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   VG Berlin, 22.01.2010 - 18 L 473.09   

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https://dejure.org/2010,18342
VG Berlin, 22.01.2010 - 18 L 473.09 (https://dejure.org/2010,18342)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.01.2010 - 18 L 473.09 (https://dejure.org/2010,18342)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 18 L 473.09 (https://dejure.org/2010,18342)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz für den Widerruf einer Betriebserlaubnis gegen den privaten Träger einer Kindertagesstätte; Widerruf einer Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte wegen des Vorliegens von Kindeswohlgefährdungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Privater Kindergarten in Berlin-Mitte muss schließen

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Kita-Betriebserlaubnis bei internen Auseinandersetzungen und Kindeswohlgefährdungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schutz des Kindeswohls - VG Berlin erklärt Schließung eines privaten Kindergartens für zulässig - Betreuung von Kindern muss durch fachlich und persönlich geeignete Kräfte gesichert sein

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 08.05.2008 - M 17 S 08.1006

    Rücknahme der Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte; Zugehörigkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2010 - 18 L 473.09
    Mit den Regelungen des § 45 Abs. 2 Sätze 5 bis 7 SGB VIII wollte der Gesetzgeber den Aufsichtsbehörden effiziente Mittel an die Hand geben, um Gefahrenlagen im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII wirksam abzuwehren (vgl. VG München, Beschluss vom 8. Mai 2008 - M 17 S 08.1006 -, [...]).

    Die wirtschaftlichen Interessen des Trägers dagegen können durch entsprechende Zahlungen auch noch nach Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgeglichen werden (vgl. hierzu auch VG München, Beschluss vom 8. Mai 2008 - M 17 S 08.1006 -, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 17.12.1980 - 6 S 72.80
    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2010 - 18 L 473.09
    Das Wohl der Kinder ist nicht gewährleistet, wenn in der Einrichtung ein durch Spannungen und Auseinandersetzungen geprägtes Klima vorherrscht, das den eigentlichen Zweck der Betreuung und Erziehung in den Hintergrund treten lässt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 1980 - 6 S 72.80 -, FEVS 29, 331; OVG Bremen, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 1 B 55/83 -, ZfSH/SGB 1984, 232; Stähr in Hauck, SGB VIII, Loseblattsammlung - Stand: November 2006, Rn. 27 zu § 45).

    Denn unzulängliche Personalverhältnisse sind bereits für sich als konkreter Gefährdungstatbestand anzusehen, der dem Antragsgegner ein vorbeugendes Eingreifen erlaubt (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 1980 - 6 S 72.80 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2010 - 18 L 473.09
    Mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung wäre dem Antragsgegner die Möglichkeit genommen, die für die Kinder bestehende Gefährdungslage effektiv abzuwenden; dies kann angesichts des in Rede stehenden hohen Schutzgutes nicht hingenommen werden (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 12 CS 08.1417 - [...]; Bayersicher VGH, Be-schluss vom 10. Januar 2008 - 12 CS 07.3433 - [...]).
  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 12 CS 07.3433

    Kinder- und Jugendhilferecht: Widerruf der Betriebserlaubnis für

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2010 - 18 L 473.09
    Mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung wäre dem Antragsgegner die Möglichkeit genommen, die für die Kinder bestehende Gefährdungslage effektiv abzuwenden; dies kann angesichts des in Rede stehenden hohen Schutzgutes nicht hingenommen werden (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 12 CS 08.1417 - [...]; Bayersicher VGH, Be-schluss vom 10. Januar 2008 - 12 CS 07.3433 - [...]).
  • OVG Bremen, 06.12.1983 - 1 B 55/83
    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2010 - 18 L 473.09
    Das Wohl der Kinder ist nicht gewährleistet, wenn in der Einrichtung ein durch Spannungen und Auseinandersetzungen geprägtes Klima vorherrscht, das den eigentlichen Zweck der Betreuung und Erziehung in den Hintergrund treten lässt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 1980 - 6 S 72.80 -, FEVS 29, 331; OVG Bremen, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 1 B 55/83 -, ZfSH/SGB 1984, 232; Stähr in Hauck, SGB VIII, Loseblattsammlung - Stand: November 2006, Rn. 27 zu § 45).
  • VG Berlin, 22.01.2010 - 18 L 34.10
    Die Kammer hat den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der hiergegen gerichteten Klage mit Beschluss vom 22. Januar 2010 (VG 18 L 473/09) zurückgewiesen.

    Zur weiteren Begründung wird insofern auf den Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2010 zum Aktenzeichen VG 18 L 473/09, der den Beteiligten bekannt ist, (dort Ziffer 2. a.) verwiesen.

    Insofern wird auf den Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2010 zum Aktenzeichen VG 18 L 473/09 (dort Ziffer 2. b.) verwiesen.

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