Rechtsprechung
VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16 |
Volltextveröffentlichung
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung und Volltext)
Piraten dürfen vor türkischer Botschaft demonstrieren
Kurzfassungen/Presse (4)
- internet-law.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Piratenpartei darf "Schmähkritik" nicht öffentlich rezitieren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Piraten dürfen vor türkischer Botschaft demonstrieren
- mueller.legal (Pressemitteilung)
Piraten dürfen vor türkischer Botschaft demonstrieren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Piratenpartei darf vor türkischer Botschaft demonstrieren - Gedicht "Schmähkritik" von Jan Böhmermann darf weder gezeigt noch rezitiert werden
Besprechungen u.ä.
- internet-law.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Piratenpartei darf "Schmähkritik" nicht öffentlich rezitieren
Sonstiges
- kanzleikompa.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Unterliegen Demos künftig einer Vorabzensur?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Ihre Rechtfertigung finden sie, auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, allein in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.9.2003 - 1 BvQ 32/03, NVwZ 2004, 90; BVerfG, Beschluss vom 13.4.1994 - 1 BvR 23/94, BVerfGE 90, 241).Bei Meinungsäußerungen, die als Formalbeleidigung oder Schmähung anzusehen sind, geht der Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit regelmäßig vor (BVerfG, Beschluss vom 13.4.1994 - 1 BvR 23/94, BVerfGE 90, 241).
- BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63
Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines …
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 18.2.1964 - 1 StR 572/63, juris Rn. 5). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Erforderlich ist im konkreten Fall jeweils eine Gefahrenprognose, die zwar stets ein Wahrscheinlichkeitsurteil enthält, deren Grundlagen aber ausgewiesen werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.5.1985 - 1 BvR 233, 341/81, NJW 1985, 2395).
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Dass eine „freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden“ (BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 - 1 BvR 1783/05 -, BVerfGE 119, 1-59) Gegenstand der geplanten Kundgebung sein soll, ist hier schon deshalb nicht ersichtlich, weil seitens der Antragstellerin keine konkreten Informationen zum Ablauf und den Inhalten der Versammlung gegeben wurden. - BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Begrenzt wird dieses Recht durch den Schutz der Rechtsgüter Dritter und der Allgemeinheit (BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96, DVBl. 2002, 256, 259). - BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine …
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Unter einer Beleidigung i.S.d. § 185 StGB ist die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise zu verstehen, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (BGH, Urteil vom 15.3.1989 - 2 StR 662/88, juris Rn. 15). - BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die …
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Ihre Rechtfertigung finden sie, auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, allein in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.9.2003 - 1 BvQ 32/03, NVwZ 2004, 90; BVerfG, Beschluss vom 13.4.1994 - 1 BvR 23/94, BVerfGE 90, 241). - VG Berlin, 14.04.2016 - 1 L 268.16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine versammlungsrechtliche Auflage
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Das Gedicht „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann als solches erfüllt nach den dargestellten Grundsätzen unzweifelhaft den Tatbestand einer Beleidigung i.S.d. § 185 StGB, da es sich als Aneinanderreihung abwertender Verunglimpfungen des türkischen Staatspräsidenten darstellt (vgl. Beschluss der Kammer vom 14.4.2016 - VG 1 L 268.16). - BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 232/04
Ordnungswidrigkeit von herabsetzenden Äußerungen eines Redners einer Versammlung …
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Unzulässig sind damit Beleidigungen i.S.d. § 185 Strafgesetzbuch (-StGB-, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.3.2007 - 1 BvR 232/04, juris Rn. 24 m. w. N.). - VGH Bayern, 26.06.2003 - 24 CS 03.1636
Bestimmung der Schranke einer Meinungsäußerung gem. Art. 5 GG im Einzelfall …
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Friedliche Demonstrationen vor diplomatischen Vertretungen sind grundsätzlich auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 22 Abs. 2 WÜD zulässig (VGH München, Beschluss vom 26.6.2003 - 24 CS 03.1636, juris Rn. 9). - VG Berlin, 14.09.2011 - 1 L 302.11
Anti-Papst-Demonstration beginnt nicht am Brandenburger Tor
- VG Berlin, 28.12.2004 - 1 A 291.04
- OLG Köln, 27.04.1979 - 3 Ss 253/79