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   VG Bayreuth, 15.12.2020 - B 5 K 19.710   

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https://dejure.org/2020,49411
VG Bayreuth, 15.12.2020 - B 5 K 19.710 (https://dejure.org/2020,49411)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15.12.2020 - B 5 K 19.710 (https://dejure.org/2020,49411)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - B 5 K 19.710 (https://dejure.org/2020,49411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    LlbG Art. 56, 58 und 64; Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der staatlichen Lehrkräfte in Bayern
    Dienstliche Beurteilung eines Lehrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.1994

    Beurteilungsbeitrag des früheren unmittelbaren Vorgesetzten

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.12.2020 - B 5 K 19.710
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche oder persönliche Beurteilung des Beamten durch den Dienstherrn in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.12.2020 - B 5 K 19.710
    Dienstliche Beurteilungen sind ihrem Wesen nach persönlichkeitsbedingte Werturteile, die verwaltungsgerichtlich nur beschränkt überprüfbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 13.5.1965 - 2 C 146.62 - BVerwGE 21, 127 [129]; U.v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.12.2020 - B 5 K 19.710
    Dienstliche Beurteilungen sind ihrem Wesen nach persönlichkeitsbedingte Werturteile, die verwaltungsgerichtlich nur beschränkt überprüfbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 13.5.1965 - 2 C 146.62 - BVerwGE 21, 127 [129]; U.v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245; ständige Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 3 ZB 11.1269

    Dienstliche Beurteilung; verbale Hinweise und Erläuterungen zu Einzelmerkmalen;

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.12.2020 - B 5 K 19.710
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat, ist vom Gericht zu prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.2007 - 2 C 2.06 - juris; BayVGH, B.v. 27.3.2013 - 3 ZB 11.1269 - juris).
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