Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 14.09.2021 - B 1 K 19.524   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,59118
VG Bayreuth, 14.09.2021 - B 1 K 19.524 (https://dejure.org/2021,59118)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14.09.2021 - B 1 K 19.524 (https://dejure.org/2021,59118)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14. September 2021 - B 1 K 19.524 (https://dejure.org/2021,59118)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,59118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PAG Art. 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1; PAG Art. 4, 5
    Kontaktverbot, Platzverweis, Gefahrenprognose, Beleidigung, Gefahr für die Rechtsordnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG München, 18.07.2018 - M 7 E 18.3382

    Einstweiliger Rechstschutz - Platzverweis und Kontaktverbot wegen der Gefahr

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.09.2021 - B 1 K 19.524
    Die Gefahrenprognose muss dabei auf erkennbaren Umständen, also Tatsachen, Sachverhalten und sonstigen greifbaren Anhaltspunkten beruhen, ein bloßer Verdacht oder bloße Vermutungen reichen nicht (vgl. Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 4. Auflage 2014, Art. 16 a.F. Rn. 14, 41, 43; VG München, B.v. 18.7.2018 - M 7 E 18.3382 - juris Rn. 22 m. w. N.).

    Erfahrungsgemäß kann der Zeitraum bis zur gerichtlichen Verfügung zwischen 10 und 14 Tagen betragen (vgl. VG München, B.v. 18.7.2018 - M 7 E 18.3382 - juris Rn. 22 m. w. N.).

  • VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 3 K 2326/09

    Anerkennung eines Feststellungsinteresses bei Platzverweis; konkrete Gefahr für

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.09.2021 - B 1 K 19.524
    Ein Rehabilitationsinteresse aufgrund der Wirkung der Maßnahme als "öffentlich verlängerten Arm" der von ihm empfundenen psychischen Gewalt Frau K.s wurde vom Kläger nicht substantiiert dargelegt, ebenso wenig wie eine ungünstige Nachwirkung der getroffenen Maßnahmen (vgl. hierzu ausführlich VG Karlsruhe, U.v. 28.6.2010 - 3 K 2326/09 - juris Rn. 16, 17 m. w. N.).

    Der Kläger hat jedoch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahmen aufgrund einer möglichen spezifischen Grundrechtsverletzung (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 28.6.2010 a.a.O. - juris Rn. 18, 19 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066

    Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.09.2021 - B 1 K 19.524
    Die bei verständiger Würdigung der erkennbaren Umstände bestehende Anscheinsgefahr steht einer objektiven Gefahr gleich und rechtfertigt ein polizeiliches Einschreiten (vgl. BayVGH, U.v. 2.12.1991 - 21 B 90.1066 - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.09.2021 - B 1 K 19.524
    Eine Heilung setzt voraus, dass die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht