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   VG Berlin, 15.02.2018 - 28 L 787.17   

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VG Berlin, 15.02.2018 - 28 L 787.17 (https://dejure.org/2018,2852)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.02.2018 - 28 L 787.17 (https://dejure.org/2018,2852)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 28 L 787.17 (https://dejure.org/2018,2852)
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  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2018 - 28 L 787.17
    Darüber hinaus wird es dem Gericht ermöglicht, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2018 - 28 L 787.17
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2018 - 28 L 787.17
    Denn sein Auftreten war für die Entscheidung des Antragsgegners letztlich nicht die tragende Erwägung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 5/99 -, juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2018 - 28 L 787.17
    Zu Recht weist der Antragsgegner nämlich darauf hin, dass selbst wenn dies einen Rechtsverstoß begründen würde, der Antragsteller in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch nicht verletzt wäre, weil er von den zur Besetzung anstehenden Stellen erfahren hat, sich beworben hat und auf Grund seiner Bewerbung in die Auswahlentscheidung einbezogen wurde (BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 A 8/03 -, juris, Rn. 53).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2018 - 28 L 787.17
    Nur er soll durch die für ihn handelnden Organe ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Bewerber den fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes entspricht (BVerwG, Beschluss vom 06. April 2006 - 2 VR 2/05 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 14.02.1996 - 1 BvR 961/94

    Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG an die

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2018 - 28 L 787.17
    Eine verfassungsrechtliche Pflicht zur umfassenden Dokumentation einer (mündlichen) Prüfung besteht dagegen nicht (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 1 BvR 961/94 -, juris, Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - OVG 4 S 40.17 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17

    Feuerwehrbeamter; Aufstieg; Zulassung zum Aufstiegslehrgang; dienstliche

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2018 - 28 L 787.17
    Eine verfassungsrechtliche Pflicht zur umfassenden Dokumentation einer (mündlichen) Prüfung besteht dagegen nicht (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 1 BvR 961/94 -, juris, Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - OVG 4 S 40.17 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2009 - 6 S 25.08

    Ältere Beurteilungen; Ergebnisse von Auswahlgesprächen; aktuell gleich gut

    Auszug aus VG Berlin, 15.02.2018 - 28 L 787.17
    Denn das Auswahlgespräch ist - was insbesondere die Erörterung der Fallkonstellationen zeigt - am Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens ausgerichtet und damit zur Gewinnung von Erkenntnissen über Eignung, Leistung und Befähigung der Bewerber geeignet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. Juli 2009 - OVG 6 S 25.08 -, juris, Rn. 5).
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