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   VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16   

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https://dejure.org/2016,9124
VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16 (https://dejure.org/2016,9124)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.05.2016 - 1 L 291.16 (https://dejure.org/2016,9124)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. Mai 2016 - 1 L 291.16 (https://dejure.org/2016,9124)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • internet-law.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Piratenpartei darf "Schmähkritik" nicht öffentlich rezitieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Piraten dürfen vor türkischer Botschaft demonstrieren

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Piraten dürfen vor türkischer Botschaft demonstrieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Piratenpartei darf vor türkischer Botschaft demonstrieren - Gedicht "Schmähkritik" von Jan Böhmermann darf weder gezeigt noch rezitiert werden

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Piratenpartei darf "Schmähkritik" nicht öffentlich rezitieren

Sonstiges

  • kanzleikompa.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Unterliegen Demos künftig einer Vorabzensur?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
    Ihre Rechtfertigung finden sie, auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, allein in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.9.2003 - 1 BvQ 32/03, NVwZ 2004, 90; BVerfG, Beschluss vom 13.4.1994 - 1 BvR 23/94, BVerfGE 90, 241).

    Bei Meinungsäußerungen, die als Formalbeleidigung oder Schmähung anzusehen sind, geht der Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit regelmäßig vor (BVerfG, Beschluss vom 13.4.1994 - 1 BvR 23/94, BVerfGE 90, 241).

  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 18.2.1964 - 1 StR 572/63, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
    Erforderlich ist im konkreten Fall jeweils eine Gefahrenprognose, die zwar stets ein Wahrscheinlichkeitsurteil enthält, deren Grundlagen aber ausgewiesen werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.5.1985 - 1 BvR 233, 341/81, NJW 1985, 2395).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
    Dass eine „freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden“ (BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 - 1 BvR 1783/05 -, BVerfGE 119, 1-59) Gegenstand der geplanten Kundgebung sein soll, ist hier schon deshalb nicht ersichtlich, weil seitens der Antragstellerin keine konkreten Informationen zum Ablauf und den Inhalten der Versammlung gegeben wurden.
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
    Begrenzt wird dieses Recht durch den Schutz der Rechtsgüter Dritter und der Allgemeinheit (BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96, DVBl. 2002, 256, 259).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
    Unter einer Beleidigung i.S.d. § 185 StGB ist die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise zu verstehen, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (BGH, Urteil vom 15.3.1989 - 2 StR 662/88, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
    Ihre Rechtfertigung finden sie, auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, allein in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.9.2003 - 1 BvQ 32/03, NVwZ 2004, 90; BVerfG, Beschluss vom 13.4.1994 - 1 BvR 23/94, BVerfGE 90, 241).
  • VG Berlin, 14.04.2016 - 1 L 268.16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
    Das Gedicht „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann als solches erfüllt nach den dargestellten Grundsätzen unzweifelhaft den Tatbestand einer Beleidigung i.S.d. § 185 StGB, da es sich als Aneinanderreihung abwertender Verunglimpfungen des türkischen Staatspräsidenten darstellt (vgl. Beschluss der Kammer vom 14.4.2016 - VG 1 L 268.16).
  • BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 232/04

    Ordnungswidrigkeit von herabsetzenden Äußerungen eines Redners einer Versammlung

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
    Unzulässig sind damit Beleidigungen i.S.d. § 185 Strafgesetzbuch (-StGB-, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.3.2007 - 1 BvR 232/04, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.06.2003 - 24 CS 03.1636

    Bestimmung der Schranke einer Meinungsäußerung gem. Art. 5 GG im Einzelfall

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
    Friedliche Demonstrationen vor diplomatischen Vertretungen sind grundsätzlich auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 22 Abs. 2 WÜD zulässig (VGH München, Beschluss vom 26.6.2003 - 24 CS 03.1636, juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 14.09.2011 - 1 L 302.11

    Anti-Papst-Demonstration beginnt nicht am Brandenburger Tor

  • VG Berlin, 28.12.2004 - 1 A 291.04
  • OLG Köln, 27.04.1979 - 3 Ss 253/79
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