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   VG Berlin, 07.03.2019 - 5 L 5.19   

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https://dejure.org/2019,5264
VG Berlin, 07.03.2019 - 5 L 5.19 (https://dejure.org/2019,5264)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.03.2019 - 5 L 5.19 (https://dejure.org/2019,5264)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. März 2019 - 5 L 5.19 (https://dejure.org/2019,5264)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2015 - 4 S 34.15

    Untersuchungsanordnung im Zurruhesetzungsverfahren; inhaltliche und formelle

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2019 - 5 L 5.19
    Innerhalb des nur in den Grundzügen festzulegenden Rahmens muss es dem Gutachter überlassen bleiben, die einzelnen Schritte der Untersuchung und deren Schwerpunkt nach ihrer Erforderlichkeit sachkundig zu bestimmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2015 - 4 S 34.15 -, juris Rn. 4 ff.).

    Insbesondere ist die Anordnung einer "orientierenden Erstuntersuchung" mit einer körperlichen und einer psychischen Untersuchung rechtlich unbedenklich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2015 - 4 S 34.15 -, juris Rn. 4 ff.; vgl. zum Ganzen auch Bonikowski, ZBR 2019, 1 ff., 17 f.).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2019 - 5 L 5.19
    Die Behörde darf insbesondere nicht nach der Überlegung verfahren, der Adressat werde schon wissen, "worum es geht" (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, juris Rn. 9).

    Dem entsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses zumindest in den Grundzügen darüber klarwerden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013, a.a.O. Rn. 22 f. und Beschluss vom 10. April 2014, a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2019 - 5 L 5.19
    Die Behörde darf insbesondere nicht nach der Überlegung verfahren, der Adressat werde schon wissen, "worum es geht" (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, juris Rn. 9).

    Dem entsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses zumindest in den Grundzügen darüber klarwerden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013, a.a.O. Rn. 22 f. und Beschluss vom 10. April 2014, a.a.O. Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - 4 S 19.17

    Zweifel an der Dienstunfähigkeit eines Beamten im Zeitpunkt der Veranlassung der

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2019 - 5 L 5.19
    Die Rechtswidrigkeit der Gutachtenanordnung ist nach Erstellung des Gutachtens ohne Bedeutung (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 4 S 19.17 -, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2018 - 4 S 33.18

    Beamter; Untersuchungsanordnung; erhebliche Fehlzeiten; vermutete

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2019 - 5 L 5.19
    In einem solchen Fall genügt es deshalb, wenn der Dienstherr zur Begründung des Untersuchungsanlasses auf die Dauer der krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als drei Monaten innerhalb von sechs Monaten verweist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2018 - 4 S 33.18 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 14 B 44/19

    Bestimmung des Beginns der Zahlungsverjährungsfrist für den Gewerbesteueranspruch

    Im vorliegenden Fall hatte der Antragsteller bereits am 3. Januar 2019 beim Verwaltungsgericht Arnsberg - sinngemäß - beantragt, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die an die Vereinigte Sparkasse im N. Kreis gerichtete Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Antragsgegnerin vom 21. Dezember 2018 anzuordnen (5 L 5/19 VG Arnsberg).
  • VG Berlin, 01.12.2021 - 5 L 259.21
    Der Dienstherr muss insbesondere in der Untersuchungsanordnung nicht darlegen, dass und warum die zugrunde liegenden Erkrankungen Zweifel an der Dienstfähigkeit des Beamten begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019, a.a.O. Rn. 47; Beschluss der Kammer vom 7. März 2019, - 5 L 5.19 -, juris Rn. 13).

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass der Dienstherr in Fällen, in denen die Untersuchungsanordnung - wie hier - zu Missverständnissen Anlass gibt, jedenfalls sicherstellen muss, dass sich die amtsärztliche Untersuchung auf die Untersuchungen beschränkt, die Inhalt der Untersuchungsanordnung sind (vgl. Beschluss der Kammer vom 7. März 2019, a.a.O. Rn. 17 ff.).

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