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   VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972   

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VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972 (https://dejure.org/2009,35863)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.10.2009 - B 1 K 08.972 (https://dejure.org/2009,35863)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - B 1 K 08.972 (https://dejure.org/2009,35863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Arzneimitteleigenschaft von Blutegeln; Wirkstoffeigenschaft von Blutegeln; Einfuhrerlaubnis; EinfuhrzertifikateLeitsatz:In freier Wildbahn lebende Blutegel (sog. Wildegel) erhalten ihre Zweckbestimmung als Arzneimittel in der Human- oder Tiermedizin ggf. erst nach einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 9 CS 09.1023

    Arzneimittel; traditionelle chinesische Medizin; Einfuhrerlaubnis;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972
    a) § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG erfasst die Arzneimittel nach der Bezeichnung (sogenannte "Präsentationsarzneimittel"; BayVGH vom 24.8.2009 in GewArch 2009, 497).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu ausgeführt (Beschl. vom 24.8.2009 a.a.O.): Ein solches [Präsentationsarzneimittel] liegt dann vor, wenn ein Produkt entweder ausdrücklich als ein Mittel mit den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG genannten Eigenschaften bezeichnet wird oder aber sonst bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse (BVerwG vom 26.5.2009 Az. 3 C 5/09; EuGH vom 15.11.2007 in Pharma Recht 2008, 59).

    b) § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG erfasst die Arzneimittel nach ihrer Funktion (sogenannte "Funktionsarzneimittel"; BayVGH vom 24.8.2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972
    Liegt keine entsprechende ausdrückliche Bezeichnung vor, ist zunächst darauf abzustellen, welchen Zwecken der Stoff oder die Stoffzubereitung nach allgemeiner Verkehrsauffassung zu dienen bestimmt ist (vgl. Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, Anm. 20 ff. zu § 2 m.w.N.; BVerfG vom 16.3.2006 in NJW 2006, 2684).

    Hier ist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 16.3.2006 a.a.O.) hinzuweisen, wonach bereits mit Blick auf die Zweckbestimmung des Arzneimittelgesetzes in § 1 AMG eine einschränkende Auslegung nicht nur nahegelegt, sondern sogar veranlasst ist.

    Auch das Kriterium der subjektiven Zweckbestimmung, dessen Notwendigkeit für eine umfassende Definition des Arzneimittelbegriffs auch in der wissenschaftlichen Literatur anerkannt wird (BVerfG vom 16.3.2006 a.a.O., m.w.N.), führt zu einer Strafbarkeitsbegrenzung, indem es Stoffe, die nach dem Herstellerwillen nicht zum Zweck der Einflussnahme auf den menschlichen oder tierischen Körper eingesetzt werden sollen, dem Anwendungsbereich des § 96 Nr. 4 AMG entzieht.

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972
    Die dem Einführer auferlegten Verpflichtungen betreffen einen bestimmten und übersehbaren Sachverhalt und sind deshalb geeignete Gegenstände einer Feststellungsklage (BVerwG vom 7.5.1987 in BVerwGE 77, 207; vom 30.5.1985 in BVerwGE 71, 318; vom 13.1.1969 in BVerwGE 31, 177 und vom 14.5.1963 in BVerwGE 16, 92; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 12 zu § 43).

    Bei unterschiedlichen Auffassungen über die Frage des Bestehens einer behördlichen Erlaubnispflicht ist jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtslage gegeben, wenn sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite verlangen zu können (BVerwG vom 23.1.1992 in BVerwGE 89, 327; vom 7.5.1987 a.a.O.; vom 7.5.1987 in BVerwGE 77, 214 und vom 17.1.1972 in BVerwGE 39, 247; Schenke, a.a.O., RdNr. 24 zu § 43).

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972
    Bei unterschiedlichen Auffassungen über die Frage des Bestehens einer behördlichen Erlaubnispflicht ist jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtslage gegeben, wenn sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite verlangen zu können (BVerwG vom 23.1.1992 in BVerwGE 89, 327; vom 7.5.1987 a.a.O.; vom 7.5.1987 in BVerwGE 77, 214 und vom 17.1.1972 in BVerwGE 39, 247; Schenke, a.a.O., RdNr. 24 zu § 43).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972
    Die dem Einführer auferlegten Verpflichtungen betreffen einen bestimmten und übersehbaren Sachverhalt und sind deshalb geeignete Gegenstände einer Feststellungsklage (BVerwG vom 7.5.1987 in BVerwGE 77, 207; vom 30.5.1985 in BVerwGE 71, 318; vom 13.1.1969 in BVerwGE 31, 177 und vom 14.5.1963 in BVerwGE 16, 92; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 12 zu § 43).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu ausgeführt (Beschl. vom 24.8.2009 a.a.O.): Ein solches [Präsentationsarzneimittel] liegt dann vor, wenn ein Produkt entweder ausdrücklich als ein Mittel mit den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG genannten Eigenschaften bezeichnet wird oder aber sonst bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse (BVerwG vom 26.5.2009 Az. 3 C 5/09; EuGH vom 15.11.2007 in Pharma Recht 2008, 59).
  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972
    Bei unterschiedlichen Auffassungen über die Frage des Bestehens einer behördlichen Erlaubnispflicht ist jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtslage gegeben, wenn sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite verlangen zu können (BVerwG vom 23.1.1992 in BVerwGE 89, 327; vom 7.5.1987 a.a.O.; vom 7.5.1987 in BVerwGE 77, 214 und vom 17.1.1972 in BVerwGE 39, 247; Schenke, a.a.O., RdNr. 24 zu § 43).
  • BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 53.84

    Arzneimittel - Zahnfüllstoffe - Definition

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972
    Die dem Einführer auferlegten Verpflichtungen betreffen einen bestimmten und übersehbaren Sachverhalt und sind deshalb geeignete Gegenstände einer Feststellungsklage (BVerwG vom 7.5.1987 in BVerwGE 77, 207; vom 30.5.1985 in BVerwGE 71, 318; vom 13.1.1969 in BVerwGE 31, 177 und vom 14.5.1963 in BVerwGE 16, 92; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 12 zu § 43).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 1.86

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage - Genehmigungsbedürftigkeit von

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972
    Bei unterschiedlichen Auffassungen über die Frage des Bestehens einer behördlichen Erlaubnispflicht ist jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtslage gegeben, wenn sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite verlangen zu können (BVerwG vom 23.1.1992 in BVerwGE 89, 327; vom 7.5.1987 a.a.O.; vom 7.5.1987 in BVerwGE 77, 214 und vom 17.1.1972 in BVerwGE 39, 247; Schenke, a.a.O., RdNr. 24 zu § 43).
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 33.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972
    Die dem Einführer auferlegten Verpflichtungen betreffen einen bestimmten und übersehbaren Sachverhalt und sind deshalb geeignete Gegenstände einer Feststellungsklage (BVerwG vom 7.5.1987 in BVerwGE 77, 207; vom 30.5.1985 in BVerwGE 71, 318; vom 13.1.1969 in BVerwGE 31, 177 und vom 14.5.1963 in BVerwGE 16, 92; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 12 zu § 43).
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