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   VG Berlin, 09.11.2017 - 80 K 25.16 OL   

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https://dejure.org/2017,45038
VG Berlin, 09.11.2017 - 80 K 25.16 OL (https://dejure.org/2017,45038)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.11.2017 - 80 K 25.16 OL (https://dejure.org/2017,45038)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. November 2017 - 80 K 25.16 OL (https://dejure.org/2017,45038)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 B 1.13

    Fahrtenbuchanordnung; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers;

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 80 K 25.16
    32 Nach allgemeiner Lebenserfahrung, die sich auch in der Rechtsprechung widerspiegelt, ist nicht zu bestreiten, dass immer wieder einzelne Briefsendungen auf dem Postweg verloren gehen können; es besteht deshalb keine Vermutung für den Zugang formlos mit der Post übersandter Schreiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1995 - 2 BvR 893/93 - juris Rn. 9; VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. April 2011 - 97/09 - juris Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Oktober 2011 - 8 E 387/11 - juris Rn. 14 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - OVG 1 B 1.13 - juris Rn. 29), ohne dass es darauf ankäme, ob das betreffende Schreiben als unzustellbar an den Absender zurückgekehrt wäre (OVG Nordrhein-Westfalen a.a.O. Rn. 16) Ein entsprechender Schluss, dass zumindest eines der Ladungsschreiben den Kläger erreicht haben muss, könnte erst nach einer ungewöhnlichen Häufung angeblich abhanden gekommener Briefe gezogen werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen a.a.O. Rn. 18).
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 893/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 80 K 25.16
    32 Nach allgemeiner Lebenserfahrung, die sich auch in der Rechtsprechung widerspiegelt, ist nicht zu bestreiten, dass immer wieder einzelne Briefsendungen auf dem Postweg verloren gehen können; es besteht deshalb keine Vermutung für den Zugang formlos mit der Post übersandter Schreiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1995 - 2 BvR 893/93 - juris Rn. 9; VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. April 2011 - 97/09 - juris Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Oktober 2011 - 8 E 387/11 - juris Rn. 14 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - OVG 1 B 1.13 - juris Rn. 29), ohne dass es darauf ankäme, ob das betreffende Schreiben als unzustellbar an den Absender zurückgekehrt wäre (OVG Nordrhein-Westfalen a.a.O. Rn. 16) Ein entsprechender Schluss, dass zumindest eines der Ladungsschreiben den Kläger erreicht haben muss, könnte erst nach einer ungewöhnlichen Häufung angeblich abhanden gekommener Briefe gezogen werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen a.a.O. Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - 8 E 387/11

    Nachweis des Zugangs von Gebührenbescheiden i.R.d. Erhebung von Rundfunkgebühren

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 80 K 25.16
    32 Nach allgemeiner Lebenserfahrung, die sich auch in der Rechtsprechung widerspiegelt, ist nicht zu bestreiten, dass immer wieder einzelne Briefsendungen auf dem Postweg verloren gehen können; es besteht deshalb keine Vermutung für den Zugang formlos mit der Post übersandter Schreiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1995 - 2 BvR 893/93 - juris Rn. 9; VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. April 2011 - 97/09 - juris Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Oktober 2011 - 8 E 387/11 - juris Rn. 14 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - OVG 1 B 1.13 - juris Rn. 29), ohne dass es darauf ankäme, ob das betreffende Schreiben als unzustellbar an den Absender zurückgekehrt wäre (OVG Nordrhein-Westfalen a.a.O. Rn. 16) Ein entsprechender Schluss, dass zumindest eines der Ladungsschreiben den Kläger erreicht haben muss, könnte erst nach einer ungewöhnlichen Häufung angeblich abhanden gekommener Briefe gezogen werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen a.a.O. Rn. 18).
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