndungsregister, ein anhängiges Ermittlungs- oder Strafverfahren, oder die in besonders exponierter Weise erfolgte (exil-)politische Betätigung (vgl. VG Aachen, U.v. 5.3.2018 - 6 K 3554/17.A - juris Rn. 51; VG Augsburg, U.v. 19.2.2021 - Au 8 K 20.30558 - juris Rn. 26; OVG Sachsen, U.v. 7.4.2016, - 3 A 557/13.A, juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 17.5.2016 - 3 L 177/15 - juris, jeweils m.w.N.; BFA, Länderinformationsblatt Türkei vom 29.11.2019, S. 88.).

    Für eine generelle Strafverfolgung von bloßen Mitgliedern der HDP sind indes derzeit keine Anhaltspunkte gegeben (vgl. VG München, U.v. 30.4.2021 - M 1 K 17.40851 - juris Rn. 41; VG Augsburg, U.v. 19.2.2021 - Au 8 K 20.30558 - juris Rn. 25 unter Berufung auf Auswärtiges Amt, Auskunft vom 8.1.2021 an das VG Augsburg, zu Frage 3; VG Magdeburg, U.v. 28.9.2018 - 6 A 243/17 - juris Rn. 25).

  • VG München, 17.05.2021 - M 1 K 17.40825

    Asyl Türkei, Familie mit minderjährigen Kindern, PKK-/YPG-Verdacht gegenüber der

    Anhaltspunkte sind hierfür etwa der Eintrag in ein Fahndungsregister, ein anhängiges Ermittlungs- oder Strafverfahren, oder die in besonders exponierter Weise erfolgte (exil-)politische Betätigung (vgl. VG Aachen, U.v. 5.3.2018 - 6 K 3554/17.A - juris Rn. 51; VG Augsburg, U.v. 19.2.2021 - Au 8 K 20.30558 - juris Rn. 26; OVG Sachsen, U.v. 7.4.2016, - 3 A 557/13.A, juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 17.5.2016 - 3 L 177/15 - juris, jeweils m.w.N.; BFA, Länderinformationsblatt Türkei vom 29.11.2019, S. 88.).
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