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   VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205   

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VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205 (https://dejure.org/2011,66552)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17.05.2011 - B 5 S 11.205 (https://dejure.org/2011,66552)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - B 5 S 11.205 (https://dejure.org/2011,66552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Berücksichtigung einer Begründungsergänzung / -erweiterung bei Entlassungsverfügung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205
    Der Antragsteller wurde im Verwaltungsverfahren zu dem der Entlassung zu Grunde liegenden Sachverhalt ordnungsgemäß angehört (Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG - BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, Az. 2 C 35.88, ZBR 1990, 348; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Februar 2011, RdNr. 166 zu § 23 BeamtStG) und die Personalvertretung wurde gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) am Verfahren beteiligt, nachdem der Antragsteller ihre Mitwirkung beantragt hatte (Art. 76 Abs. 1 Satz 3 BayPVG).

    Dies gilt insbesondere, soweit man eine weitere Anhörung des Antragstellers und des Bezirkspersonalrats zu einer Entlassung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG für erforderlich halten sollte, was angesichts des Umstands, dass Gegenstand der Anhörung nicht die verwaltungstechnische Entlassungsverfügung, sondern der dieser zugrundeliegende Sachverhalt ist, aber eher fraglich sein dürfte (BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, Az. 2 C 35/88, BVerwGE 85, 177).

    Dem Antragsgegner steht auch in der Regel kein Ermessen zu, wenn die mangelnde Bewährung feststeht (BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, Az. 2 C 35/88, BVerwGE 85, 177; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O., RdNr. 160 zu § 23 BeamtStG).

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205
    Sind deshalb im Zeitpunkt einer ausschließlich auf § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG gestützten Entlassung auch die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Entlassung nach Nr. 2 dieser Vorschrift gegeben, so ist der Dienstherr nicht schon wegen des Verbotes, einen Verwaltungsakt durch nachträglich vorgebrachte Gründe in seinem Wesen zu verändern, von vornherein daran gehindert, die für eine solche Entlassung erforderliche Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung des Beamten nach seinem Verhalten in der Probezeit und die an dieses Bewährungsurteil anknüpfende Ermessensentscheidung noch nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens nachzuholen und zur Begründung der im Verwaltungsstreitverfahren angegriffenen Entlassung wegen eines Dienstvergehens nachzuschieben (BVerwG, Urteil vom 28.4.1983, Az. 2 C 89/81, DVBl 1983, 1105).

    Der Umstand, dass die Entlassung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG mit sofortiger Wirkung ausgesprochen worden ist, schließt es ebenfalls nicht aus, sie nachträglich als eine unter Wahrung der Frist des Art. 56 Abs. 5 BayBG auf § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG gestützte Entlassung aufrechtzuerhalten, sofern nach den tatsächlichen Umständen davon auszugehen ist, dass der Dienstherr sich auf jeden Fall und zum frühestmöglichen Zeitpunkt von dem Beamten trennen will (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.4.1983, a.a.O.; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O., RdNrn. 39 ff, 44, 48 zu Art. 56 BayBG m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 27.02.2004 - B 5 S 04.182
    Auszug aus VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205
    Bei der Voraussetzung der "Eignung", die hier in Frage steht, handelt es sich, ebenso wie bei den Begriffen der "Befähigung" und der "fachlichen Leistung", um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Beurteilung als Akt wertender Erkenntnis grundsätzlich eine Prognoseentscheidung erfordert, wobei aus einem abgeschlossenen Tatbestand und dem gegenwärtigen Eindruck auf die Gewähr für die Erfüllung künftiger Amtspflichten geschlossen wird (VG Bayreuth, Beschluss vom 27.2.2004, Az. B 5 S 04.182).

    In negativer Hinsicht geht es vornehmlich darum, ob ein Bewerber bisher ein Verhalten gezeigt hat, das begründete Zweifel hervorruft, ob er im Beamtenverhältnis der beamtenrechtlichen Grundpflicht (§§ 33 f BeamtStG) des achtungs- und vertrauenswürdigen Verhaltens gerecht werden wird (VG Bayreuth, Beschluss vom 27.2.2004, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.06.2004 - 3 CS 04.117
    Auszug aus VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass etwa bestehende Rechtsmängel, die behebbar und damit heilbar sind, im Rahmen der Interessenabwägung nicht zu Lasten der Behörde gehen (vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 1.6.2004, Az. 3 CS 04.117).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205
    Soweit zu dem konkreten Fall eine einschlägige Rechtsprechung der Disziplinargerichte bzw. Entscheidungen der Disziplinarbehörde nicht bestehen, hat die Entlassungsbehörde ergänzende eigene Würdigungen vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 9.6.1981, Az. 2 C 24/79, BVerwGE 62, 280).
  • BVerwG, 28.03.1963 - II C 167.61

    Entlassung eines Beamten auf Probe ohne Durchführung eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205
    Die Feststellung mangelnder Bewährung in der Probezeit setzt kein Dienstvergehen (schuldhafte Dienstpflichtverletzung) voraus, sie kann sich aber gerade aus einem Dienstvergehen im Sinn des § 47 BeamtStG ergeben (BVerwG, Urteil vom 28.3.1963, Az. II C 167.61, Buchholz 237.7 § 45 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1).
  • OVG Hamburg, 24.02.1992 - Bs V 207/91

    Sofortvollzug; Aufschiebene Wirkung; Erneute Anordnung des Sofortvollzugs

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205
    Mit dem zeitlichen Ablauf einer gemäß § 80 Abs. 5 Satz 5 VwGO befristeten gerichtlichen Herstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs entfällt die hemmende Wirkung und entfaltet die vor der gerichtlichen Entscheidung geltende behördliche oder gesetzliche Regelung des Sofortvollzugs wieder ihre Wirkung (OVG Hamburg, Beschluss vom 24.02.1992, Az. Bs V 207/91, HmbJVBl 1993, 119).
  • VGH Bayern, 20.04.2005 - 16a D 04.2289
    Auszug aus VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205
    Für das außerdienstlich begangene Dienstvergehen des Besitzes kinderpornographischer Schriften existiert eine (umfangreiche) Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 11.2.2003, Az. 2 WD 35/02, NVwZ-RR 2003, 573; BayVGH, Urteil vom 20.04.2005, Az. 16a D 04.2289).
  • VG Würzburg, 27.04.2009 - W 1 S 09.302

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe; Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205
    Auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 27. April 2009 (Az. W 1 S 09.302) wurde hingewiesen.
  • VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 S 10.02444

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205
    In Anbetracht der zumindest insoweit fehlenden Erfolgsaussichten des Widerspruchs des Antragstellers besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an seiner Entlassung (VG Ansbach, Beschluss vom 21.12.2010, Az. AN 1 S 10.02444).
  • OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04

    Beamtenrecht, Entlassung, Beamter auf Probe, Cannabiskonsum, Vertrauenswürdigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 1 B 1240/10

    Ausschluss einer Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit bereits bei in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2005 - 6 B 1389/05
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 10.03.2010 - 2 B 1.10

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Besitz kinderpornographischer Schriften

  • BVerwG, 11.02.2003 - 2 WD 35.02

    Beschaffen und Besitz kinderpornografischer Bilder; Eingriff in Menschenwürde;

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

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