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VG Berlin, 09.11.2011 - 1 M 347.11 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Rechtsschutz gegen Anordnung von Ersatzzwangshaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1996 - 5 E 1035/95
Anordnung einer Ersatzzwangshaft; Erledigung der zugrundeliegenden …
Auszug aus VG Berlin, 09.11.2011 - 1 M 347.11
Neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind die persönlichen Verhältnisse des Pflichtigen wie Krankheit oder Haftunfähigkeit zu berücksichtigen (OVG Münster, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - Az. 5 E 1035/95 - juris-Dok.).
- VG Berlin, 26.11.2014 - 1 M 71.14
Befristetes Aufenthaltsverbot für näher bezeichnete Örtlichkeiten
Die Uneinbringlichkeit beschränkt sich nicht auf Fälle, in denen ein Beitreibungsversuch erfolglos geblieben ist, sondern liegt auch dann vor, wenn von vornherein die Zahlungsunfähigkeit des Pflichtigen feststeht, z.B. weil er Sozialhilfe bezieht (st. Rspr. der Kammer, vgl. u.a.: Beschluss der Kammer vom 9. November 2011 - VG 1 M 347.11 - juris, Rn. 6; Beschluss vom 26. Juni 2012 - VG 1 M 128.12 - amtlicher Entscheidungsabdruck, S. 3; zuletzt: Beschluss vom 27. Mai 2014 - VG 1 M 76.14 - amtlicher Entscheidungsabdruck, S. 3).