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   VG Bayreuth, 15.03.2017 - B 4 S 17.66   

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VG Bayreuth, 15.03.2017 - B 4 S 17.66 (https://dejure.org/2017,20308)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15.03.2017 - B 4 S 17.66 (https://dejure.org/2017,20308)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15. März 2017 - B 4 S 17.66 (https://dejure.org/2017,20308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 12a Abs. 2 S. 1; VwGO § 166; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Fehlerhafte Ermessensausübung bei einer Wohnsitzzuweisung

  • rewis.io

    Fehlerhafte Ermessensausübung bei einer Wohnsitzzuweisung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Sigmaringen, 27.02.2018 - 3 K 5977/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Wohnsitzauflage

    Für die Konkretisierung des "bestimmten Ort(es)" durch die jeweilige Auflage schließlich dürfte Folgendes gelten: Der Wortlaut gibt keinen Aufschluss darüber, ob die Anordnung der Behörde sich lediglich auf eine bestimmte Region (z. B. einen Landkreis, eine Kommune oder einen Stadtbezirk, vgl. zu derartigen Regelungen etwa Bayer. VGH, Beschluss vom 09.01.2018 - 19 CS 17.1838 - (Landkreis); VG Bayreuth, Beschluss vom 15.03.2017 - B 4 S 17.66 - (Landkreis); VG Köln, Urteil vom 14.11.2017 - 5 K 2256/17 - (Gemeinde); alle juris) beziehen oder ob sie den Betroffenen auch zur Wohnsitznahme an einer bestimmten Adresse oder sogar in einer bestimmten Unterkunft verpflichten darf; die Vorschrift ist insoweit auslegungsoffen.

    Der Zweck der Vorschrift - die "Versorgung mit angemessenem Wohnraum" - lässt sich darüber hinaus anhand der Gesetzesmaterialien näher konkretisieren (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 15.03.2017 - B 4 S 17.66 -, Rn. 21 ff., juris).

  • VG Kassel, 27.05.2022 - 4 L 875/22

    Wohnsitzauflage für Flächenlandkreis keine zulässige Auflage nach § 12a Abs. 2

    Soweit in der Rechtsprechung (ohne Begründung VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 28. August 2018 - B 6 K 17.754 -, juris Rn. 23 und Bay. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 19 CS 17.1838 -, juris Rn. 10; implizit angenommen bei VG Bayreuth, Beschluss vom 15. März 2017 - B 4 S 17.66 -, juris Rn. 23) und Teilen der Literatur ("grundsätzlich eher auf Regionen", Zühlcke, in: Zeitler [Hg.], HTK-AuslR / § 12a AufenthG / zu Abs. 2, Stand: 01.02.2022, Rn. 21; vgl. aber Maor, in: Kluth/Heusch [Hg.], BeckOK AuslR, 32. Ed. 1.1.2022, AufenthG § 12a Rn. 19: "Der Ort , der Gegenstand der Anordnung ist, kann vom bisherigen Wohnort abweichen , aber ihm auch entsprechen") auch die Bestimmung eines Landkreises für rechtmäßig angesehen wird, folgt das Gericht diesen aus oben genannten Gründen nicht.
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