Rechtsprechung
VG Bayreuth, 14.09.2021 - B 1 K 19.524 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
PAG Art. 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1; PAG Art. 4, 5
Kontaktverbot, Platzverweis, Gefahrenprognose, Beleidigung, Gefahr für die Rechtsordnung
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- VG München, 18.07.2018 - M 7 E 18.3382
Einstweiliger Rechstschutz - Platzverweis und Kontaktverbot wegen der Gefahr …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.09.2021 - B 1 K 19.524
Die Gefahrenprognose muss dabei auf erkennbaren Umständen, also Tatsachen, Sachverhalten und sonstigen greifbaren Anhaltspunkten beruhen, ein bloßer Verdacht oder bloße Vermutungen reichen nicht (…vgl. Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 4. Auflage 2014, Art. 16 a.F. Rn. 14, 41, 43; VG München, B.v. 18.7.2018 - M 7 E 18.3382 - juris Rn. 22 m. w. N.).Erfahrungsgemäß kann der Zeitraum bis zur gerichtlichen Verfügung zwischen 10 und 14 Tagen betragen (vgl. VG München, B.v. 18.7.2018 - M 7 E 18.3382 - juris Rn. 22 m. w. N.).
- VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 3 K 2326/09
Anerkennung eines Feststellungsinteresses bei Platzverweis; konkrete Gefahr für …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.09.2021 - B 1 K 19.524
Ein Rehabilitationsinteresse aufgrund der Wirkung der Maßnahme als "öffentlich verlängerten Arm" der von ihm empfundenen psychischen Gewalt Frau K.s wurde vom Kläger nicht substantiiert dargelegt, ebenso wenig wie eine ungünstige Nachwirkung der getroffenen Maßnahmen (vgl. hierzu ausführlich VG Karlsruhe, U.v. 28.6.2010 - 3 K 2326/09 - juris Rn. 16, 17 m. w. N.).Der Kläger hat jedoch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahmen aufgrund einer möglichen spezifischen Grundrechtsverletzung (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 28.6.2010 a.a.O. - juris Rn. 18, 19 m. w. N.).
- VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.09.2021 - B 1 K 19.524
Die bei verständiger Würdigung der erkennbaren Umstände bestehende Anscheinsgefahr steht einer objektiven Gefahr gleich und rechtfertigt ein polizeiliches Einschreiten (vgl. BayVGH, U.v. 2.12.1991 - 21 B 90.1066 - juris Rn. 54). - BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11
Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.09.2021 - B 1 K 19.524
Eine Heilung setzt voraus, dass die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 18).