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   VG Bayreuth, 28.04.2015 - B 5 K 13.452   

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VG Bayreuth, 28.04.2015 - B 5 K 13.452 (https://dejure.org/2015,18344)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28.04.2015 - B 5 K 13.452 (https://dejure.org/2015,18344)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28. April 2015 - B 5 K 13.452 (https://dejure.org/2015,18344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung von Amts wegen

  • rewis.io

    Beamtenverhältnis, Lebenszeit, Dienstfähigkeit, Gesundheitszeugnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2012 - 6 A 1677/11

    Anspruch eines Justizvollzugshauptsekretärs a.D. auf erneute Berufung in das

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.04.2015 - B 5 K 13.452
    Nach gefestigter Rechtsprechung und Literaturmeinung, der sich das Gericht anschließt, besteht kein Anspruch des Ruhestandsbeamten darauf, dass jederzeit über seinen Antrag, ihn erneut in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu berufen, ermessensfehlerfrei entschieden wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2000 - 2 C 38.99 - NVwZ 2001, 328 zu § 48 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 10. Februar 1998 - LBG NW a.F.-; daran anschließend, zu § 29 Abs. 2 BeamtStG, OVG NRW, B.v. 26.9.2012 - 6 A 1677/11 - juris Rn. 7 ff.; VG Ansbach, U.v. 1.4.2014 - AN 1 K 13.01706 - juris Rn. 95 f.; vgl. aus der Kommentarliteratur etwa Weiß/Niedermaier/ Summer/Zängl, a.a.O., § 29 BeamtStG Rn. 11).

    Die nach § 29 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG zu treffende Entscheidung des Dienstherrn, ob ein Ruhestandsbeamter von Amts wegen reaktiviert werden soll, dient allein dem öffentlichen Interesse und räumt dem Beamten kein korrespondierendes subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ein (vgl. OVG NRW, B.v. 26.9.2012 - 6 A 1677/11 - juris Rn. 11).

    Sie geht insoweit nicht über das hinaus, was dem Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2000 - 2 C 38.99 - NVwZ 2001, 328; OVG NRW, B.v. 26.9.2012 - 6 A 1677/11 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99

    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Ermessensentscheidung des Dienstherrn;

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.04.2015 - B 5 K 13.452
    Nach gefestigter Rechtsprechung und Literaturmeinung, der sich das Gericht anschließt, besteht kein Anspruch des Ruhestandsbeamten darauf, dass jederzeit über seinen Antrag, ihn erneut in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu berufen, ermessensfehlerfrei entschieden wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2000 - 2 C 38.99 - NVwZ 2001, 328 zu § 48 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 10. Februar 1998 - LBG NW a.F.-; daran anschließend, zu § 29 Abs. 2 BeamtStG, OVG NRW, B.v. 26.9.2012 - 6 A 1677/11 - juris Rn. 7 ff.; VG Ansbach, U.v. 1.4.2014 - AN 1 K 13.01706 - juris Rn. 95 f.; vgl. aus der Kommentarliteratur etwa Weiß/Niedermaier/ Summer/Zängl, a.a.O., § 29 BeamtStG Rn. 11).

    Sie geht insoweit nicht über das hinaus, was dem Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2000 - 2 C 38.99 - NVwZ 2001, 328; OVG NRW, B.v. 26.9.2012 - 6 A 1677/11 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 17.01.2014 - 3 ZB 11.179

    Ruhestandsbeamter; Reaktivierung; Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.04.2015 - B 5 K 13.452
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist in beiden Fallkonstellationen die letzte mündliche Verhandlung vor dem Tatsachengericht (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2014 - 3 ZB 11.179 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 01.04.2014 - AN 1 K 13.01706

    Erfolglose Klage einer Ruhestandsbeamtin auf Reaktivierung

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.04.2015 - B 5 K 13.452
    Nach gefestigter Rechtsprechung und Literaturmeinung, der sich das Gericht anschließt, besteht kein Anspruch des Ruhestandsbeamten darauf, dass jederzeit über seinen Antrag, ihn erneut in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu berufen, ermessensfehlerfrei entschieden wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2000 - 2 C 38.99 - NVwZ 2001, 328 zu § 48 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 10. Februar 1998 - LBG NW a.F.-; daran anschließend, zu § 29 Abs. 2 BeamtStG, OVG NRW, B.v. 26.9.2012 - 6 A 1677/11 - juris Rn. 7 ff.; VG Ansbach, U.v. 1.4.2014 - AN 1 K 13.01706 - juris Rn. 95 f.; vgl. aus der Kommentarliteratur etwa Weiß/Niedermaier/ Summer/Zängl, a.a.O., § 29 BeamtStG Rn. 11).
  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411

    Verjährung eines Anspruchs auf Stellenzulage; Einwand unzulässiger

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.04.2015 - B 5 K 13.452
    Nach allgemeinen Grundsätzen besteht im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. § 45 BeamtStG, Art. 86 BayBG) keine allgemeine Belehrungspflicht über den Inhalt der Vorschriften, die für die Rechte eines Beamten bedeutsam sind (vgl. etwa BayVGH, B.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG München, 20.12.2023 - M 5 K 21.3948

    Reaktivierung einer Ruhestandsbeamtin

    Ein über Abs. 1 hinausgehender Anspruch des Beamten wird durch die dem Dienstherrn nach § 29 Abs. 2 BeamtStG eingeräumten Befugnisse nicht begründet (vgl. VG Bayreuth, U.v. 28. April 2015 - B 5 K 13.452 - juris Rn. 21).
  • VG München, 09.09.2020 - M 12 K 19.4789

    Voraussetzungen des abschlagsfreien vorzeitigen Ruhestandes bei Lehrkräften

    Aus der Fürsorgepflicht folgt keine allgemeine Belehrungspflicht über den Inhalt der Vorschriften, die für die Rechte eines Beamten bedeutsam sind, zumal nicht im - auch hier einschlägigen - Bereich des ureigensten Interesses des Beamten (vgl. BVerwG, U. v. 30.1.1997 - 2 C 10/96 - juris, BayVGH, B. v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris Rn. 5 m.w.Nachw; VG Bayreuth, U. v. 28.4.2015 - B 5 K 13.452 - juris Rn. 20; Weiss/Nieder...Summer/Zängl/Baßlsperger, Beamtenrecht in Bayern, § 45 BeamtStG Rn. 180 f. m.w.N.).
  • VG Würzburg, 28.07.2015 - W 1 K 13.385

    Kein Anspruch auf Neufestsetzung von beamtlichen Versorgungsbezügen ohne

    Aus der Fürsorgepflicht folgt jedoch keine allgemeine Belehrungspflicht über den Inhalt der Vorschriften, die für die Rechte eines Beamten bedeutsam sind, zumal nicht im - auch hier einschlägigen - Bereich des ureigensten Interesses des Beamten (vgl. BVerwG, U. v. 30.1.1997 - 2 C 10/96 - juris, BayVGH, B. v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris Rn. 5 m.w.Nachw; VG Bayreuth, U. v. 28.4.2015 - B 5 K 13.452 - juris Rn. 20; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger, Beamtenrecht in Bayern, § 45 BeamtStG Rn. 180 f. m.w.Nachw.).
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