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VG Berlin, 27.10.2017 - 5 K 200.16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Beteiligung der Gesamtfrauenvertretung bei einem Verfahren zur Besetzung einer Stelle in einer JVA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.10.2017 - 5 K 200.16
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2019 - 4 B 35.17
- BVerwG, 11.03.2020 - 5 B 6.20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 75.12
Beanstandungsverfahren als einfacherer Weg zur Durchsetzung des Begehrens; …
Auszug aus VG Berlin, 27.10.2017 - 5 K 200.16
Insbesondere ist vorliegend das regelmäßig vor Klageerhebung durchzuführende Beanstandungsverfahren (vgl. Urteil der Kammer vom 27. Februar 2014 - 5 K 75.12 - juris Rn. 24 f.) durchgeführt worden. - BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt; …
Auszug aus VG Berlin, 27.10.2017 - 5 K 200.16
Es handelt sich um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 - juris Rn. 15; vgl. zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG a. F.: BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3/09 - juris Rn. 12). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12
Recht, einmal jährlich eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten …
Auszug aus VG Berlin, 27.10.2017 - 5 K 200.16
Es handelt sich um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 - juris Rn. 15; vgl. zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG a. F.: BVerwG…, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3/09 - juris Rn. 12).