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   VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20   

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VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20 (https://dejure.org/2020,5858)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.03.2020 - 4 L 22.20 (https://dejure.org/2020,5858)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. März 2020 - 4 L 22.20 (https://dejure.org/2020,5858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Losverfahren bei konkurrierenden Spielhallen fehlerfrei

  • datev.de (Kurzinformation)

    Losverfahren bei konkurrierenden Spielhallen fehlerfrei

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Losverfahren bei konkurrierenden Spielhallen fehlerfrei

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2017 - 1 S 32.17

    Spielhallenerlaubnis - vorläufige Teilnahme an der Sachprüfung im Sonderverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20
    Zwar erlischt diese Fiktion nicht bereits mit der Bekanntgabe der Versagungsentscheidung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017 - OVG 1 S 32.17 -, juris Rn. 19 ff.).

    Doch richtet sich im Falle der der Behörde möglichen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017, a.a.O., Rn. 25) Anordnung der sofortigen Vollziehung der Versagungsentscheidung nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz der vorläufige Rechtsschutz gegen die belastende Wirkung, die in der Zerstörung der Erlaubnisfiktion liegt, nach § 80 Abs. 5 VwGO.

    Die gewerblichen Interessen der Antragstellerin im Hinblick auf die Versagung der jeweiligen Spielhallenerlaubnis richten sich auf die Aufrechterhaltung der aufschiebenden Wirkung ihres hiergegen erhobenen Rechtsbehelfs insofern, als mit dem Entfallen der aufschiebenden Wirkung der Antragsgegner nicht (mehr) gehindert ist, tatsächliche Folgerungen aus den dann genehmigungslosen Spielhallenbetrieben zu ziehen, insbesondere deren Schließung durchzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017, a.a.O., Rn. 22).

  • BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15

    Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex;

    Auszug aus VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20
    Diesem ist nach dem Willen des Gesetzgebers deswegen erhebliche Bedeutung beizumessen und die Schließung einer nicht erlaubnisfähigen Spielhalle auch dann vorgesehen, wenn den gegenläufigen privaten Interessen im Einzelfall beachtliches Gewicht zukommt (OVG Saarlouis, Urteil vom 27. April 2016 - 1 A 3.15 -, juris Rn. 99).

    Insoweit ist zu bedenken, dass der Antragstellerin nicht die weitere Gewerbeausübung als solche, sondern nur der konkrete Betrieb untersagt worden ist (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. April 2016, a.a.O., Rn. 95).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer

    Auszug aus VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20
    Grundsätzlich ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei der Antragstellerin wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 27, und vom 8. Februar 2017 - 6 S 768/16 -, juris Rn. 14).

    Diese Interessen an einer zumindest zeitweiligen Aufrechterhaltung des Betriebs müssen hier jedoch hinter dem Gemeinwohlinteresse an einer effektiven Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht durch eine zeitnahe Umsetzung der diesem Zweck dienenden Regelungen des neuen Spielhallenrechts zurückstehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris Rn. 37; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Juli 2015, a.a.O., Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 6 S 768/16

    Sofortige Vollziehung der Untersagung des Betriebs von Spielhallen

    Auszug aus VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20
    Grundsätzlich ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei der Antragstellerin wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 27, und vom 8. Februar 2017 - 6 S 768/16 -, juris Rn. 14).

    Dass die Folgen der Schließungsverfügung aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs früher eintreten als im Falle einer aufschiebenden Wirkung, ist zumutbar (VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Februar 2017, a.a.O., Rn. 14).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. März 2017 (- 1 BvR 1314/12 - juris) die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Spielhallengesetzes bestätigt und zur Frage der Ausgestaltung der Auswahlkriterien, zu denen in der hier vorliegenden Konstellation das Losverfahren als ultima ratio (hierzu VG Osnabrück, Urteil vom 17. Mai 2017 - 1 A 294/16 -, Rn. 37 sowie Jarass, NVwZ 2017, 273, 277) zählt, im Einzelnen (Rn. 185) folgendes ausgeführt:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

    Auszug aus VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20
    Im Hinblick auf die Grundrechte der Antragstellerin gilt, dass nur derjenige den Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG für sich in Anspruch nehmen kann, der seinen Beruf bzw. sein Gewerbe im Einklang mit den - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2016 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 96 ff.) - gesetzlichen Vorschriften ausüben will und diesen Vorschriften genügt.
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 46.13

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Erkrankung; Zeitpunkt der Erkrankung;

    Auszug aus VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20
    Weiter gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 2015 - BVerwG 2 C 46.13 -, juris Rn. 12), dass die von Stichtagsregelungen typischerweise ausgehenden Härten allein durch vom Gesetz- oder Verordnungsgeber zu schaffendes Übergangsrecht abgemildert, nicht aber in einem gerichtlichen Verfahren beseitigt werden können.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

    Auszug aus VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20
    Diese Interessen an einer zumindest zeitweiligen Aufrechterhaltung des Betriebs müssen hier jedoch hinter dem Gemeinwohlinteresse an einer effektiven Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht durch eine zeitnahe Umsetzung der diesem Zweck dienenden Regelungen des neuen Spielhallenrechts zurückstehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris Rn. 37; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Juli 2015, a.a.O., Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2010 - 19 A 3316/08

    Verfahrensfehler bei der Durchführung eines Losverfahrens aufgrund einer Vergabe

    Auszug aus VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20
    Liegt die Vorbereitung und Durchführung in der Hand eines in jeder Beziehung neutralen Dritten, spricht dies im Allgemeinen dafür, dass das Losverfahren ohne Manipulation durchgeführt worden ist (OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2010 - 19 A 3316/08 -, NWVBl. 2010, 239, juris, Rdn. 22 f., 29).
  • VG Osnabrück, 17.05.2017 - 1 A 294/16

    Auswahlverfahren; Erlaubnis, glücksspielrechtliche; Losentscheid; Losverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. März 2017 (- 1 BvR 1314/12 - juris) die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Spielhallengesetzes bestätigt und zur Frage der Ausgestaltung der Auswahlkriterien, zu denen in der hier vorliegenden Konstellation das Losverfahren als ultima ratio (hierzu VG Osnabrück, Urteil vom 17. Mai 2017 - 1 A 294/16 -, Rn. 37 sowie Jarass, NVwZ 2017, 273, 277) zählt, im Einzelnen (Rn. 185) folgendes ausgeführt:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 1 S 9.17

    Spielhalle; wesentliche bauliche Veränderung; Erlöschen der Erlaubnis;

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2017 - 4 A 1504/15

    Auswahl unter mehreren Bewerbern für einen Standplatz auf einer Kirmes nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - 4 A 1826/19

    Stadt Wuppertal muss neu über Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse zum

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 11 S 39.14

    Sinn und Zweck sowie Anforderungen an das Begründungserfordernis gemäß § 80 Abs.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2017 - 10 S 47.17

    Zuweisung eines Telekombeamten; Begründungsanforderungen bezüglich der

  • VG Berlin, 29.07.2019 - 14 L 125.19

    Einstweilige Anordnung zur Verpflichtung auf vorläufige Aufnahme zum Schuljahr

  • VG Berlin, 20.05.2020 - 24 L 395.19
    Insbesondere wird der Zufall hierdurch nicht etwa zum Rechtsprinzip erhoben (vgl. hierzu VG Berlin, Beschluss vom 13. März 2020 - 4 L 22/20 - juris Rn. 30 bis 32).
  • VG Berlin, 25.01.2021 - 4 L 165.20
    Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 13. März 2020 (VG 4 L 22/20) zu den gesetzlichen Vorgaben folgendes ausgeführt:.
  • VG Berlin, 20.05.2020 - 24 L 408.19
    Insbesondere wird der Zufall hierdurch nicht etwa zum Rechtsprinzip erhoben (vgl. hierzu VG Berlin, Beschluss vom 13. März 2020 - 4 L 22/20 - juris Rn. 30 bis 32).
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